Gesundheit

Ermässigter Steuersatz Für Mineralwasser

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
1 Unterstützer 1 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Verkauf von Mineralwasser ab sofort dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% unterliegt und nicht wie bisher dem vollen Umsatzsteuersatz von 19%.

Begründung

Mineralwasser ist ein Grundnahrungsmittel und daher wie jedes andere Lebensmittel zu besteuern.

Die gegenwärtige gesetzliche Regelung ist unsystematisch. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Leitungswasser auch nur dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt. Mineralwasser kann nicht wie andere Getränke als Luxusgegenstand eingestuft werden, der eine höhere Umsatzsteuer rechtfertigen würde. Ebenso ist es nicht nachvollziehbar, dass Mineralwasser höher besteuert wird als Hundefutter. Aus dem Blickwinkel von Eltern, die Mineralwasser für die Bereitung von Säuglingsnahrung verwenden, kann eine Schlechterstellung gegenüber Tierhaltern nicht verständlich sein. Wird von der Politik vollmundig die Erhöhung der Kinderfreibeträge angekündigt, sollte eine Feinkorrektur im Bereich der Umsatzsteuer alles andere als selbstverständlich sein.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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