Energie

Berücksichtigung aller Energieträger bei der Entlastung der Verbraucher

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundestag
59 Unterstützende 58 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

59 Unterstützende 58 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet Oktober 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Im vorgelegten Vorschlag zur Gaspreisbremse sind nur die Heizarten Gas und Fernwärme berücksichtigt. ( MDR.de; MDR aktuell vom 10.10.2022 Gaspreiskommsion will Sonderzahlung und Preisdeckel und Chat vom 13.10.der MDR Wirtschaftsredaktion, indem mehrfach auf die noch nicht geregelte Verfahrensweise für Heizmaterial Flüssiggas, Öl , Pellets und Storm hingewiesen wird.)

Insbesondere im ländlichen Raum liegt jedoch oft keine Gas- oder Fernwärmeleitung an. Damit sind die Haushalte und Regionen/Ortschaften, die keine Möglichkeit haben sich an die Gasleitung oder Fernwärmeleitung anzuschließen, benachteiligt. Der Geichbehandlungsgrundsatz wird damit nicht eingehalten. Deshalb müssen die Heizarten Öl, Flüssiggas, Pellet und Strom (z.B. Wärmepumpe) ebenfalls in die Unterstüzung einbezogen werden. Die Finanzierung sollte aus dem gleichen Mitteln erfolgen, mit denen die Finanzierung der erhöhten Kosten für Gas und Fernwärme erfolgt.

Begründung

Für die Heizarten Flüssiggas, Erdöl, Pellets und Strom (z.B. Wärmepumpe) sind die Beschaffungskosten ebenfalls gestiegen, je nach Heizmaterial um mindestens das zwei- bis vierfache. Damit werden diese Haushalte genauso zusätzlich belastet wieHaushalte, die Gas und Fernwärme nutzen. Insbesondere Haushalte mit sehr kleinen Einkommen, die ihre Bevorratung mit Heizmaterial Öl , Pellets und Flüssiggas in einer Summe bezahlen , werden dazu nicht in der Lage sein.

Damit der Gleichbehandlungsgrundsatz aller Bevölkerungsschichten eingehalten wird, sollten die o.g. Heizarten in die Beschlußfassung zur Gaspreisbremse einbezogen werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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