Terület: Németország
Közjólét

Alle Kinder müssen den Staat finanziell gleich viel wert sein!

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Die Sorge für unsere Kinder wird vom Staat unterstützt.

Erziehungsberechtigte erhalten als Minimum monatlich ein Kindergeld in Höhe von dzt. 250€ .

Steuerlich wird das Kinder-Existenzminimum mit einem Jahresfreibetrag berücksichtigt, der dzt. für Spitzenverdiener eine Steuerersparnis von monatlich über 350 € ausmacht.

Finanzminister Lindner hat angekündigt, in 2024 den Steuerfreibetrag zu erhöhen.

Die FDP weigert sich aber, den Kindergeldbetrag zeitgleich entsprechend anzupassen, um wenigstens den heutigen Abstand zwischen dem Normalverdiener mit Kindergeldbezug von 250€ und dem sich somit weiter erhöhenden Steuerersparnis zu erhalten.

Das führt zu einer weiteren Öffnung der Schere zwischen unten und oben, zwischen arm und reich.

Indoklás:

Wir haben insgesamt sieben Enkelkinder. Davon sind fünf durch die Steuerregelung und deren Auswirkung auf das Eltern-Nettoeinkommen deutlich besser gestellt als deren zwei Cousins/Cousinen.

Überhaupt erst durch diese Situation sind wir auf die bestehende Diskrepanz aufmerksam geworden.

Erst so ist uns bewusst geworden, dass in der Bundesrepublik Millionen von Kindern durchschnittlich oder gering verdienender Kinder offensichtlich vom Staat völlig anders behandelt werden als einige hunderttausend Kinder von Gut- bis Spitzenverdienern.

Die Kosten jedoch sind für die Eltern weitgehend gleich und das pauschale Kindergeld deckt nicht die Grundkosten.

Daher ist aus unserer Sicht eine Umkehrung richtig und sinnvoll: Der Staat definiert das Existenzminimum pro Kind pro Jahr und ermittelt daraus einen jährlichen Steuerfreibetrag. Der wird unter Ansatz des Höchststeuersatzes in einen monatlichen Unterstützungsbetrag pro Kind umgerechnet. Es entsteht ein "Kindergeld neu".

Das wird den Eltern automatisch jeden Monat ausgezahlt .

Auf diese Weise ist ein völlig unbürokratischer Weg möglich, der gerecht und unabhängig vom Elterneinkommen sowie von "politischem Gönnertum" alle Kinder seitens des Staates finanziell gleich stellt.

Köszönjük a támogatást, Alfred Münch -ból Olching
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Und wenn die Eltern "Bürgergeld" beziehen, wird das Kindergeld als "Einkommen" angerechnet. § 11 Abs. 1 Satz 4 und 5 lauten: Der Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes ist als Einkommen dem jeweiligen Kind zuzurechnen. Dies gilt auch für das Kindergeld für zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts, mit Ausnahme der Bedarfe nach § 28, benötigt wird.

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