Soziales

Alle Kinder müssen den Staat finanziell gleich viel wert sein!

Petition richtet sich an
Bundesfamilienministerium und Bundestag
31 Unterstützende 31 in Deutschland

Sammlung beendet

31 Unterstützende 31 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet Januar 2024
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Pro

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Bürgergeld

Und wenn die Eltern "Bürgergeld" beziehen, wird das Kindergeld als "Einkommen" angerechnet. § 11 Abs. 1 Satz 4 und 5 lauten: Der Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes ist als Einkommen dem jeweiligen Kind zuzurechnen. Dies gilt auch für das Kindergeld für zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts, mit Ausnahme der Bedarfe nach § 28, benötigt wird.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html

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