Soziales

Änderung des GG, RECHT AUF ARBEIT -wie es die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Art. 23 besagt

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag
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Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Bitte nach Art. 17 GG

Änderung des GG Art.12a GG in Recht auf Arbeit

wie es die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte mit Art. 23 zum Ausdruck bringt.

Dass ich die Menschenrechte anwenden kann, steht wiederum im GG Art.1 Abs 2

Begründung

Die Rente ist doch nicht sicher!

Hiermit berufe ich mich auf die Aussage von Frau Dr. Menkel.

Bundeskanzlerin Angela Merkel sorgt sich um die gesetzliche Rentenversicherung. Diese werde in Zukunft vielen nicht reichen, sagte sie auf einem Festakt zum 125-jährigen Bestehen des deutschen Rentensystems. Stand: 02.12.2014

https://www.tagesschau.de/inland/rente-merkel-bluem-101.html

Laut einer aktuellen Prognose einer TV-Sendung bekommt eine Person nach 30 Jahren Vollbeschäftigung in Zeitarbeit etwa 600€ .

Jene Sachlage soll in Zukunft sehr wahrscheinlich gestaltet werden, so dass Menschen sich betrieblich als auch privat zusatzversichern lassen sollen. Jenes ist bei einem geringerem Gehalt unrealistisch.

Das Problem: Zunehmend wird Arbeit in Zeitarbeit angeboten, damit jenes Land wettbewerbsfähiger ist. Da relativ wenig eingezahlt wird; werden jene Personen bei jener Rente ihren Ertrag bekommen - da jene Zeitarbeitsfirmen keinen Wohlstand sichern können.

Daher berufe ich mich auf die Europäische Sozialcharta, Teil I

(1) Jedermann muß die Möglichkeit haben, seinen Lebensunterhalt durch eine frei übernommene Tätigkeit zu verdienen.

sowie:

auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Art. 23 Absatz 1

  1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
  2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
  3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
  4. Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Es macht daher kein Sinn, wenn man arbeitet und nebenher Sozialleistungen erhält, wie es derzeit traurigerweise oftmals üblich ist.

In dem Land werden Menschen gezwungen, anders gesagt genötigt, 1-Euro-Tätigkeiten oder unbezahlte Praktika zu absolvieren. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.12.1966 sagt in Art. 3a "Niemand kann gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten."

Art. 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Absatz 2 besagt "Jeder ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit."

Man kann noch nicht einmal im Ansatz erkennen, dass dies so in diesem Land gelebt wird.

In der Landesverfassung von Baden-Württemberg zum Sachverhalt "Recht auf Arbeit" ist der "Tenor" in Bezug auf Arbeit wie folgt: "Der Mensch ist berufen, in der ihn umgebenden Gemeinschaft, seine Gaben in Freiheit und in der Erfüllung des christlichen Sittengesetzes zu seinem und der anderen Wohl zu entfalten."

Es geht hierbei um ein Sittengesetz, um eine Pflicht, eine Moral nicht aber um ein Persönlichkeitsrecht lt. Art. 2.1 GG ebenso sagt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Art. 23 etwas anderes. Ich möchte ein Recht auf Arbeit wie es unter anderem Art. 24.1 der NRW-Landesverfassung besagt. Andere Bundesländer haben im Gegensatz wenigstens das Staatsziel eines hohen Beschäftigungsstandards. Auch in Baden-Württemberg wurde ein Recht auf Arbeit als Staatszielbestimmung der Landesverfassung diskutiert, nicht aber beschlossen.

In dem Internatiolen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Teil III Art. 6 (1) "Die Vertragsstaaten erkennen das Recht auf Arbeit an, welches das Recht jedes Einzelnen auf die Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt durch frei gewählte oder angenommene Arbeit zu verdienen, umfasst, und unternehmen geeignete Schritte zum Schutz dieses Rechts."

Eine Petition zur Änderung der Landesverfassung von Baden - Württemberg wurde bereits gestellt; jene verwiesen mich an den Bundestag.

Deutschland hat die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte unterschrieben und somit angenommen.

Daher bitte ich lt. Art. 17 GG, dass ein Recht auf Arbeit, wie es die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in Art. 23 besagt, im GG aufgenommen wird; da ich bereits zuvor mit einer Petition an den Landtag von Baden-Württemberg eine Ablehnung im Sachverhalt Recht auf Arbeit erhielt.

Macht bitte alle mit, damit Eure Rente in Zukunft nicht gefährdet ist.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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