Region: Görlitz
Bauen

Wir lassen uns nicht erpressen - Postplatz 6 bleibt!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Octavian Ursu, Bürgermeister Dr. Michael Wieler, Stadträt:innen der Stadt Görlitz
1.446 Unterstützende 496 in Görlitz

Der Petition wurde nicht entsprochen

1.446 Unterstützende 496 in Görlitz

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 02.03.2021
  4. Dialog
  5. Beendet

05.08.2021, 00:40

Liebe Unterstützende,

einige von euch haben es sicherlich bereits mitbekommen, die Landesdirektion als oberstes Entscheidungsgremium hat sich für einen Abriss der denkmalgeschützten Häuser Postplatz 5 + 6 ausgesprochen. Nachzulesen hier:

www.medienservice.sachsen.de/medien/news/255494

Bereits in den letzten Monaten waren folgende Vorentscheidungen gefallen:
Die Stadt Görlitz als untere Denkmalschutzbehörde hatte sich für den Abriss ausgesprochen und unsere Petition mit Verweisen auf Sach- (Eigentümer) und Rechtslage (Denkmalschutzgesetz) abgelehnt.
Als obere Denkmalschutzbehörde sprach sich im Nachgang das Landesdenkmalamt Sachsen für einen Erhalt der beiden Häuser und eine denkmalgerechte Sanierung aus.
Damit lag die letzte Entscheidung bei der Landesdirektion Sachsen, welche in den vergangenenen Jahren schon des öfteren für den Abriss von Baudenkmälern votiert hat.

Die Entscheidung der Landesdirektion pro Abriss korelliert mit den Leitlinien einer profitorientierten Stadtentwicklung a la 1990er Jahre. In Anbetracht der Herausforderungen, die die Zukunft auch an eine (Weiter-)Entwicklung von Städten stellt und denen zumindest von oiffizieller Seite vollmundige Ziele (klimaneutrales Görlitz 2030) entgegengebracht werden, wirkt diese Entscheidung allerdings grotesk.

In ihrer Begründung führt die Landesdirektion an, dass es dem Eigentümer W. Stöcker nicht zuzumutbar sei, die denkmalgeschützten Häuser aufgrund ihrer besonderen örtlichen Lage wirtschaftlich zu verwerten. Eine fachlichen Prüfung unterzogen, würde diese These wohl kaum standhalten. Nahezu infantil wurde hier die Chance vertan, die betreffenden Baudenkmäler auf geeignete Weise zumindest in das Großprojekt zu integrieren und zu erhalten.

Nicht nur in Bezug auf die ehemaligen Wohnhäuser, auch das Kaufhaus betreffend wird dem Investor nicht zugemutet, valide Zahlen vorzulegen, um die Notwendigkeit und Alternativlosigkeit seiner Bauvorhaben (Abriss der Häuser, Erweiterung des Parkhauses) zu beweisen.

Der Entscheid stammt vom 30.7. Ein Monat Zeit bleibt, um dagegen Einspruch einzulegen. Wer einspruchsberechtigt ist, zitiere ich aus der Antwort auf unsere Nachfrage:

"Widerspruchsbefugt sind allerdings nur der Adressat des Bescheides selbst sowie Dritte, die geltend machen können, durch den Bescheid in eigenen Rechten verletzt zu sein. Letzteres könnte etwa der Fall sein, wenn Sie selbst Eigentümer eines Denkmals sind, welches sich in unmittelbarer Nähe zu den verfahrensgegenständlichen Denkmalen befindet oder wenn ihr Denkmal gemeinsam mit den verfahrensgegenständlichen Denkmalen in einem Denkmalschutzgebiet liegen würde bzw. Bestandteil einer denkmalrechtlich geschützten Sachgesamtheit wäre."

Sollten Menschen über rechtliche oder sonstige fachliche Expertise verfügen, um uns beim Verfassen eines aussichtsreichen Einspruchs zu unterstützen, meldet euch bitte unter der Mailadresse unserer Initiative postplatz6bleibt[at]gmx.de

Danke für eure Unterstützung!

Initiative Postplatz 6 bleibt!


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