Wirtschaft

Vollfreigestellte Betriebsräte sollen angemessen entlohnt werden - Betr.VG §37 Abs. 1,

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
469 Unterstützende 469 in Deutschland

Sammlung beendet

469 Unterstützende 469 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet August 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 02.02.2024
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

02.02.2024, 15:34


Liebe Unterstützende,

openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und Informationen transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petitions-Startenden dabei, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


Mit besten Grüßen
das Team von openPetition


01.02.2023, 11:17

Um die Möglichkeit zu bekommen mehr Unterschriften zu bekommen....


Neues Zeichnungsende: 01.08.2023
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 443 (443 in Deutschland)


12.09.2022, 11:25

Da es nicht nur die vollfreigestellten Betriebsräte, sondern natürlich auch die Schwerbehindertenvertrauensperson und die Personalräte betrifft.


Neuer Titel: Vollfreigestellte Betriebsräte sollen angemessen entlohnt werden - Betr.VG §37 Abs. 11,

Neuer Petitionstext:

Es ist dringend notwendig, den Paragraph 37 Abs. 1 anzupassen, da bei Vollfreigestellten Betriebsräten nicht mehr von einem Ehrenamt zu sprechen ist. Entsprechendes gilt natürlich auch für die Schwerbehindertenvertrauensperson Paragraph 179 Abs.1 SGB IX.

Meiner Meinung nach ist die Betriebsratsarbeit eines vollfreigestellten BetriebsratesBetriebsrates, SBV mit einem ganz normalen Job wie z.B. einem Personalchef, Business Partner oder ähnlichem zu vergleichen. Der Betriebsrat hat die Interessen der Belegschaft auch gegenüber den Geschäftsführern, Vorstandsvorsitzenden etc. zu vertreten und sollte dementsprechend auch auf angemessene Weise entlohnt werden.

Dies geht nur über eine Gesetzesänderung. Als einzelner hat man hierbei keine Chance, deshalb hoffe ich auf Unterstützung.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 328 (328 in Deutschland)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

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