Alueella: Saksa
Eläinten oikeudet

Tierquälerei per Gesetz als schweres Verbrechen anerkennen

Vetoomus on osoitettu
Deutscher Bundestag, Frau Klöckner
19 472 Tukeva 17 871 sisään Saksa

Vetoomuksen vastaanottaja ei ole vastannut.

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  1. Aloitti 2020
  2. Keräys valmis
  3. Täytetty 11.8.2021
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

04.04.2020 klo 17.09

Zuerst einmal vielen Dank für Eure Unterschriften!

Das kalte Töten und Verletzen von Tieren kann ein erstes, aber eindeutiges Anzeichen einer Persönlichkeitsstörung sein. Es gibt einen alten, aber dennoch lehrreichen Spruch: „Quäle nie ein Tier zum Scherz, denn es fühlt wie du den Schmerz.“ Pathologische Tierquälerei ist immer Ausdruck eines seelischen Ungleichgewichts.

Das Ausüben eines Machtgefühls gegenüber wehrlosen Wesen ist grundsätzlich bedenklich. Hier muss unbedingt durch eine Strafanzeige gehandelt werden, auch um Störungen beim Täter zu diagnostizieren. Die Gesellschaft muss vor solchen Personen geschützt werden, denn es besteht ein Zusammenhang zwischen Gewalt gegen Tieren und zwischenmenschlicher Gewalt, wie in Studien nachgewiesen wurde.

Durch das Leid der Tiere erfolgt eine weitere Desensibilisierung des Täters. Motive für die Ausübung von Gewalt gegenüber Tieren sind dann oftmals eine Mischung aus Langeweile und Spaß am Leid. Dies können erste Vorzeichen für die kommende Gewaltbereitschaft auch gegenüber Menschen sein, da das Leid des Gegenübers nicht mehr wahrgenommen wird. Eine weitere erhebliche Motivationsgrundlage kennzeichnen Tierquäler ebenso: Es geht um die Ausübung von Macht.

Quellen: 1.)Kathrin Sevecke und Maya K. Krischer: Tierquälerei und Persönlichkeitspathologie bei delinquenten Jungen und Mädchen. In: Fachzeitschrift Persönlichkeitsstörungen 13 (2009) & 2.)Volker Faust: Tierquälerei. Psychiatrie Heute.
3.)Artikel: web.de 2018 von Jennifer Fraczek "Wer Tiere quält, ist oft auch zu Menschen aggressiv
4.) Dissertation Fr. Stache 2013/ Aus der Abteilung für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie der Fakultät für Mediziner Universität Regensburg: Häufigkeit von Tierquälerei und Komorbidität mit Verhaltensauffälligkeiten bei Heranwachsenden, S.165


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