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Stoppt die Behandlung bürgerrelevanter, öffentlicher Themen „hinter verschlossenen Türen"

Vetoomus on osoitettu
Bayerischer Landtag
50 Tukeva 39 sisään Baijeri

Vetoomus on hylätty.

50 Tukeva 39 sisään Baijeri

Vetoomus on hylätty.

  1. Aloitti toukokuuta 2023
  2. Keräys valmis
  3. Täytetty 5.6.2023
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

17.12.2023 klo 18.56

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Liebe Unterstützer*innen der Petition "Stoppt die Behandlung bürgerrelevanter, öffentlicher Themen „hinter verschlossenen Türen" .

In der letzten Woche erreichte Agi Zielinski und mich die abschließende Stellungnahme zur Onlinepetition. Gerne wären wir persönlich in den Landtag gefahren und hätten dort vorgesprochen- um Beispiele aus unserem Erleben vor Ort aufzuzeigen. Unsere beruflichen Kontexte ließen es aber nicht zu, so kurzfristig frei zu nehmen.

Während ich diese Zeilen schreibe, stehen schon Bagger und Bauzaun etc. bereit, um am morgigen Montag am "Bürgerzentrum" in Steinach / Ens weiterzuarbeiten. Die Bauphase hat vor ein paar Wochen begonnen. Genau dieses Projekt war im Mai unser "Aufhänger", diese Petition zu starten. Wir wollten etwas in Bewegung bringen, um die Themenbehandlung "hinter verschlossener Tür" künftig verhindern zu können und echte BÜRGERBETEILIGUNG zu erreichen.

Doch das Schreiben, das Sie/ Ihr im Anhang finden/findet, zeigt, dass unser Engagement leider nur ein Tropfen auf dem heißen Stein war, der ungehört bleibt.

Wir wollen uns dennoch bei Ihnen / dir sehr herzlich für die Unterstützung bedanken und nicht aufgeben, dass Demokratie TRANSPARENZ und transparente politische Prozesse und Gespräche mit den Bürgerinnen und Bürgern beinhaltet.

Bis zu einem anderen Mal, bei dem wir vielleicht mehr erreichen können.
Denn ein anderes Sprichwort lautet: "Steter Tropfen höhlt den Stein". :-)

Mit den besten Grüßen
Karin Bruder (und Agi Zielinski)


22.11.2023 klo 18.23

Liebe Unterstützer*innen,
nachfolgdene Mail erreichte mich heute:

"Kommunalrecht; Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen
Petition vom 09.06.2023
Sehr geehrte Frau Bruder,
hiermit teilen wir mit, dass Ihre Petition am Mittwoch, 29.11.2023 zur Behandlung im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport vorgesehen ist. Die Sitzung findet im Maximilianeum, Saal 1, statt und beginnt um 09:15 Uhr.
Die genaue Uhrzeit für den Aufruf Ihrer Petition können wir Ihnen leider nicht mitteilen, da diese vom Umfang und der Abwicklung der Tagesordnung abhängt. Die Beratung ist in öffentlicher Sitzung vorgesehen. Sie können deshalb als Zuhörerin bzw. Zuhörer an der Sitzung teilnehmen. Nur wenn der Ausschuss es für erforderlich hält, kann Ihnen im Einzelfall die Gelegenheit eingeräumt werden, Ihr Anliegen kurz mündlich zu erläutern. Der Ausschuss kann auch noch kurzfristig die Öffentlichkeit ausschließen, sofern er dafür eine Notwendigkeit sieht.
Falls Sie zur Sitzung kommen möchten, geben Sie uns bitte möglichst bis 12 Uhr am Vortag der Sitzung Bescheid (per E-Mail: petitionen@bayern.landtag.de oder telefonisch unter +49 (89) 41262859). Aufgrund begrenzter Platzkapazitäten kann nicht sichergestellt werden, dass Sie schon vor dem Aufruf Ihrer Petition im Sitzungssaal Platz nehmen können.
Bringen Sie für die Einlasskontrolle an der Pforte bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und dieses Einladungsschreiben mit und melden Sie sich vor dem Sitzungssaal bei der Offiziantin bzw. dem Offizianten an.
Mit der Berichterstattung im Ausschuss wurden die Abgeordneten Herr Richard Graupner und Herr Holger Dremel betraut. Die Abgeordneten haben die Petition bereits vor der Sitzung geprüft. Die Berichterstattung im Ausschuss beschränkt sich deshalb in aller Regel auf eine kurze Zusammenfassung.
Das Beratungsergebnis werden wir Ihnen schriftlich mitteilen.
Das Landtagsamt kann nicht garantieren, dass die vorgesehenen Tagesordnungspunkte auch tatsächlich erledigt werden. Es besteht also durchaus die Möglichkeit, dass die Beratung Ihrer Petition auf eine der folgenden Sitzungen verschoben wird. Dies liegt ganz im Ermessen des Ausschusses. Über einen eventuell neuen Termin würden wir Sie informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Ulrich

Andrea Ulrich
Referat P II Ausschüsse, Kommissionen
Leiterin des Büros des Ausschusses für Kommunale Fragen,
Innere Sicherheit und Sport

Bayerischer Landtag
Landtagsamt
Maximilianeum | Max-Planck-Straße 1 | 81675 München
Postanschrift: Bayerischer Landtag | 81627 München
Telefon +49 89 4126-2438 | Fax +49 89 4126-1768
petitionen@bayern.landtag.de
www.bayern.landtag.de"

Wir informieren über das Ergebnis :-)
Mit den besten Grüßen
Karin Bruder und Agi Zielinski


13.09.2023 klo 18.57

Liebe Unterstützer*innen,
leider ist unsere Petition nun doch in die Sommerpause gelangt und wird damit damit zu unserem größten Bedauern bis nach der Landtagswahl in Bayern nicht mehr bearbeitet. Hätten wir das gewusst, hätten wir den Zeitraum zum Unterzeichnen bis Ende August reichen lassen können - ärgerlich, aber so ist es nun eben. Folgende Mail erreichte uns am 04.09.2023:

Kommunalrecht; Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen
Petition vom 09.06.2023
Sehr geehrte Frau Bruder,
Ihre Petition ist inzwischen bereit zur Beratung. Im Hinblick auf die parlamentarische Sommerpause und die anschließende Landtagswahl kann Ihre Petition in dieser Legislaturperiode nicht mehr behandelt werden. Mit Ihrem Anliegen wird sich der neu gewählte Landtag befassen, sobald die Ausschüsse gebildet wurden und ihre Arbeit aufgenommen haben. Wir bitten Sie bis dahin um Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Ulrich

Andrea Ulrich
Referat P II Ausschüsse, Kommissionen
Leiterin des Büros des Ausschusses für Kommunale Fragen,
Innere Sicherheit und Sport

Bayerischer Landtag
Landtagsamt
Maximilianeum | Max-Planck-Straße 1 | 81675 München
Postanschrift: Bayerischer Landtag | 81627 München
Telefon +49 89 4126-2438 | Fax +49 89 4126-1768
petitionen@bayern.landtag.de
www.bayern.landtag.de

Wir bitten Sie/Euch ebenso um Geduld, bis es an dieser Stelle weiter geht.
Mit den besten Grüßen aus Steinach / Ens
Agi Zielinski und Karin Bruder


25.06.2023 klo 19.18

Folgende Mail erreichte uns Mitte Juni:

"Kommunalrecht; Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen
Petition vom 09.06.2023
Sehr geehrte Frau Bruder,
Ihre Petition haben wir erhalten. Sie wird bei uns unter dem Aktenzeichen KI.0811.18 geführt.
Über Ihre Petition wird der Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen sowie einer Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung beraten und Beschluss fassen. Wir haben deshalb von der Staatsregierung eine Stellungnahme zum Sachverhalt angefordert. Die dafür notwendigen Feststellungen nehmen in der Regel einige Zeit in Anspruch. Wir bitten Sie daher um Geduld.
Der Ausschuss berät grundsätzlich in öffentlicher Sitzung. Er kann jedoch die Öffentlichkeit ausschließen, sofern Sie dies beantragen oder es aus anderen Gründen angezeigt erscheint. Über den voraussichtlichen Sitzungstermin werden wir Sie informieren. Diese Terminbenachrichtigung können wir aufgrund der parlamentarischen Abläufe jedoch erst in der Vorwoche der Sitzung versenden. Sobald das Beratungsergebnis vorliegt, werden wir es Ihnen schriftlich mitteilen. Nähere Informationen zum Petitionsverfahren finden Sie auf der Internetseite des Landtags unter www.bayern.landtag.de/petitionen/faq/.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Ulrich

Andrea Ulrich
Referat P II Ausschüsse, Kommissionen
Leiterin des Büros des Ausschusses für Kommunale Fragen,
Innere Sicherheit und Sport

Bayerischer Landtag
Landtagsamt
Maximilianeum | Max-Planck-Straße 1 | 81675 München
Postanschrift: Bayerischer Landtag | 81627 München
Telefon +49 89 4126-2438 | Fax +49 89 4126-1768
petitionen@bayern.landtag.de
www.bayern.landtag.de"

...sobald wir Neues erfahren, geben wir Ihnen/euch Bescheid.
Viele Grüße
Karin Bruder (und Agi Zielinski)


14.06.2023 klo 8.14

Liebe Unterstützer*innen.
Zuerst: Herzlichen Dank für Ihre Stimme. Jede einzelne zählt und ist wichtig.
Am Wochenende haben wir die analoge Version der Petition zusammen mit der ausgedruckten Unterschriftenliste auf den Postweg gebracht.
Der kurze Zeichnungszeitraum von nur knapp 3 Wochen ist der Tatsache geschuldet, dass ab Sommer der Wahlkampf in Bayern losgeht und wir eine Bearbeitung noch vor der Sommerpause erreichen wollten.
Wir sind gespannt auf die Antwort und informieren selbstverständlich.
Bleiben Sie weiterhin aufmerksam und interessiert am politischen Geschehen.
Demokratie lebt von der Mitsprache der Bürger*innen.
Mit den besten Grüßen
K. Bruder (u. A. Zielinski)


14.06.2023 klo 8.04

Hallo liebe Unterstützer*innen unserer Petition.
Zunächst einmal herzlichen Dank für Ihre Unterschrift. Jede einzelne ist wichtig und zählt.
Am Wochenende haben wir die analoge Version mit allen Unterzeichnenden auf den Postweg gebracht. Wir hatten einen sehr verkürzten Zeichnungszeitraum von nur knapp 3 Wochen gewählt,weil wir nicht in das "Sommerloch" ab ca. Juli verschwinden wollten und im Oktober ja bereits die Landtagswahl in Bayern ansteht.
Wir sind gespannt auf die Antwort und informieren selbstverständlich über den Ausgang.
Bleiben Sie weiterhin aufmerksam und interessiert am politischen Geschehen. Demokratie lebt von der Mitsprache der Bürger*innen.
Mit den besten Grüßen
K. Bruder (und A. Zielinski)


10.05.2023 klo 18.50

Ergänzung zum besseren Verständnis:
Der Begriff "Gemeinderat" beinhaltet in Städten den Stadtrat, in Marktgemeinden den Marktgemeinderat (nach Art. 30 GO Bayern). Es sind also nicht nur kleine ländliche Gemeinden betroffen.

Ergänzung der aktuellen Rechtslage: Die Bürgerschaft kann auf nichtöffentliche Sitzungsthemen keinen Einfluss nehmen. Die Überprüfung, ob ein Ausschlussgrund für eine nichtöffentliche Behandlung vorliegt, obliegt allein der behördlichen Kommunalaufsicht.


Neuer Petitionstext:

Artikel 52 der Gemeindeordnung für Bayern begrenzt nichtöffentliche Themen in GemeinderatssitzungenGemeinderats/-Stadtratssitzungen auf ein Minimum. Wortlaut Art.52 Abs. 2 GO Bayern:

„Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen.“

Stoppen Sie die Behandlung bürgerrelevanter, öffentlich abzuhaltender Diskussionen „hinter verschlossenen Türen“,

a) indem Sie ein gesetzliches Kontrollinstrument installieren, das es besorgten Bürger*innen ermöglicht, gegen Nichteinhaltung von Artikel 52, Satz 2 BayGO vorzugehen und

b) indem Sie die rechtlichen Konsequenzen für Bürgermeister*innen und den GemeinderatGemeinde-/Stadtrat verschärfen, wenn öffentlichkeitsrelevante Themen (z.B. Bau eines Bürgerzentrums) nichtöffentlich behandelt und erst zur Beschlussvorlage in den öffentlichen Sitzungsteil genommen werden.



Neue Begründung:

„Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzungen gehört zu den wesentlichen Verfahrensbestimmungen des Gemeinderechts. Er ist im demokratischen Rechtsstaat eines der wichtigsten Mittel, das Interesse der Bürgerschaft an der Selbstverwaltung zu wecken und zu erhalten. Er hat die Funktion, dem Gemeindebürger Einblick in die Tätigkeit der Vertretungskörperschaften und ihrer einzelnen Mitglieder zu ermöglichen und dadurch eine auf eigener Kenntnis und Beurteilung beruhende Grundlage für eine sachgerechte Kritik sowie die Willensbildung zu schaffen, den Gemeinderat der allgemeinen Kontrolle der Öffentlichkeit zu unterziehen und dazu beizutragen, der unzulässigen Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Beschlussfassung des Gemeinderats vorzubeugen; es soll so bereits der Anschein vermieden werden, dass "hinter verschlossenen Türen" unsachliche Motive für die Entscheidung maßgebend gewesen sein könnten.“ (Zitatende – aus einem Urteil des VGH Baden Württemberg vom 13.08.2018 mit AZ 3 S 1465/18)

Wir sehen aktuell eine besorgniserregende Entwicklung dahingehend, dass unbequeme Themen von Bürgermeister*innen in den nichtöffentlichen Sitzungsteil gelegt werden. Die Mandatsträger*innen berufen sich auf ihr Mandat, von der Bürgerschaft gewählt und deshalb auch für die Bürgerschaft entscheiden zu können. Es ist den Bürgermeister*innen anscheinend nicht bekannt, dass unsere Gemeindeordnung in Bayern die nichtöffentliche Behandlung von Themen nur ausnahmsweise zulässt. An fast jede Gemeinderatssitzung schließt sich ein nichtöffentlicher Sitzungsteil an. Da diese Themen der Verschwiegenheitsklausel unterliegen, ist es reiner „Zufall“, dass wir im eigenen Landkreis von bürgerrelevanten Themen im nichtöffentlichen Sitzungsteil erfahren haben. Man beruft sich auf das Totschlagargument: „Des hammer scho immer so gmachd“.

Die aktuelle Rechtsprechung gibt der Bürgerschaft keine Möglichkeit, Einfluss zu nehmen, was öffentlich und was nichtöffentlich behandelt wird. Die Überprüfung, ob ein Ausschlussgrund für eine nichtöffentliche Behandlung vorliegt, obliegt allein der behördlichen Kommunalaufsicht. Demokratie geht anders - sie lebt von Diskussion und Mitsprache.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 10 (10 in Bayern)


10.05.2023 klo 15.20

Der alte Titel "Kontrollmöglichkeit schaffen für Bürger*innen für nichtöffentliche Gemeinderatssitzungen in Bayern" klang etwas "sperrig" - wir wollten einen "griffigeren" Titel. Inhaltlich bleibt alles gleich.


Neuer Titel: KontrollmöglichkeitStoppt schaffendie fürBehandlung Bürger*innenbürgerrelevanter, füröffentlicher nichtöffentlicheThemen Gemeinderatssitzungen„hinter inverschlossenen Bayern!Türen"

Neue Begründung:

„Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzungen gehört zu den wesentlichen Verfahrensbestimmungen des Gemeinderechts. Er ist im demokratischen Rechtsstaat eines der wichtigsten Mittel, das Interesse der Bürgerschaft an der Selbstverwaltung zu wecken und zu erhalten. Er hat die Funktion, dem Gemeindebürger Einblick in die Tätigkeit der Vertretungskörperschaften und ihrer einzelnen Mitglieder zu ermöglichen und dadurch eine auf eigener Kenntnis und Beurteilung beruhende Grundlage für eine sachgerechte Kritik sowie die Willensbildung zu schaffen, den Gemeinderat der allgemeinen Kontrolle der Öffentlichkeit zu unterziehen und dazu beizutragen, der unzulässigen Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Beschlussfassung des Gemeinderats vorzubeugen; es soll so bereits der Anschein vermieden werden, dass "hinter"hinter verschlossenen Türen"Türen" unsachliche Motive für die Entscheidung maßgebend gewesen sein könnten.“ (Zitatende – aus einem Urteil des VGH Baden Württemberg vom 13.08.2018 mit AZ 3 S 1465/18)

Wir sehen aktuell eine besorgniserregende Entwicklung dahingehend, dass unbequeme Themen von Bürgermeister*innen in den nichtöffentlichen Sitzungsteil gelegt werden. Die Mandatsträger*innen berufen sich auf ihr Mandat, von der Bürgerschaft gewählt und deshalb auch für die Bürgerschaft entscheiden zu können. Es ist den Bürgermeister*innen anscheinend nicht bekannt, dass unsere Gemeindeordnung in Bayern die nichtöffentliche Behandlung von Themen nur ausnahmsweise zulässt. An jede Gemeinderatssitzung schließt sich ein nichtöffentlicher Sitzungsteil an. Da diese Themen der Verschwiegenheitsklausel unterliegen, ist es reiner „Zufall“, dass wir im eigenen Landkreis von bürgerrelevanten Themen im nichtöffentlichen Sitzungsteil erfahren haben. Man beruft sich auf das Totschlagargument: „Des hammer scho immer so gmachd“.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 10 (10 in Bayern)


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