Bürgerrechte

Sofortige Aufhebung des Einreiseverbots nach M-V für Grundstückseigentümer, Zweitwohnsitzinhaber,...

Petition richtet sich an
Land MV - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit MV
2.314 Unterstützende 222 in Mecklenburg-Vorpommern

Bearbeitungsfrist abgelaufen

2.314 Unterstützende 222 in Mecklenburg-Vorpommern

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 27.05.2021
  4. Dialog
  5. Gescheitert

10.09.2021, 00:33

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Am Samstag bekamen wir erneut Post vom Petitionsausschuss des Landtag M-V.
Auf unsere Erwiderung vom 13.07.21 wurde das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit erneut um Stellungnahme gebeten.
In der Stellungnahme des Ministeriums wurde auf keinen einzigen Punkt unserer Erwiderung eingegangen. Beide Parteien (CDU & SPD) versprechen uns auf ihren Wahlveranstaltungen und -plakaten, die Sorgen der Bürger ernst zu nehmen und darauf einzugehen. Stattdessen wird man mit einem einzigen Satz abgefertigt:

„Aus Sicht des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit bedürfe es zu dem Ihnen mit Schreiben vom 07.06.2021 übersandten Inhalt der Stellungnahme des Ministeriums keiner weiteren Ausführung.“

Wir haben somit bis heute von der Landesregierung M-V noch keinen evidenzbasierten Nachweis erhalten, aus dem ersichtlich ist, dass Zweitwohnsitzinhaber in einem solchen Maße das Infektionsgeschehen negativ beeinflussen, dass kein anderes Mittel als das Rausschmeißen und Aussperren aus M-V und von ihrem Eigentum zur Verfügung stand.

Es kann einfach nicht sein, wie auf eine derart arrogante Art und Weise mit dem Bürger und seinen Anliegen umgegangen wird. Jeder von uns hätte Verständnis für die Maßnahme des Einreiseverbots gehabt, wäre sie erforderlich, begründet, und alternativlos gewesen. Kein anderes Bundesland hat 2021 noch einmal ein Einreiseverbot für Bürger verhängt, die einen weiteren Wohnsitz in einem anderen Bundesland haben. Nur die Landesregierung in Mecklenburg – Vorpommern ist nach wie vor der Meinung, dass das Aussperren von 38000 Menschen, von denen nur ein Bruchteil ihr Eigentum selbst nutzt und regelmäßig dorthin pendelt, gerechtfertigt war. In den Begründungen zu den verhängten Maßnahmen ging es der Landesregierung immer darum die Mobilität einzuschränken und in unserem speziellen Fall des Einreiseverbots wurde immer wieder betont, die Maßnahme sei alternativlos. Weshalb wurde die Mobilität der Einwohner MV`s nicht eingeschränkt ? Hier wurde mit zweierlei Maß gemessen und vermutlich aus wahltaktischen Gründen billigend eine ungerechte Regelung in Kauf genommen.

Unsere Petition wird nun an die vom Petitionsausschuss beauftragten Abgeordneten zur Prüfung übergeben. Das Ergebnis dieser Überprüfung wird dann Grundlage für die Beschlussempfehlung des Petitionsausschuss an den Landtag sein. Der Landtag wird uns dann über den Beschluss zu unserer Angelegenheit unterrichten. Es bleibt also zu hoffen, dass die beauftragten Abgeordneten zumindest eine eigene Sichtweise auf das Problem haben.


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