Bauen

See-Idylle statt massive Bebauung- Verhinderung der B-Planung Hauptstraße 15, Krummensee

Petition richtet sich an
Stadtverordnetenversammlung Mittenwalde
469 Unterstützende 300 in Mittenwalde

Sammlung beendet

469 Unterstützende 300 in Mittenwalde

Sammlung beendet

  1. Gestartet Dezember 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung am 08.04.2024
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

04.04.2024, 18:05

Bündnis See-Idylle: Newsletter vom 04.04.2024

In diesem Newsletter dabei:
- Michael Kahl und Peter Schmeier bei Frau Buße
- Treffen des Vorstands mit Dirk Knuth
- MAZ: Projekt mit Stadtvillen auf den Prüfstand
- Forderungskatalog des Vereins
- Chronik einer Großbaustelle
- Folgt unserem Newsletter und seit gut informiert

02.04.2024 Michael Kahl und Peter Schmeier bei Frau Buße

Am 02.04.2024 hat Herr Kahl gemeinsam mit Peter Schmeier bei Frau Buße einen Beratungstermin genutzt, die Übergabe der Petition zur Stadtverordnetenversammlung am Montag, 08.04.2024, 19:00 Uhr, Essenraum der Grundschule Mittenwalde anzukündigen. Außerdem haben wir nochmal mit Nachdruck auf unsere Forderung zur Reduzierung der Baumasse und Wegfall der Tiefgarage verwiesen. Herr Kahl hat auch kritisiert, dass Frau Buße zu wenig Druck auf den Investor ausübt und somit nicht ausreichend die Interessen der Bürger umsetzt. Nach Aussage von Frau Buße ist seitens des Investors kein Wille zur Überarbeitung des Projektes erkennbar.

30.03.2024 Treffen des Vorstands mit Dirk Knuth

Am 30.03.2024 hat Herr Kahl gemeinsam mit Jenny Wenger den Vorsitzenden vom Hauptausschuss und Bürgermeisterkandidat, Dirk Knuth, in Krummensee empfangen. Sie haben wiederholt über die Bedenken am Bau der Tiefgarage gesprochen und auch die notwendige Reduzierung der Baumasse gefordert. Herr Knuth hat Verständnis für unsere Bedenken gezeigt und unterstützt unsere Informationspolitik, die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschuss und Hauptausschuss sowie der Stadtverordnetenversammlung weiter zu informieren.

MAZ: Projekt mit Stadtvillen auf den Prüfstand

Die MAZ bleibt am Ball und fasst die letzten Ereignisse zusammen, hier kommt ihr zum Online Artikel
www.maz-online.de/lokales/dahme-spreewald/mittenwalde/mittenwalde-bauprojekt-fuer-stadtvillen-in-krummensee-auf-dem-pruefstand-SJ3TXPR625D3NPKQBVXHLRNIRQ.html
oder zum Text Inhalt: www.buendnis-see-idylle.de/wp-content/uploads/2024/03/20240322_MAZ.pdf


Unser Forderungskatalog

Als Verein sprechen wir uns gegen die massiven Bebauungspläne aus und möchten gerne mit allen Beteiligten zu einer Planung um Umsetzung kommen, die für alle akzeptabel ist. Unsere Forderungen haben wir hier zusammen gefasst Forderungskatalog: www.buendnis-see-idylle.de/wp-content/uploads/2024/03/2024_03_03_Argumente-und-Forderungen_final.pdf

Chronik einer Großbaustelle

Das Auftreten der Ereignisse ist sehr dynamisch. Um nicht den Überblick zu verlieren, haben wir angefangen, die Seite der Chronik einer Groß-Baustelle auf zusetzen und weiter zu vervollständigen. Ist noch nicht ganz fertig, aber schon mal ein Anfang... www.buendnis-see-idylle.de/chronik-einer-gross-baustelle/

Folgt unserem Newsletter und seit gut informiert

Unser Verein ist angetreten, um auf die aktuellen Planungen der Hauptstraße 15 in Krummensee aufmerksam zu machen und zu hinterfragen. Dafür organisieren wir verschiedene Aktivitäten. Folgt uns gerne und seit immer voll informiert. DENKT nach dem Mail Eintrag an die BESTÄTIGUNGSMAIL. Den Newsletter verschicken wir in unregelmäßigen Abständen. www.buendnis-see-idylle.de/fragen-und-antworten/

Euer Verein www.buendnis-see-idylle.de/


04.04.2024, 17:18

469 Unterschriften auf unserer Petition, davon 300 aus Mittenwalde, Schenkendorf und Krummensee. Hurra! Diese werden wir an die Bürgermeisterin und die SVV überreichen.
Aufruf an ALLE: kommt am 08.04.2024, 19:00 Uhr zur SVV (Stadtverordnetenversammlung), Essenraum der Grundschule Mittenwalde (Schulstraße 1‚ in 15749 Mittenwalde). Bringt so wie beim Blauen Bus eure Nachbarn, Freunde, Bekannte mit und zeigt unseren gewählten Volksvertretern, dass die Bürger hinter der Petition stehen!!!
Auf unsere Initiative hin wurde der Durchführungsvertrag zur Nachbesserung vom Hauptausschuss an den Stadtentwicklungsausschuss zurückgegeben. Ein Anwaltsbüro soll nun dafür Sorgen, dass entsprechende Sicherheiten/ Bürgschaften/ Sanktionen usw. in den Vertrag aufgenommen werden, um abzusichern, dass der Investor seinen Verpflichtungen nachkommt.
Wir haben schon viel erreicht. Mit eurer Hilfe kommen wir noch einen großen Schritt weiter.
Vielen Dank an ALLE Unterstützer!


22.01.2024, 11:31

Wir haben das LSG (Hochmoor) entfernt, da dies unzutreffend ist. Schwerpunkt beim Ökosystem bildet der Krumme See und das LSG Sutschketal.


Neue Begründung:

Aus folgenden Gründen soll der B-Plan für Hauptstraße 15 in Krummensee verhindert werden:

Das derzeitige Entwässerungskonzept beinhaltet eine Einleitung des abzuleitenden Regenwassers in den Krummen See. Eine Versickerung auf dem Grundstück ist - geologisch bedingt - nicht möglich. (Regenentwässerungskonzept BEV Ingenieure). Wir befürchten, dass die Versiegelung der Flächen durch die Tiefgarage und die massive Bebauung in das Ökosystem des "Krummen See" eingreifen und das in der Nähe des Grundstücks gelegene NSG "Sutschketal" sowie das anliegende LSG (Hochmoor) beeinträchtigen.

Die Tiefgarage wird in die vorhandene Geschiebemergelschicht und in das Grundwasser eingebaut (Konzept zur Baugrubensicherung der GuD Consult). Das dadurch verdrängte Grund- und Schichtenwasser ist eine Gefahr für die benachbarte Bebauung (Regenentwässeungskonzept der BEV Ingenieure).

Aus dem Konzept zur Baugrubensicherung der GuD Consult geht hervor, dass für eine abschließende Planung weitere Erkundungen zum Untergrund erforderlich sind. Die Einbautiefe der Tiefgarage ist im B-Planentwurf nicht begrenzt.

Das vom Investor vorgelegte Entwässerungskonzept und das Konzept zur Baugrubensicherung sind nicht von einem unabhängigen Gutachter geprüft. Wir befürchten wir, dass unabsehbare Folgen für die Nachbarn und die Natur in Bezug auf die Entwässerung auftreten werden.

Wir meinen, dass die geplante Baumasse untypisch für unser Dorf ist und das Ortsbild beeinträchtigt. Vier Häuser mit drei Etagen auf engstem Raum sind viel zu massiv. Die nach § 17, 19 BauNVO empfohlene Grundflächenzahl wird überschritten. Das ergibt sich aus dem B-Planentwurf. Der B-Planentwurf vom 16.05.2023 erlaubt eine Erweiterung der Grundflächen gegenüber der vom Investor vorgelegten Planung von 280 m² auf 320 m² pro Haus. Die Grundfläche muss aus unserer Sicht unbedingt weiter begrenzt werden.

Das Projekt öffnet wegen § 34 BauGB möglicherweise die Türen für weitere massive Bebauung des Ortes.

Das Projekt soll gem. B-Planentwurf an die vorhandene Infrastruktur angeschlossen werden. Die Infrastruktur für derart massive Bebauung ist u.E. nicht vorhanden. Die Kanalisation war bei starken Niederschlägen 2019 bereits überlastet und nicht in der Lage, das Regen- und Schmutzwasser abzuleiten. Es kam zum Rückstau von Abwasser in Keller der Haupt- und Galluner Str. Damit beschäftigt sich der Entwurf des B-Plans überhaupt nicht.

Wir befürchten, dass der Verkehr im Ort durch weitere 30-40 Pkw und Busse über das Kopfsteinpflaster der Dorfstraße eine Belastung für alle Anlieger sein wird und zu Rissbildung an den Häusern führen wird. Der B-Plan enthält eine vertragliche Verpflichtung des Investors nur zur Realisierung des Projekts innerhalb einer Frist. Weitere Verpflichtungen des Investors sind nicht erkennbar.

Wir befürchten, dass die alte Dorfstraße durch Lkw, die massenhaft Bodenaushub und Beton für die Tiefgarage transportieren müssen, zerstört wird. Sie ist auf Grund ihres Alters und Belages für schwere Lkw nicht ausgelegt. Dem Investor werden laut B-Plan-Entwurf für den Fall der Beschädigung der Straße keine Verpflichtungen auferlegt.

Die Alleebäume an der Hauptstraße sind gefährdet (B-Planentwurf). Hier gibt es zwar Auflagen zum Schutz der Bäume, aber keine Sanktionen für den Fall der Nichtbeachtung. Ersatzpflanzungen sind weder für die auf dem Grundstück gerodeten Bäume noch für die Alleebäume im Fall der Beschädigung vorgesehen.

Wir meinen, dass Wohnungsprobleme durch die Bebauung nicht gelöst werden, da Mieten für die Wohnungen auf Grund des hohen Baupreises der Tiefgarage für Familien unbezahlbar sein werden. Außerdem ergibt sich aus der Planung des Investors, dass alle Wohnungen unter 100 m² Fläche haben werden. Wir meinen, dass kleine, teure Wohnungen den Wohnbedarf für Familien nicht decken. Die geplante Verdichtung der Baumasse ist nicht durch das im B-Plan vorgebrachte Argument der Lösung von Wohnungsproblemen gerechtfertigt.

Das Grundstück kann in ortsüblicher Weise mit Ein- oder Zweifamilienhäusern bebaut werden. Damit könnte Familien mit Kindern eine Möglichkeit zur Schaffung von Wohnraum gegeben werden. Ein B-Plan ist dafür nicht erforderlich (§ 34 BauGB). Die Beeinträchtigungen für die Nachbarn und Anlieger der Dorfstraße und für den Krummen See wären bei einer solchen Bebauung nach unserer Meinung deutlich geringer.

Nachdem bereits ca. 300 Unterschriften gegen den ersten B-Planentwurf von 2019 vorliegen, gehen wir davon aus, dass der B-Plan nicht dem Willen der Bevölkerung von Krummensee und Schenkendorf entspricht.

Wir fordern daher die Abgeordneten der Stadtverordnetenversammlung Mittenwalde auf, gegen den Bebauungsplan nach dem Entwurf vom 16.05.2023 zu stimmen.

Quellen: B-Planentwurf 16.05.23, Regenentwässerungskonzept BEV Ingenieure vom März 2022, Konzept zur Baugrubensicherung GuD Consult vom 20.09.2021, Planzeichnung vom 16.05.2023, Unterschriftensammlung Juli 2020 gegen den ersten B-Planentwurf, § 34 BauGB, §§ 17, 19 BauNVO



Neues Zeichnungsende: 29.03.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 239 (138 in Mittenwalde)


08.01.2024, 13:51

Wir haben die Quellenangaben ergänzt und auf die Planungsdokumente Bezug genommen, auf die sich unsere Petition bezieht. Eigene Meinungen haben wir als solche gekennzeichnet. Ein Verweis auf web-links ist nicht möglich, weil der Bebauungsplan nebst Anlagen auf Grund des Ablaufs der Auslagefrist nicht mehr im Internet veröffentlicht ist.


Neues Zeichnungsende: 29.03.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 144 (128 in Brandenburg)


08.01.2024, 13:50

Wir haben die Quellenangaben ergänzt und auf die Planungsdokumente Bezug genommen, auf die sich unsere Petition bezieht. Eigene Meinungen haben wir als solche gekennzeichnet. Ein Verweis auf web-links ist nicht möglich, weil der Bebauungsplan nebst Anlagen auf Grund des Ablaufs der Auslagefrist nicht mehr im Internet veröffentlicht ist.


Neues Zeichnungsende: 29.03.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 144 (128 in Brandenburg)


08.01.2024, 13:49

Wir haben die Quellenangaben ergänzt und auf die Planungsdokumente Bezug genommen, auf die sich unsere Petition bezieht. Eigene Meinungen haben wir als solche gekennzeichnet. Ein Verweis auf web-links ist nicht möglich, weil der Bebauungsplan nebst Anlagen auf Grund des Ablaufs der Auslagefrist nicht mehr im Internet veröffentlicht ist.


Neues Zeichnungsende: 29.03.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 143 (127 in Brandenburg)


04.01.2024, 09:10

Sehr geehrte Unterstützende,

die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

Ihr openPetition-Team


03.01.2024, 22:26

Wir haben die Quellenangaben ergänzt und auf die Planungsdokumente Bezug genommen, auf die sich unsere Petition bezieht. Eigene Meinungen haben wir als solche gekennzeichnet. Ein Verweis auf web-links ist nicht möglich, weil der Bebauungsplan nebst Anlagen auf Grund des Ablaufs der Auslagefrist nicht mehr im Internet veröffentlicht ist.


Neue Begründung:

Aus folgenden Gründen soll der B-Plan für Hauptstraße 15 in Krummensee verhindert oder zumindest geändert werden:

Das derzeitige Entwässerungskonzept beinhaltet eine Einleitung des abzuleitenden Regenwassers von den versiegelten Flächen in den Krummen SeeSee. (Gutachten BEV Ingenieure vom März 2022). Eine Versickerung auf dem Grundstück ist - geologisch bedingt - nicht möglich. (Regenentwässerungskonzept BEV Ingenieure). Wir befürchten, dass die großeVersiegelung der Flächen durch die Tiefgarage und die massive Bebauung in das Ökosystem des "Krummen See" eingreifen und das in der Nähe des Grundstücks im Landschaftsschutzgebiet gelegene HochmoorNSG "Sutschketal" sowie das anliegende LSG (Hochmoor) beeinträchtigen.

Die Tiefgarage wird in die vorhandene Geschiebemergelschicht und in das Grundwasser eingebaut.eingebaut (Konzept zur Baugrubensicherung der GuD Consult). Das dadurch verdrängte Grund- und Schichtenwasser ist eine Gefahr für die benachbarte Bebauung.Bebauung (Regenentwässeungskonzept der BEV Ingenieure).

Aus dem Konzept zur Baugrubensicherung der GuD Consult geht hervor (Seite 6),hervor, dass für eine abschließende Planung weitere Erkundungen zum Untergrund erforderlich sind. Die Einbautiefe der Tiefgarage ist im PlanB-Planentwurf nicht begrenzt.

Das vom Investor vorgelegte Entwässerungskonzept istund das Konzept zur Baugrubensicherung sind nicht von einem unabhängigen Gutachter geprüftgeprüft. Wir befürchten wir, dass unabsehbare Folgen für die Nachbarn und daherdie anzuzweifeln.Natur Diein Bezug auf die Entwässerung auftreten werden.

Wir meinen, dass die geplante Baumasse ist untypisch für unser Dorf,Dorf vierist und das Ortsbild beeinträchtigt. Vier Häuser mit drei Etagen auf engstem Raum sind viel zu massiv und beeinträchtigen das Ortsbild.massiv. Die nach §17,§ 17, 19 Baunutzungs_ verordnungBauNVO empfohlene Grundflächenzahl wird wegenüberschritten. derDas Tiefgarageergibt überschritten.sich aus dem B-Planentwurf. Der BebauungsplanB-Planentwurf vom 16.05.2023 erlaubt eine Erweiterung der Grundflächen gegenüber der bisherigenvom Planung.Investor vorgelegten Planung von 280 m² auf 320 m² pro Haus. Die Grundfläche muss daheraus unserer Sicht unbedingt weiter begrenzt werden.

Das Projekt öffnet wegen § 34 BauGB möglicherweise die Türen für weitere massive Bebauung des Ortes.

Das Projekt soll gem. B-Planentwurf an die vorhandene Infrastruktur angeschlossen werden. Die Infrastruktur für derart massive Bebauung ist u.E. nicht vorhanden. Die Kanalisation drückt bereits jetztwar bei starken Niederschlägen 2019 bereits überlastet und nicht in dieder Lage, das Regen- und Schmutzwasser abzuleiten. Es kam zum Rückstau von Abwasser in Keller zurückder Haupt- und derGalluner SchmutzwasserkanalStr. läuft über. Das haben alle Nachbarn und Anlieger in den vergangnenen Jahren mehrfach gespürt. Mit diesem ThemaDamit beschäftigt sich dasder KonzeptEntwurf des B-Plans überhaupt nicht. Der

Wir befürchten, dass der Verkehr im Ort wird durch weitere 30-40 FahrzeugePkw und Busse über das Kopfsteinpflaster der alten Dorfstraße eine unzumutbare Belastung für alle Anlieger sein wird und zu weiterer Rissbildung an den Häusern führen.führen Diewird. Der B-Plan enthält eine vertragliche Verpflichtung des Investors nur zur Realisierung des Projekts innerhalb einer Frist. Weitere Verpflichtungen des Investors sind nicht erkennbar.

Wir befürchten, dass die alte Dorfstraße wird durch die Baufahrzeuge,Lkw, die massenhaft Bodenaushub verbringen und Beton für die Tiefgarage anlieferntransportieren müssen, zerstört werden.wird. Sie ist auf Grund ihres Alters und Belages für schwere Lkw nicht ausgelegt. Dem Investor werden laut B-Plan-Entwurf für den Fall der Beschädigung der Straße keine Verpflichtungen auferlegt.

Die Alleebäume an der Hauptstr.Hauptstraße sind gefährdet.gefährdet Dem(B-Planentwurf). InvestorHier werdengibt diesbezügliches keinerleizwar AusgleichsmaßnahmenAuflagen auferlegt.Daszum WohnungsproblemSchutz wirdder Bäume, aber keine Sanktionen für den Fall der Nichtbeachtung. Ersatzpflanzungen sind weder für die auf dem Grundstück gerodeten Bäume noch für die Alleebäume im Fall der Beschädigung vorgesehen.

Wir meinen, dass Wohnungsprobleme durch die Bebauung nicht gelöst,gelöst werden, da die Mieten für die Wohnungen auf Grund des hohen Baupreises mit der Tiefgarage für Familien unbezahlbar sein werden. Außerdem sindergibt ausschließlichsich kleineaus Eigentumswohnugnender geplant,Planung diedes Investors, dass alle Wohnungen unter 100 m² Fläche haben werden. Wir meinen, dass kleine, teure Wohnungen den Wohnbedarf für Familien nicht decken können.decken. Die geplante Verdichtung der Baumasse im Ort ist danach nicht durch das im B-Plan vorgebrachte Argument der Lösung von Wohnungsproblemen gerechtfertigt.Die

Das BebauungGrundstück des Grundstücks könntekann in ortsüblicher Weise mit Ein- oder Zweifamilienhäusern nachbebaut §werden. 34Damit BauGBkönnte erfolgen.Familien mit Kindern eine Möglichkeit zur Schaffung von Wohnraum gegeben werden. Ein B-Plan ist dafür nicht erforderlich.erforderlich (§ 34 BauGB). Die Beeinträchtigungen für die Nachbarn und Anlieger der Dorfstraße und für den Krummen See wären bei einer solchen Bebauung nach unserer Meinung deutlich geringer.

Nachdem bereits ca. 300 Unterschriften gegen den ersten B-Planentwurf von 2019 vorliegen, gehen wir davon aus, dass der B-Plan nicht dem Willen der Bevölkerung von Krummensee und Schenkendorf entspricht.

Wir fordern daher die Abgeordneten der Stadtverordnetenversammlung Mittenwalde auf, gegen den Bebauungsplan nach dem Entwurf vom 16.05.2023 zu stimmen.

Quellen: B-Planentwurf 16.05.23, Regenentwässerungskonzept BEV Ingenieure vom März 2022, Konzept zur Baugrubensicherung GuD Consult vom 20.09.2021, Planzeichnung vom 16.05.2023, Unterschriftensammlung Juli 2020 gegen den ersten B-Planentwurf, § 34 BauGB, §§ 17, 19 BauNVO



Neues Zeichnungsende: 29.03.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 0 (0 in Brandenburg)



Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern