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Petitioner not public
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Die Mitglieder des Europäischen Parlaments und an die Mitglieder der nationalen Regierungen und Parlamente der EU-Staaten
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  1. Launched 2014
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02/07/2014, 19:57

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Neue Begründung: Hintergrund: „Europäisches Rahmenstatut zur nationalen Förderung der Toleranz“

Das – grundsätzlich förderungswürdige – Ziel des Statuts ist es, Toleranz gegenüber Gruppen zu schaffen, die sich durch gemeinsame rassische oder kulturelle Wurzeln, ethnische Herkunft oder Abstammung, religiöse Zugehörigkeit oder sprachliche Bande, Geschlechtsidentität, sexuelle Orientierung oder vergleichbare Merkmale auszeichnen.
Weiter sieht der Entwurf jedoch vor, dass „konkrete Maßnahmen“ ergriffen werden sollen, um Rassismus, Vorurteile gegenüber anderen Hautfarben, ethnische Diskriminierung, religiöse Intoleranz, totalitäre Ideologien, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Homophobie und „Anti-Feminismus“ zu „eliminieren“ (Abschnitt 2e).

„Verleumdungen“ gegen eine der aufgeführten Gruppen sollen verfolgt und unter Strafe gestellt werden. Gemäß dem Statut liegt eine „Verleumdung“ bereits dann vor, wenn man sich über eine dieser Gruppen lustig macht. Damit würden beispielsweise Witze über Feministinnen oder Cartoons mit religiösen Anspielungen strafrechtlich verfolgt. Dabei sollen Verstöße nicht als einfache, sondern strafverschärfend als schwere Straftaten verfolgt werden (Abschnitt 7).

Weiterhin heißt es (Abschnitt 3):
“Guarantee of tolerance must be understood not only as a vertical relationship (Government-to-individuals) but also as a horizontal relationship (group-to-group and person-to-person). It is the obligation of the Government to ensure that intolerance is not practised either in vertical or in horizontal relationships.”

Dem Statut nach müsse die Regierung also garantieren, dass „Intoleranz“ (im Sinne des Statuts) nicht im Kontakt von Bürgern untereinander praktiziert wird. Kommentare oder Witze, die man anderen Personen gegenüber äußert, könnten somit zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen.

Überwachungs-Behörden und Umerziehung der Jugend

Die Überwachung der Einhaltung der Regelungen soll durch Einrichtung einer „Nationalen Toleranzüberwachungsbehörde“ sichergestellt werden (Abschnitt 6). Diese soll mit der Autorität versehen werden, Strafsanktionen zu verhängen.
Jugendliche, die „Meinungsverbrechen“, z. B. in Form von Verleumdungen, begangen haben, sollen verpflichtende Rehabilitierungsprogramme durchlaufen, damit ihnen eine „Kultur der Toleranz“ anerzogen wird. Die „Toleranzerziehung“ soll von frühester Kindheit an in allen Ebenen der Gesellschaft durchgeführt werden: in Grund- und weiterführenden Schulen, Universitäten, beruflichen Weiterbildungsprogrammen, im Militär, im öffentlichen Dienst sowie in den Medien. Laut Abschnitt 9 sollen öffentliche Radio- und Fernsehsender verpflichtet werden, einen vorgeschriebenen Teil ihres Programms der „Toleranzförderung“ zu widmen. Die Einhaltung eines für alle Medien geltenden „ethischen Verhaltenskodex“ soll durch eine „Massenmedien-Beschwerdekommission“ überwacht werden.

Unsere freien Gesellschaften selbst sind in Gefahr

Wenn dieses Papier auf EU-Ebene verabschiedet wird, bedeutet dies das Ende der Meinungsfreiheit in Europa. Das Statut ist ein Frontalangriff auf unsere freie Gesellschaft, auf die Meinungs- und Pressefreiheit, die Freiheit der Kunst und die Freiheit der Wissenschaft.

In den Medien ist die Gefahr, die von diesem Statut ausgeht, weitgehend unbeachtet geblieben. Einzelne Medien wie die Deutschen Wirtschaftsnachrichten thematisieren die Bedrohung durch die mögliche Implementierung in nationales Recht und skizzieren das Szenario eines unfreien Überwachungsstaats (deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/01/06/eu-will-neue-behoerde-zur-ueberwachung-der-toleranz-einfuehren/). Der Aufschrei, der angesichts dieser Entwicklung notwendig wäre, ist jedoch ausgeblieben.

Freiheit wird verloren, wenn man nicht für sie kämpft. Lassen Sie uns gemeinsam die Verantwortung dafür übernehmen, dass unsere europäischen Gesellschaften noch lange Orte bleiben, an denen Menschen in Freiheit und ohne Angst vor staatlicher Unterdrückung und Willkür zusammenleben können.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 19:

„Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“

Hier kann das gesamte European Framework National Statute for the Promotion of Tolerance nachgelesen werden: www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/libe/dv/11_revframework_statute_/11_revframework_statute_en.pdf

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English version

Background information: ”European Framework National Statute for t version: sites.google.com/site/protectfreedomofspeechintheeu/


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