S20-340 Erhalt des Essighauses

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
95 Unterstützende 95 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

95 Unterstützende 95 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet August 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

29.12.2022, 02:36

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 33 vom 11. November 2022

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
(Stadtbürgerschaft) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S20/340

Gegenstand: Erhalt des Essighauses

Begründung:
Die Petentin setzt sich dafür ein, das Essighaus zu erhalten. Viele alte Hanseaten hätten eine enge
Beziehung zu diesem Gebäude aus der Weserrenaissance. Es gehöre zu den stadtbildprägenden
Gebäuden. Man habe hier Hochzeiten gefeiert, sowie Konzerte und Veranstaltungen besucht.
Deshalb müsse verhindert werden, dass dieses traditionsreiche Gebäude einem modernen
Bürogebäude weiche. Die Petition wird von 95 Personen durch eine Mitzeichnung unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme der Senatorin für
Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau sowie des Senators für Kultur
eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen
Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss kann das Anliegen der Petentin nicht unterstützen. Die Beseitigung des
Essighauses und Neubebauung des Grundstücks sind Teil eines architektonischen
Gesamtkonzepts für das Balgebrückquartier. Im Zuge der Planungen fanden umfangreiche
Abstimmungen zwischen den Architekten, dem Bauherrn, der Stadtplanung, Ortsamt- und Ortsbeirat
sowie der Denkmalpflege statt. Beteiligt war auch das städtische Gestaltungsgremium. Die
Stadtbürgerschaft hat den zur Realisierung der Planungen notwendigen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan in ihrer Sitzung am 13. September 2022 beschlossen.

Die Annahme der Petentin, das Essighaus entstamme der Weserrenaissance und sei deshalb
besonders schutzwürdig, entspricht nicht den Tatsachen. Das historische Essighaus wurde 1944 bei
einem Bombenangriff bis auf den Erdgeschossbereich nahezu vollständig zerstört. In den
Fünfzigerjahren wurden auf dem Grundstück neue Gebäude errichtet, in die als Erinnerung die
ebenerdigen Erker sowie das alte Portal integriert wurden, die nach den Bombenangriffen geborgen
worden waren. Nur diese tatsächlich historischen Teile wurden in die Denkmalliste eingetragen. Der
Rest des Gebäudes wurde nicht als Denkmal eingestuft.

Die denkmalgeschützten Teile werden erhalten. Sie wurden vor dem mittlerweile erfolgten Abriss
des Gebäudes untersucht und gesichert. Es ist geplant, sie an dem vorgesehenen Neubau in
gleicher Weise als Erinnerungsstücke zu verwenden. Darüber hinaus soll ein Relief am Neubau an
den oberen, im Krieg zerstörten Bereich der Essighausfassade erinnern.

Begründung (PDF)


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