Region: Thüringen
Wirtschaft

Öffnung Thüringer Ladenöffnungsgesetz

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Thüringer Landtag Petitionsausschuss
274 Unterstützende 243 in Thüringen

Der Petition wurde nicht entsprochen

274 Unterstützende 243 in Thüringen

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 05.05.2022
  4. Dialog
  5. Beendet

10.03.2022, 10:00

Ich habe die Rechtschreibung korrigiert.


Neue Begründung:

Bereits seit kurz nach der Gründung unseres Geschäftes 1990 haben wir für Sie auch am Sonntag geöffnet. Diese regulären 2 Stunden werden von Ihnen oft genutzt, um noch einen kleinen Blumengruß für das anstehende Familienessen zu organisierenbesorgen oder eine Saisonbepflanzung für Ihren Garten. Gemütliches stöbernStöbern in unserer Dekorationsabteilung oder die Mitnahme von benötigter Erde gehören für Sie eigentlich genau sogenauso dazu. Während der Saison bieten wir Ihnen noch die Möglichkeit der verkaufsoffenen Sonntage – für 5 Stunden an. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Ihr Interesse an Blumenkübeln, Erden, Dekoration und Balkonkästen gerade an diesen Tagen sehr hoch ist.

Das Thüringer Ladenöffnungsgesetz sieht allerdings nicht vor, dass wir diese Waren wie z.B. Erden und Pflanzkübel verkaufen dürfen. Für das Landratsamt stellt es ein Problem dar, dass Siewir zwar ein Gesteck an Sie verkaufen dürfen, aber die einzelnen Bestandteile daraus wie Dekoration nicht. Für Sie heißt dies konkret, dass Sie sich etwa Ihre neuen Geranien für den Balkon kaufen dürfen, aber für die neuen Balkonkästen an einem anderen Tag in der Woche zu uns kommen müssten.

Ferner sind wir nun in der Vergangenheit immer wieder in das Visier des Landratsamtes/Gewerbeaufsicht Unstrut-Hainich-Kreis geraten, die die Einhaltung des Thüringer Ladenöffnungsgesetztes kontrolliert haben. Die Gesetzlichkeiten in Thüringen weichen allerdings nicht unerheblich von denen der anderen Bundesländer ab. Zum Beispiel ist in Nord-Rhein-WestfalenNordrhein-Westfalen der Verkauf von „Randsortiment“ an Sonn- und Feiertagen gestatte.gestattet.

Momentan dürfen wir Ihnen laut richterlichenrichterlichem Beschluss nur Dekorationen verkaufenverkaufen, die in Pflanzlichepflanzliche GebindeGestecke oder GesteckeGebinde eingearbeitet sind oder Übertöpfe nur in Verbindung mit Pflanzen und Zierpflanzen, die als „Mitbringsel“ dienen.gedacht sind. Wir möchten Ihnen als Kunden die Möglichkeit bietenbieten, auch an den Sonntagen unser gesamtes Warensortiment anbieten zu können. erwerben.

Deshalb fordern wir die Öffnung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes am Beispiel der Gesetzlichkeiten von Nord-Rhein-Westfalen. Nordrhein-Westfalen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 60 (56 in Thüringen)


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237.612 Unterschriften
59 Tage verbleibend

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