Alueella: Naturschutzgebiet Dortmund-Wannebachtal und Landschaftsschutzgebiet Dortmund-Reichsmark
Ympäristö

Öffnung eines historischen Weges über den Golfplatz Dortmund Syburg/Reichsmark für Spaziergänger

Vetoomus on osoitettu
Stadt Dortmund – Bezirksvertretung Hörde – Hörder Bahnhofstraße 16, 44263 Dortmund
563 Tukeva

Vetoomus on hyväksytty osittain

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  1. Aloitti 2022
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Osittainen menestys

03.05.2024 klo 18.36

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Liebe Unterstützerinnen und Mitstreiter

Nun hat sich frühzeitiger als erwartet etwas Entscheidendes zur Öffnung des versperrten Weges getan. Die Hörder Bezirksvertretung (BV) hat der entsprechenden Vorlage der Verwaltung am 23. April zugestimmt. Im Einzelnen verweisen wir auf den beigefügten Zeitungs-Artikel (mit unserem klarstellenden Leserbrief). Danach hat auch der Golfclub ausdrücklich bestätigt, die Tore einzubauen, sobald die Baugenehmigung vorliegt. Wir gehen davon aus, dass diese letzte bürokratische Hürde angesichts des Beschlusses der BV und der Zusage aller entscheidenden Akteure überwunden wird.

Gleichwohl bleibt mit Blick auf unser letztes Rundschreiben festzuhalten, dass gegenwärtig nach wie vor der Zustand unveränderter Fakten vor Ort besteht. Alle Umstände sprechen aber dafür, dass eine der zentralen Forderungen der Petition erreicht wird. Insofern handelt es sich beim Beschluss der Bezirksvertretung tatsächlich um ein historisches Ereignis. Und das wäre ohne die Unterstützung von 863 Petitanten sicherlich nicht erreicht worden. Wenn wir uns an dieser Stelle zum wiederholten Mal für Eure/Ihre Unterstützung bedanken, hoffen ich, dass wir damit mehr als eine Höflichkeits-Floskel vermitteln können. Die breite Unterstützung war die Basis dafür, unser Anliegen trotz der Macht der Lobbyisten sowie der wiederholten Täuschung und Missachtung der Bezirksvertretung durchzubringen.

An dieser Stelle erinnern wir aber daran, dass weitere Forderungen noch nicht erfüllt sind. Und das sind
- der Abbau des Zaunes an der Nordseite des Geländes
- das Absenken der Zaunhöhe auf 60 cm
- das Verringern der Anzahl der Litzen
- das Entfernen des Zaunes im Bereich der naturgeschützten Bergahorn Allee
- das Betreten des Golfplatzes über die Wildgitter
Wegen der Details verweisen wir nochmal auf unser letztes Rundschreiben.

Die Bezirksvertrertung hat auf unsere Kritik an der Bürokratie dankenswerterweise durch einen vorausschauenden Beschluss reagiert. Es wurde festgelegt, dass keine neuen Genehmigungs- oder Beschlussverfahren notwendig werden, wenn durch Entscheidungen der Oberen Naturschutzbehörde Veränderungen an dem jetzt beschlossenen Zaun-Zustand notwendig werden.

Leider müssen wir in diesem Zusammenhang nochmal auf die Macht der Bürokratie zurückkommen. Wir haben gerade erfahren, dass die Arnsberger Bezirksregierung unsere ergänzenden Beschwerden von Januar und Februar dieses Jahres noch überhaupt nicht bearbeitet hat. Die bis Mitte des Jahres erhofften Entscheidungen dürften sich angesichts der vermuteten Beteiligung verschiedener Fachbereiche daher noch bis weit in den Herbst hinziehen.

Trotz alledem hoffen wir, in Kürze wenigstens über das Öffnen des versperrten Weges berichten zu können. Dieses „historische Ereignis“ wird den Ärger über die anderen Verzögerungen zumindest vorübergehend vergessen lassen.

In diesem Sinne verbleibe ich im Namen des Initiativkreises der Naturfreunde

Mit besten Grüßen


15.04.2024 klo 19.54

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Liebe Unterstützerinnen und Mitstreiter

Ihr werdet Euch zurecht fragen, warum wir schon seit mehreren Monaten nicht mehr über den Streit um den Golfplatz berichtet haben. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die zuständige Bezirksvertretung der Stadt Dortmund schon Ende 2022 und erneut Anfang 2023 das Öffnen der versperrten Wegeverbindung und den teilweisen Rückbau der Einzäunung beschlossen hat. Wie ist es möglich, dass Beschlüsse eines demokratisch legitimierten Gremiums so lange nicht umgesetzt werden?

In unseren letzten Infos haben wir schon versucht, erste Antworten zu geben. Verständlicherweise gab es darauf einige Rückmeldungen, dass „Papiertiger“ und PC-Aktivitäten keinen Zaun öffnen oder zurückbauen. Wir wollten uns daher erst wieder mit neuen Infos melden, wenn sich vor Ort tatsächlich etwas Greifbares ändert. Nachdem bereits mehr als ein Jahr nach dem letzten Beschluss der Hörder Bezirksvertrertung vergangen ist, gehen wir davon aus, dass jetzt doch ein zunehmendes Interesse daran bestehen dürfte, warum sich vor Ort nichts Nennenswertes bewegt hat. Die Gründe sind vielfältig und lassen sich nur in einem übergreifenden komplexen Zusammenhang verständlich machen.

Dazu verweisen wir auf den beigefügten Anhang. Die Macht der Bürokratie und Lobbyisten wird sicherlich bei der Einen und dem Anderen - wie auch bei uns Aktivisten - ungläubiges Erstaunen auslösen. Unser heutiger umfangreiche Papiertiger ist zwar wieder eine Zumutung, aber leider unvermeidlich, um die komplexe Verbindung zwischen dem vorauseilenden Gehorsam der Verwaltung und der dreisten Lobbymacht des Golfclubs zumindest etwas verständlicher zu machen.

Schließlich hoffen wir, das Interesse an der Petition und der weiteren Entwicklung mit den heutigen Infos wieder „aktiviert“ zu haben. Wir gehen angesichts der Macht der Bürokratie und der Lobbyisten davon aus, weitere Unterstützung zu brauchen. Dafür bedanke ich mich im Namen des Initiativkreises der Naturfreunde Golfplatz und verbleibe

Mit besten Grüßen


23.06.2023 klo 17.36

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Liebe Unterstützerinnen und Mitstreiter

Die Bezirksvertretung Hörde (BV) hat sich in ihrer Sitzung am 6. Juni erneut mit der Thematik unserer Petition befasst und ihren Beschluss aus Sept. 2022 zum Rückbau des Elektrozaunes und zur Öffnung der Wegeverbindung wiederholt und bekräftigt. Im Einzelnen verweisen wir auf den beigefügten Zeitungsartikel. Die demokratisch legitimierte Vertretung der Bürger*innen des Stadtbezirks hat der städt. Umweltbehörde dabei in einer stichhaltigen Begründung die Rechtswidrigkeit der nachträglichen Genehmigung der Volleinzäunung vorgehalten.

Diese begrüßenswerte eigene Initiative der BV ist durch einen neuen fachkundigen Unterstützer unserer Petition untermauert worden. Der ehemalige Leiter des städt. Ordnungsamtes, ein ausgewiesener Ordnungsrechtler, betonte, dass ihm die Entscheidung des Umweltamtes als sog. Sonderordnungsbehörde mehr als schleierhaft sei. Auch wir haben kein Verständnis dafür, dass das Umweltamt gegenüber jedem anderen rechtschaffenen Bürger schon bei „kleineren“ Umweltdelikten z.B. Abriss- oder Verbotsanordnungen trifft – warum also nicht auch in diesem Fall des exponierten Pächters einer städt. Grünflache? Da dürfte der Verdacht einer externer Einflussnahme auf das Umweltamt doch wohl zulässig sein. Vermutlich ist den Verantwortlichen gar nicht klar, welche Folgen es für unsere Stadtgesellschaft hat, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr auf das rechtsstaatliche Handeln der Umweltbehörde verlassen können.

Wir haben in der Sitzung noch darauf aufmerksam gemacht, dass die Stadt Dortmund als Verpächterin des Golfplatz-Geländes überhaupt nicht an die Genehmigung der städt. Umweltbehörde gebunden ist. Ein Eigentümer kann nämlich immer noch selbst bestimmen, ob und welche Eingriffe in die Natur auf seinem Grund und Boden zugelassen werden. Da dürften sich einige Mitglieder der Bezirksvertretung mit ungläubigem Erstaunen gefragt haben, warum der Golfclub die Genehmigung der Umweltamtes schon als endgültigen Freibrief für ein störungsfreies Spielen gefeiert hat.

Anschließend sei noch mal daran erinnert, dass die BV als zuständiges Gremium der Eigentümerin ein Letztentscheidungsrecht hat. Daher könnten wir prinzipiell optimistisch nach vorne blicken. Es ist aber nicht abzusehen, ob es zur Vermeidung eines langjährigen Ganges vor die Gerichte noch zu einem (zumutbaren) Kompromiss kommt.

Vorerst behalten wir unsere optimistische Hoffnung auf das Erreichen der gesetzten Naturschutz-Ziele und der Wiederbegehbarkeit des Verbindungsweges. Wir werden weiter berichten.

In diesem Sinne verbleibe ich im Namen des „Initiativkreises der Naturfreunde Golfplatz“

Mit besten Grüßen


10.05.2023 klo 20.18

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Liebe Unterstützerinnen und Mitstreiter

In unserer letzten Nachricht haben wir bereits von der Absicht berichtet, uns über die nachträgliche Genehmigung der Volleinzäunung des Golfplatzes durch die Stadt Dortmund zu beschweren. Das ist mittlerweile geschehen. Wir haben die Beschwerde an das Umweltministerium als oberste Naturschutzbehörde in NRW gerichtet. Diese hat die sog. Fachaufsichtsbeschwerde an die zuständige Bezirksregierung in Arnsberg weitergeleitet. Diese Aufsichtsbehörde kann die Stadt Dortmund anweisen, die getroffene Entscheidung ganz oder teilweise zurückzunehmen. Leider wird diese Entscheidung erfahrungsgemäß wohl noch einige Zeit (Monate?) in Anspruch nehmen.

Der Inhalt unserer Beschwerde ist in dem angefügten Zeitungsbericht in seinen wesentlichen Kritikpunkten zusammengefasst worden. Wer die gesamte Beschwerde nachlesen möchte, kann diese durch einen Klick auf den Button „Nachricht an den Initiator“ am Ende des einführenden Aufruftextes anfordern.

Vorab wollen wir auf eine Besonderheit hinweisen: In dem Zeitungsbericht wird unter anderem auf eine Interessenkollision aufmerksam gemacht, die das Eingreifen der Aufsichtsbehörde erfordert. Diese Interessenkollision ergibt sich daraus, dass die Stadt Dortmund davon ausgeht, für die Wildschäden auf dem Golfplatzgelände schadensersatzpflichtig zu sein, wenn dem Golfclub die Möglichkeit genommen wird, sich komplett gegen den Wildzugang, z.B. durch eine Volleinzäunung zu schützen. Unter diesem Aspekt dürfte die Vermutung naheliegend sein, dass das Umweltamt dem Jagdrecht ohne nähere Prüfung Vorrang vor dem Naturschutz und Tierschutz gegeben hat.

Gerade in diesem Zusammenhang wiederholen wir unseren Apell, Ihre/Eure Meinung in Leserbriefen an die lokalredaktion.dortmund@mdhl.de zum Ausdruck zu bringen. Dafür bedanke ich mich schon mal im Namen des Initiativkreises und mit unserem Motto

„Natur- und Tierschutz haben Vorrang vor dem störungsfreien Golfspiel-Vergnügen“

In diesem Sinne verbleibe ich

Mit besten Grüßen


30.03.2023 klo 20.25

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Liebe Unterstützer und Mitstreiterinnen

Jetzt ist das eingetreten, was wir in unserem letzten Zwischenbericht nach dem Zaun-Abriss-Beschluss der Bezirksvertretung (BV) schon angedeutet hatten. Der einflussreichen Lobby der privilegierten Elite des Clubs ist es gelungen, den Beschluss der BV zu kippen. Das Umweltamt hat die ohne Genehmigung erfolgte Volleinzäunung des Golfplatzes nachträglich akzeptiert. Hierzu verweisen wir auf den angefügten Zeitungsartikel.

Diese Entscheidung ist aus verschiedenen Gründen nicht nachvollziehbar und unseres Erachtens rechtswidrig. Um diese Bewertung verständlich zu machen, bitten wir um Nachsicht, dass wir im Folgenden auf einige juristische Aspekte eingehen müssen. Wir versuchen, uns auf verständliche Formulierungen zu beschränken, was auf Kosten der rechtlich exakten Darstellung gehen könnte:

- Es trifft nicht zu, dass die Errichtung von Zäunen in Landschaftsschutzgebieten keiner Genehmigung bedarf. Vielmehr ist die Befreiung von Bauverboten erforderlich.

- Das Umweltamt bestreitet, dass natur- oder tierschutzrechtlichen Belange im Sinne des Gesetzes berührt werden. Das widerspricht dem Text und Sinn des Gesetzes.

- Der uns vorliegende Bescheid bezieht sich nur auf jagdrechtliche Aspekte (Zaunhöhe). Ob der errichtete Zaun im Einklang mit dem Natur- und Tierschutz steht, ist nicht geprüft worden.

- Lt. Umweltamt war keine Beteiligung des Naturschutzbeirates notwendig. Das wurde 2021 bei dem Schließen von Zaunlücken und dem Bau von Viehgittern noch anders gehandhabt. Der BUND hat uns gegenüber übrigens die Volleinzäunung als „nicht zielführend“ bezeichnet.

- Ganz besonders „merkwürdig“ ist das abgelaufene Verfahren. Der Golfclub hat keine Befreiung vom Verbot des Zaunbaus beantragt. Das Umweltamt hat vielmehr ein Bußgeldverfahren gegen den Club wegen der nicht genehmigten Volleinzäunung und der unzulässigen Höhe des zuvor genehmigten Teil-Zaunes eingeleitet. Im Rahmen der Anhörung nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz hat der Golfclub darauf aufmerksam gemacht, dass die Höhe der Schwarzwild-Zäune vom Land NRW von 70 cm auf 120 cm angehoben worden ist. Daraufhin wurde das Bußgeldverfahren eingestellt und die erfolgte Volleinzäunung akzeptiert.

Nach alledem drängt sich der Verdacht auf, dass das Umwelt nur darauf gewartet hat, einen Genehmigungsgrund zu finden. Ein technisches Detail von 50 cm mehr an Zaunhöhe hat die Behörde von der „schweren Last“ einer natur- und tierschutzrechtlichen Prüfung befreit. Die hätte ja zulasten der „schutzwürdigen Interessen“ der privilegierten Elite ausgehen können.

Vor diesem gesamten Hintergrund überlegen wir, beim Umweltministerium NRW eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Stadt Dortmund zu erheben. Das Umweltamt ist nämlich als untere staatliche Umweltbehörde tätig geworden und steht unter der Fachaufsicht des anweisungsbefugten Ministeriums.

Wir appellieren aber auch an Ihre/Eure aktive Unterstützung. Richtet bitte Leserbriefe an die Zeitung, und zwar an folgende Adresse: lokalredaktion.dortmund@mdhl.de Das könnte den örtlichen Druck auf die Verwaltung und die Politik erhöhen und evtl. auch ohne Hilfe des Ministeriums zu einer Rücknahme der genehmigten Volleinzäunung führen.

Für die bisherige und die erbetene weitere Unterstützung bedanke ich mich im Namen der „Naturfreunde- Initiative Golfplatz“

Mit besten Grüßen


10.03.2023 klo 19.17

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Liebe Unterstützerinnen und Mitstreiter

Seit nunmehr fast vier Monaten melden wir uns erst jetzt wieder. Das lange Schweigen resultiert aus unserer trügerischer Hoffnung, über die scheinbar unmittelbar bevorstehende Öffnung des Weges berichten zu können. Es ist nämlich nicht zu den befürchteten Kompromiss-Verhandlungen gekommen. Die Stadtverwaltung hat den Beschluss der Hörder Bezirksvertretung vielmehr umgesetzt und den Golfclub am 7.12.2023 aufgefordert, die historische Wegeverbindung bis zum 31.01.2023 wiederherzustellen. Besonders erfreulich an dieser Aufforderung war aus unserer Sicht die eindeutige Klarstellung, dass die Stadt Dortmund als Verpächterin zu keinen weiteren Vertragsverhandlungen bereit ist.

Gleichwohl ist auf dem Golfplatz nichts passiert. Der Zaun versperrt nach wie vor die Wegeverbindung vom und zum Wannebachtal. Und das war die Ausgangslage vor der Sitzung der Bezirksvertretung am 7.3. Deren Verlauf und offen gebliebenes Ergebnis kann dem beigefügten Zeitungsbericht entnommen werden. Zu ergänzen ist allerdings noch, dass über unsere weitere Forderung an die Verwaltung nicht berichtet worden ist.

Im Wissen darum, dass die Öffnung des Weges und der Rückbau bzw. Abriss des Zaunes für den Golfclub zu einer Fehlinvestition bzw. einem Verlust von schätzungsweise weit mehr als 50.000 € führen würde, gehen wir davon aus, dass eine gerichtliche Entscheidung notwendig wird. Diese kann sich noch Jahre hinziehen. Wir haben die Verwaltung daher aufgefordert, den Erlass einer einstweiligen gerichtlichen Verfügung zur Öffnung des Weges zu beantragen.

Die schnelle Öffnung des Weges hat Vorrang vor der perspektivisch geforderten außerordentlichen Kündigung des Pachtvertrages. Dazu ist mit Blick auf die zerrüttete Vertrauensbasis zwischen den Vertragspartnern noch nachzutragen, dass das Umweltamt ein Bußgeldverfahren gegen den Golfclub eingeleitet hat, und zwar wegen verschiedener Verstöße gegen naturschutzrechtliche Vorgaben.

Schließlich beenden wir hiermit die Petition, weil der Adressat, die Hörder Bezirksvertretung, unserer Forderung stattgegeben hat. Ich bedanke mich noch mal im Namen des Initiativkreises bei allen Naturfreunden für Ihre/Eure unerwartet große Unterstützung. Die war der eigentliche Schlüssel zum Erfolg. Wir hoffen, in absehbarer Zeit über die endgültige Umsetzung berichten zu können.

In diesem Sinne verbleibe ich

Mit besten Grüßen



13.11.2022 klo 19.42

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Liebe Unterstützerinnen und Mitstreiter

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde hat die Stadtverwaltung am 8.11.2022 beauftragt, den Golfclub aufzufordern, den Zaun bis zum 31.12.2022 abzubauen. Im Einzelnen verweisen wir auf den angefügten Zeitungsbericht und den beschlossenen Antrag der SPD-Fraktion.(Dieser wird aus technischen Gründen gleich nachgereicht.) Dort wird ausdrücklich auf die vielen Naturfreunde verwiesen, die sich für die Öffnung des Geländes eingesetzt haben. Die 855 digitalen und analogen Unterschriften haben offensichtlich mit dazu beigetragen, dass wir dem Erreichen unserer Ziele nähergekommen sind. Die endgültige Sicherung des Wegerechtes und die Beseitigung des elektronischen Fremdkörpers aus dem Landschaftsschutzgebiet muss die Verwaltung jetzt noch durchsetzen. Erst dann können wir von einem echten Erfolg sprechen und unseren Einsatz beenden.
Dieser Hinweis ist geboten, weil nicht absehbar ist, ob die Verwaltung sich bei evtl. weiteren Vertrags-Verhandlungen mit dem Golfclub auf Kompromisse einlässt. Die könnten z.B. darin bestehen, dass für den Abriss des Zaunes auf das Recht zum Begehen des Weges verzichtet wird.
Ein solcher Verzicht auf das derzeitige vertragliche Sperrverbot wäre gerade mit Blick auf die bundesweite Handhabung „freier“ Wege über andere Golfplätze nicht akzeptabel. Und zwar ganz abgesehen von dem historisch gewachsenen Recht der allgemeinen Begehbarkeit des sog. „Sonnenweg des Südens“ am Rand des Wannebachtals. Wir sollten uns deshalb auf weitere Auseinandersetzungen vorbereiten. Dazu gehört unter anderem das Fortsetzen der Petition. Wir bitten daher erneut, für weitere Unterschriften zu werben.
Abschließend bedanke ich mich im Namen des Initiativkreises für Ihre/Eure bisherige Unterstützung, ohne die wir nicht so weit gekommen wären.

Mit besten Grüßen


21.09.2022 klo 20.51

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Liebe Unterstützerinnen und Mitstreiter

Die Bezirksvertretung hat in ihrer Sitzung am 6.9.22 wieder nicht über die Öffnung des Weges und die Zukunft der Volleinzäunung entschieden. Es gibt immer noch keine Einigung zwischen dem Golfclub und der Verwaltung. Wir haben die Sitzung genutzt, um unsere Forderungen noch mal vorzutragen und kritische Fragen zu stellen. Wegen der Details verweisen wir auf den angefügten Zeitungsartikel.

Der Zaun steht jetzt seit fast zwei Jahren ohne vertragliche Grundlage bei gleichzeitigem Verstoß gegen naturschutzrechtliche Auflagen. Es gibt weder eine Abriss-Aufforderung noch ein Bußgeldverfahren. Stattdessen wird seit Monaten geduldig gewartet, ob der Golfclub die städtischen Vorgaben akzeptiert. Falls es zu einer gerichtliche Auseinandersetzung kommt, kann die verbotswidrige Sperrung des Weges und die Tiere gefährdende Bauweise des Zaunes noch Jahre dauern.

Und was macht die Bezirksvertretung? Sie verweist auf offene Fragen, die noch einen aufklärenden Ortstermin erfordern. Die Rechtslage ist eigentlich klar. Oder sollen „mildernde Umstände“ wegen der Verstöße gegen den Naturschutz und den Pachtvertrag geklärt werden? Die offenkundige Hinhalte-Taktik gibt Anlass zu der Vermutung, dass keine Bereitschaft besteht, in dem Interessenkonflikt zwischen Golfclub und Fußgängern eine Entscheidung zu treffen. Gewartet wird wohl auf einen Kompromiss oder eine gerichtliche Entscheidung.

Die Bezirksvertrertung hat in der Auseinandersetzung um das Sperrverbot des Weges ein Letztentscheidungsrecht. Es ist daher mehr als merkwürdig, dass der Verwaltung kein Signal gesetzt wird, welche Anforderungen mit Blick auf den Interessenkonflikt an den Vertrag gestellt werden.

Und damit kommen wir auf unsere Petition zurück. 851 Unterschriften sind zwar schon ganz gut. Noch mehr wären angesichts der zögerlichen Position der Bürgervertretung aber besser. Die entscheidende Sitzung könnte am 8. November sein. Deshalb noch mal unser Aufruf an alle Unterstützenden, weitere Naturfreunde und Spaziergänger zu motivieren.

In diesem Sinne danke ich im Namen des Initiativ-Teams für Euren/Ihren bisherigen und weiteren Einsatz.

Mit besten Grüßen


14.09.2022 klo 20.34

Die Entscheidung durch die Bezirksvertretung ist noch mal vertagt worden.


Neues Zeichnungsende: 20.11.2022
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 548


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