Reģions: Brēmene

L20-550 Druckerzeugnisse an Recommerce-Unternehmen

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
2 Atbalstošs 2 iekš Brēmene

Petīcija ir parakstīta

2 Atbalstošs 2 iekš Brēmene

Petīcija ir parakstīta

  1. Sākās augusts 2022
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija der Bremischen Bürgerschaft ,

03.12.2022 02:35

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 33 vom 11. November 2022

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
(Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L20-550

Gegenstand: Druckerzeugnisse an Recommerce-Unternehmen

Begründung:
Der Petent fordert, die Bremer Behörden sollten verpflichtet werden, zur Vernichtung anstehende
Druckerzeugnisse – insbesondere Bücher – an ein Re-Commerce-Unternehmen oder Ähnliches
abzugeben. Druckerzeugnisse – und insbesondere Bücher - gehörten nicht in den Müll entsorgt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für
Finanzen eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen
Beratung zusammengefasst folgendermaßen dar:

Festzustellen ist, dass die Bremische Verwaltung keine Druckerzeugnisse zu kommerziellen
Zwecken produziert. Von daher wäre die Verwendung in einem Re-Commerce-Unternehmen nicht
die mögliche Verwendung.

Broschüren, Flyer und weitere Druckerzeugnisse werden vorwiegend für interne Zwecke, die
Gremienarbeit, zur Informationsweitergabe an Bürger:innen und für die Öffentlichkeitsarbeit
hergestellt. Wenn Broschüren überarbeitet und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden,
sind damit ältere Ausgaben auch überholt.

In der Regel werden Exemplare der hergestellten Informationsschriften auch kostenfrei an
Bibliotheken abgegeben, so dass auch für historische Zwecke überholte Informationen dort
archiviert werden können.

Vor diesem Hintergrund wird an der Zuführung nicht mehr aktueller Druckerzeugnisse an die
Altpapiersammlung nichts geändert werden.

Begründung (PDF)


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