L20-512 Kriegsgräberfürsorge

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
1 Unterstützer 1 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

1 Unterstützer 1 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet Mai 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

12.11.2022, 02:36

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 32 vom 7. Oktober 2022

Der Ausschuss bittet, folgende Petition für erledigt zu erklären:

Eingabe Nr.: L20-512

Gegenstand: Kriegsgräberfürsorge

Begründung:
Der Petent bittet um Auskunft, ob bzgl. der Grabstätte von Herrn Bernhard Blendermann (ein Soldat
aus dem Ersten Weltkrieg) eine Untersuchung auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 GräbG durchgeführt
worden ist. Zudem bittet er darum, den Austausch der Gräberlisten zwischen zuständiger Behörde
und dem Volksbund gemäß § 1 Abs. 5 Nr. 2 GräbVwV zu untersuchen.

Die Petition wird von 1 Mitzeichner:in unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für
Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau eingeholt. Außerdem hatte der
Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern.
Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Beratung
zusammengefasst folgendermaßen dar:

In dem vom Petenten benannten § 5 Abs. 1 GräbG ist geregelt, dass die Länder, die in ihrem Gebiet
liegenden und in §1 näher bestimmten Gräber festzustellen, in Listen nachzuweisen und diese Listen
auf dem Laufenden zu halten haben.

Allerdings ist das Gräbergesetz gemäß § 16 Abs. 3 GräbG nicht auf Gräber anzuwenden, deren
Erhaltung Angehörige des Verstorbenen oder Dritte zeitweilig oder dauerhaft übernommen haben;
eine Übernahme dieser Gräber in die öffentliche Obhut ist ausgeschlossen.

Die Grabstätte von Herrn Blendermann ist in den Kriegsgräberlisten, die auch dem Volksbund
Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. vorliegen, nicht verzeichnet. Eine Onlinerecherche ergab, dass
Herr Bernard Blendermann in einer Verlustliste geführt wird, die auf einer von Ahnenforschern ins
Leben gerufenen Seite zu finden ist.

Laut dieser Liste wurde Herr Blendermann in Bremen-Vegesack geboren und ist in einem Lazarett
in Bremen an einer Krankheit verstorben. Nach Rücksprache mit dem Volksbund ist anzunehmen,
dass er während seines Heimaturlaubs verstorben ist und durch seine Angehörigen in Bremen privat
bestattet wurde. Damit dürfte auch die Pflege seines Grabs zeitweilig oder dauerhaft von Dritten
übernommen worden sein.

Somit ist das Gräbergesetz gemäß den Vorgaben des § 16 Nr. 3 GräbG auf dieses Grab nicht
anwendbar.

Begründung (PDF)


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