Bildung

Kinderschutz in die Lehre - stark für das Wohl aller Kinder

Petition richtet sich an
Minister Falko Mohrs, Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
289 Unterstützende 235 in Niedersachsen

Sammlung beendet

289 Unterstützende 235 in Niedersachsen

Sammlung beendet

  1. Gestartet August 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

17.08.2023, 17:09

Quellennachweise hinterlegt! Deswegen Änderung.


Neue Begründung:

Hinter unserer Forderung stecken traurige Fakten: 

Statistisch gesehen wurden im Jahr 2022 pro Tag 48 Kinder Opfer sexualisierter Gewalt – konkret waren es bundesweit im vorigen Jahr 17.437. Die Zahl der Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch betrug 15.520. Missbrauchsdarstellungen von Kindern im Netz wurden im letzten Jahr 42.075 Fälle registriert – sieben Prozent mehr als im Jahr 2021 (Polizeistatistik zu Kindesmissbrauch 2023). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben die Jugendämter im Jahr 2022 bei fast 62 300 Kindern oder Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt festgestellt. Es ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.

Wir stehen mit unserer Forderung nicht alleine 

Die ehemalige niedersächsische Kinder- und Jugendministerin Daniela Behrens sagt u.a. zum Abschlussbericht der Enquete­kommission zur Verbesserung des Kinder­schutzes und zur Verhinderung von Missbrauch und sexueller Gewalt an Kindern: „Im Mittelpunkt müssen immer Kinder und Jugendliche stehen. Danach sind unsere Kinderschutz-Strukturen in Niedersachsen auszurichten.“ Entsprechend sollte die Bedeutung eines Lehrangebotes zu den Themen Kinder- und Jugendschutz sowie die Optimierung der bestehenden Lehrinhalte oberste Priorität haben. 

Die Unterzeichner*innen setzen sich dafür ein, dass sowohl die Werte des deutschen Kinderschutzsystems als auch fachspezifische Schlüssel- und Methodenkompetenzen im Kinderschutz, in allen entsprechenden Studiengängen Lehrinhalt werden.

Lehramt-Studierende, Studierende der Sozial- und Sonderpädagogik, der Sozialen Arbeit etc. sollten während des Studiums den aktuellen Forschungsstand, beispielsweise zu Risikofaktoren für das Kindeswohl oder das System Kinderschutz, vollumfänglich kennenlernen. 

Handlungsempfehlungen für eine gelungene Kinderschutzstrategie in Niedersachsen

In diesem Zusammenhang möchten wir auf das Positionspapier der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen und des Deutschen Kinderschutzbundes, Landesverband Niedersachsen hinweisen, welches klare Handlungsempfehlungen für eine gelungene Kinderschutzstrategie bietet.

So heißt es unter Punkt Zwei, die Kooperation auf Landesebene sei eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen institutioneller Kooperation in der Praxis von Prävention, Intervention und Aufarbeitung. Aus- und Fortbildung könnten gute Grundlagen dafür legen. 

Konkret wird Folgendes empfohlen:

  • Fachkräfte-Ausbildung: Kinderschutz und Kindeswohl als fester Bestandteil in der Ausbildung von Erzieherinnen / Erziehern, Lehrkräften und Sozial-Sonderpädagoginnen / Sozial-Sonderpädagogen sowie bei den Gesundheitsberufen und Abstimmung der jeweiligen Curricula 
  • Fort- und Weiterbildung für Fachkräfte: Sensibilisierung und Qualifizierung in unterschiedlichen Handlungsfeldern (Kinder- und Jugendhilfe, Schule, Gesundheitswesen, Polizei, Justiz) und Schaffung von Voraussetzungen für einen interdisziplinären fachlichen Austausch 
  • Konzept und Mindeststandards für den Quereinstieg in den Bereichen Kinder- und Jugendschutz sowie in Bildungsorganisationen 
  • Evaluation der schulischen Lehrpläne und der Hochschulcurricula in Bezug auf Kinder- und Jugendrechte sowie sexuelle Bildung und verbindliche Integration von Präventionsangeboten in allen Altersstufen

Wir halten die Verankerung des Kinderschutzes in den Lehrplänen zugehöriger Studiengänge und die konstante Auseinandersetzung und Evaluierung ihrer Umsetzung für unabdingbar, um handlungsfähigen Nachwuchs akademisch auszubilden. 

Das nachfolgende Zitat von Prof. Dr. Carola Berneiser bringt die Problematik prägnant auf den Punkt:  

„Letztlich darf nicht der „Zufall“ darüber entscheiden, ob ein von Gewalt betroffenes Kind auf eine Fachkraft stößt, die sich die erforderlichen und über die eigene Fachdisziplin hinausgehenden Fachkompetenzen im Studium aneignen konnte oder ob der Minderjährige auf einen überforderten Laien trifft, der das Kind nicht hinreichend zu schützen vermag, weil die fehlende Fachkenntnis zum Wegschauen begünstigt. Die staatliche Wächteramtsaufgabe verbietet es, das eigene Fehlverhalten mit fehlender Fachkenntnis mangels curricularer Verankerung von Lehrinhalten zu rechtfertigen.“

(Bildnachweis: dpa) Quellen:

www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/zahlenzukindesmissbrauch-2192390

KinderschutzstrategieZentrale Inhalte und Positionierungen für Niedersachseneine gestalten:niedersächsische Ziele, Inhalte, Stolpersteine am 13.06.2023Kinderschutzstrategie / (lag-fw-nds.de)

www.nationalerrat.de/fileadmin/user_upload/dokumente/kinderschutz_in_ausbildung_und_studium.pdf

Abschlussbericht der Enquetekommission Kinderschutz (kinderschutz-niedersachsen.de(kinderschutz-niedersachsen.de)

Kinderschutz und Kindeswohl - Statistisches Bundesamt (destatis.de)

Berneiser, C. (2019): Lehrangebote zum Kinderschutz. Anforderungen an die Ausbildung in den Studiengängen Soziale Arbeit, Erziehungs- und Rechtswissenschaften, in: W. Körner & G. Hörmann (Hrsg.): Staatliche Kindeswohlgefährdung? (S. 119-135). Basel & Weinheim: Beltz Juventa.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 0 (0 in Niedersachsen)


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