Umwelt

Keine Rodung der Parkanlage Flugplatzstraße/Haßlocher Straße in 67435 Neustadt OT Lachen-Speyerdorf

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Stadtrat Neustadt an der Weinstraße, Herrn Oberbürgermeister Marc Weigel
1.151 Unterstützende 841 in Neustadt an der Weinstraße

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.151 Unterstützende 841 in Neustadt an der Weinstraße

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

20.02.2018, 19:18

Bevor hier auf den merkwürdigen Artikel in der Rheinpfalz vom Samstag, den 10. Februar 2018 eingegangen wird, zunächst einmal zur angenehmen Tatsache:

Die Petition wurde bisher von 1.008 Personen unterzeichnet. Davon entfallen 755 Unterschriften auf Einwohner aus Neustadt an der Weinstraße. (Stand 20. 02. 2018;
16:00 Uhr)
Dies ist ein sehr gutes Ergebnis. Vielen Dank an Alle für diese Unterstützung.

Um das Quorum* zu erreichen fehlen uns allerdings noch 65 Unterschriften aus Neustadt und/oder Ortsteilen. Bitte reden Sie mit Freunden und Bekannten, überzeugen sie diese von der Notwendigkeit, dem Naturschutz seinen wichtigen Stellenwert einzuräumen. Der kürzliche „Kahlschlag“ auf dem Grundstück der Villa Böhm ist ein anschauliches Beispiel wie mit der Natur umgegangen wird, wenn sie keine ausdauernde Fürsprache hat.

Selbstverständlich sind wir auch weiter für Unterstützung von Personen außerhalb Neustadts dankbar. Jede Stimme zählt, egal wo Sie wohnen; nochmals vielen Dank.

*Das Quorum gibt an, wie viele Unterschriften nötig sind, damit OpenPetition von den zuständigen gewählten Vertretern eine Stellungnahme zur Petition einholt.

Nun zum fraglichen Artikel in der Rheinpfalz vom Samstag, den 10. Februar 2018, der wohl jeder an der Petition interessierten Person klarmachen dürfte, welche Absicht hier dahintersteckte.

Ein renommierter Rechtsanwalt für Medienrecht aus Hamburg hat mich in diesem Fall kostenlos beraten und davon überzeugt, dass es nicht notwendig sei, eine gerichtliche Gegendarstellung einzufordern. Hier könnten schnell Zwanzig- oder Dreißigtausend Euro an Kosten auf mich zukommen. Dazu sei die Angelegenheit zu wenig prominent. Kommunale Belange und deren Auseinandersetzungen stießen im Allgemeinen nicht auf ein breites, überregionales Interesse, das ein solches finanzielles Risiko rechtfertigen würde. Im Übrigen sei der Beitrag recht „schwammig“ formuliert.

Die Unterzeichner und Unterzeichnerinnen der Petition direkt zu kommunizieren sei dienlicher, als eine gerichtliche Gegendarstellung erreichen zu wollen.

Daher biete ich allen interessierten Unterstützenden an, meine Stellungnahme zu diesem fragwürdigen Presseartikel anzufordern (unter Kontakt – Frage an den Initiator).
Seien Sie versichert, dass für jede von mir aufgeführte Klarstellung Beweise vorhanden sind.

Ich bitte um Verständnis, dass ich dies hier nicht öffentlich darstellen will.
Lediglich zwei Punkte führe ich vorab an:

a. Die „angebliche“ Initiatorin, eine bekanntermaßen geistig und körperlich rege und umtriebige 81-jährige Dame, hat diese Petition angeregt und ermuntert durch ihren Ehemann (85) zunächst Mitstreiter im Familienkreis gesucht. Am 29. Und 30. September 2017 traf man sich in deren Wohnung zu Besprechungen und anschließend wurde beschlossen die Petition öffentlich zu starten.

Als defacto Gründungsmitglieder zeichneten der Ehemann der Petentin, die Petentin und drei weitere Personen.

Die Petentin legte großen Wert auf die Wortführerschaft. Nicht zuletzt auch deshalb, weil sie dem Ortsvorsteher, als vehementen Verfechter der Rodung der Grünanlage, entgegentreten wolle und ihm auch sonst ablehnend gegenüber stehe. Dass sie keinen eigenen Internetzugang besaß, war nicht von Belang, da ihr für die anfallenden Arbeiten ohnehin Hilfe zur Seite gestellt werden sollte.

Beweis:
1. Die Start-Unterschriftenliste der Petition zum hochladen auf der Plattform
2. Ein weiteres schriftliches Beweismittel von Petentin und deren Gatten unterzeichnet

Rheinpfalz: Der SPD-Politiker empört: „Hier werden offensichtlich Leute, die sich nicht wehren können, missbraucht, um politische Stimmung zu machen.“ Er habe unter anderem auf openpetition.de den Eintrag eines 85-jährigen gefunden, der im Rollstuhl sitze und von dem er wisse, dass er die digitale Unterschrift nicht geleistet habe könne.

b. Bei dem 85-järigen handelt es sich um den anfangs erwähnten Ehemann der Petentin und Unterstützer der Petition. Ortsvorsteher Claus Schick hat „diesen 85-Jährigen“ nicht zufällig auf der Internetplattform entdeckt, sondern war am 3. Februar 2018 zu dessen 85. Geburtstag in dessen Wohnung zur Gratulation angetreten.

Beweis:
1. Versicherung des Sachverhalts, unterzeichnet von beiden Eheleute
2. Eigenhändige Unterschrift des Seniors auf der Unterstützerliste zum digitalen upload
3. Zeugen N. N.


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