Minderheitenschutz

Abschaffung der Maskenpflicht im Unterricht für Kinder ab der 5 Klasse

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Yvonne Gebauer Schulministerin
46.379 Unterstützende 36.560 in Nordrhein-Westfalen

Der Petition wurde nicht entsprochen

46.379 Unterstützende 36.560 in Nordrhein-Westfalen

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

04.09.2020, 10:03

Liebe Community!

Uns erreichen zahlreiche Meldungen, dass trotz der Lockerung der Maskenpflicht durch die Landesregierung viele Schulen weiterhin an einer Maskenpflicht, zumindest aber an einem (strengen) Maskengebot festhalten. Wir können euren Unmut darüber sehr gut nachvollziehen. Ich habe bereits die Bezirksregierung und auch das Ministerium für Schule und Bildung kontaktiert und um Klärung gebeten, wie es mit privaten Schulen ist und ob dort einfach die Aufhebung der Maskenpflicht ungültig ist. Leider habe ich derzeit dazu noch keine Rückmeldung.

Um dieses Problem zeitnah im Interesse aller vor Ort Beteiligten einvernehmlich zu lösen, solltet ihr zunächst den sachlichen Dialog mit den betroffenen Lehrkräften und der Schulleitung suchen. Vielleicht besteht die Möglichkeit, sich mit anderen Eltern zusammenzuschließen.
Sollte dies nicht von Erfolg gekrönt sein, so könnt ihr den Weg zur Schulaufsicht gehen und dort euer Anliegen sachlich - am besten unter Vorlage entsprechender Elternbriefe o. ä. - vortragen.

Wenn das alles nichts hilft und Ihr das Gefühl habt, dass die Lehrer Eure Kinder unter Druck setzen und ungerecht behandeln, könnt Ihr eine offizielle Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. Bitte in jedem Fall vorher das Gespräch mit den Lehrern und der Schulleitung suchen. Ihr müsst Euch leider vor Ort selbst für Euer Kind einsetzen. Wenn sich viele Eltern beschweren, kann man das nicht einfach ignorieren.

Für die Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Sekundarschulen, Berufskollegs, Weiterbildungskollegs sowie Förderschulen u. a. im Bildungsbereich dieser Schulformen obliegt die Dienst- und Fachaufsicht den Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster (zuständige Fachabteilung: Abteilung 4 Schule). Weiterhin obliegt Ihnen die Dienstaufsicht über die Hauptschulen und die dem Schulamt zugeordneten Förderschulen. Die Bezirksregierungen sind zugleich obere Schulaufsichtsbehörde.

Die staatlichen Schulämter - die Schulämter für die kreisfreie Stadt / für den Kreis - sind untere Schulaufsichtsbehörden. Sie nehmen in ihren Gebieten die Schulaufsicht (Fach- und Dienstaufsicht) über die Grundschulen wahr und die Fachaufsicht über die Hauptschulen, die Förderschulen mit einem der Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung mit Ausnahme der Förderschulen im Bildungsbereich der Realschule, des Gymnasiums und des Berufskollegs und die Förderschulen im Verbund, sofern sie nicht im Bildungsbereich der Realschule, des Gymnasiums oder des Berufskollegs unterrichten oder einen der Förderschwerpunkte Hören und Kommunikation oder Sehen umfassen, wahr. Sie sind den kreisfreien Städten oder den Kreisen zugeordnet und zu unterscheiden von den kommunalen Schulämtern.

Alle Informationen zur Schulaufsicht findet ihr auch auf den Seiten des Ministeriums unter folgendem Link:
www.schulministerium.nrw.de/ministerium/geschaeftsbereich

Bei Fragen könnt ihr uns gern kontaktieren - wir versuchen, euch mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Bitte habt Verständnis, dass ich nicht jede E- Mail sofort beantworten kann.

Viel Glück und haltet durch,
Miriam und das Petitionsteam


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