Verwaltung

Ablösung des Grundgesetzes durch eine Bundesverfassung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
132 Unterstützende 132 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

132 Unterstützende 132 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

18.10.2021, 09:49

Liebe Unterstützer,
zuerst möchte ich das Positive mitteilen: Der Bundestag hat sich mit unserer Petition befasst.
Mit Schreiben vom 28.9. habe ich erfahren, dass unsere Petition zur Ablösung des Grundgesetzes durch eine Bundeverfassung bereits im Bundestag behandelt worden ist. Der Bundestag hat die Petition beraten und am 7.9. den Abschluss des Verfahrens beschlossen und leider mitgeteilt, dass dem Anliegen nicht entsprochen werden kann. Dazu wurde mir ein Auszug aus dem Kurzprotokoll der 93. Sitzung des Petitionsausschusses (S. 71–75) zugesandt, das neben unserer auch andere ähnlich gelagerte Petitionen betrifft.
In diesem Auszug wird die Ablehnung mit Argumenten unterstützt, die ich als höchst befremdlich ansehe, darunter
- dass in der Vergangenheit bereits 21 Gesetzesinitiativen zur Einführung der direkten Demokratie in den Bundestag erfolglos waren (Deshalb wird es ja aus unserer Sicht höchste Zeit, etwas zu ändern!)
- dass man sich in der Entscheidung auf die inzwischen rund ein Jahrhundert (!) zurückliegenden Erfahrungen der Weimarer Republik beruft (was aus meiner Sicht außerdem eine historisch falsche Einschätzung ist)
- dass umstrittene Fragestellungen in der Regel nicht mit einem klaren Ja oder Nein zu beantworten seien (Das ist aus meiner Sicht ein furchtbar dummes Argument, weil natürlich auch die Abgeordneten für oder gegen einen Gesetzesvorschlag stimmen müssen, d.h. sich für „Ja“ oder „Nein“ entscheiden.)
- dass Volksentscheide populistisch ausgenutzt werden können (Das kann in jedem Wahlkampf passieren!)
- dass Volksentscheide die Kluft zwischen politisch Interessierten und Desinteressierten in der Bevölkerung vergrößern würden (Dieses Argument spiegelt offensichtlich eine Haltung wider, nach der politisch Interessierte aus der Bevölkerung für die Berufspolitiker unbequem sind. Mit diesem Argument wird eine Motivation zum politischen Mitdenken durch die Vorbereitung und Durchführung von Volksentscheiden generell abgelehnt.)
Einen sehr unangenehmen Geschmack hat für mich auch die Tatsache, dass unsere und andere Petitionen noch kurz vor der Bundestagswahl im Petitionsausschuss behandelt wurden.
Sehr interessant ist der Sachverhalt, dass die Fraktionen von AFD sowie von FDP, Linken und Bündnis 90/Die Grünen den Antrag gestellt hatten, die Petition dem gesamten Bundestag zur Kenntnis zu geben. Es wurde mitgeteilt, dass diese Anträge mehrheitlich abgelehnt wurden. Diese Ablehnung erfolgte offensichtlich mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD, also der Parteien der Anfang September noch im Amt befindlichen alten Regierung. Dieser Fakt verlangt danach, unverzüglich eine neue Petition zu starten, die dann erwartungsgemäß von der jetzt durch die in der neuen Bundestagswahl zustandegekommenen Mehrheit angenommen oder zumindest im gesamten Plenum vorgestellt werden sollte.
Ich möchte mich bei Ihnen allen ganz herzlich für Ihre Unterstützung bedanken und möchte Sie ermutigen, auch in Zukunft für eine Demokratisierung unseres Landes und eine verantwortliche Mitbestimmung einzutreten und zu helfen, dafür die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Köhler


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