Region: Tutzing
Erfolg
Gesundheit

5G-Moratorium für Tutzing: Erhalt einer gesunden und zukunftsfähigen Lebenswelt

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Frau Bürgermeisterin Marlene Greinwald + Tutzinger Gemeinderat
1.941 Unterstützende 818 in Tutzing

Petition hat zum Erfolg beigetragen

1.941 Unterstützende 818 in Tutzing

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

07.07.2020, 02:00

Liebe Unterstützer und Unterstützerinnen,

der Umweltausschuss empfahl am 30.6.2020 mit einer Stimme Mehrheit, einen Antrag der ÖDP für ein sofortiges Moratorium der 5G-Mobilfunktechnologie abzulehnen. Abschließend wird der Gemeinderat entscheiden. (vgl. SZ, 2.7.2020)

Argumente der Gegner des 5G-Moratoriums:

**Tutzinger Gewerbetreibende brauchen 5G / Schädigung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Tutzing**
>> Einschätzung der Bürgerinitiative: Aus unserer Sicht ist ein flächendeckendes 4G-Netz und Breitbandversorgung für die bestehende Gewerbestruktur in Tutzing (auch für IT-Unternehmen) ausreichend. Nicht zu vernachlässigen ist hierbei die Rolle Tutzings als Erholungs- und Urlaubsort. Auch Arztpraxen, Krankenhäuser etc. sollten Wert auf eine gesundheitsverträgliche, abhörsichere Datenübertragung Wert legen.
„In Städten wie Brüssel, Genf oder im Silicon Valley wurde 5G wieder gestoppt. Wesentlich dafür waren Sicherheitsbedenken, die potenziellen Gesundheitsgefahren und die Tatsache, dass eine hohe Senderdichte zu erwarten ist.“ (Präsident der Österr. und der Wiener Ärztekammer, Univ.-Prof. Dr. Thomas Szekeres, 4.11.2019)

**Gegner formieren sich immer besser als Befürworter (durch Angstmache, Panikmache und Verschwörungstheorien)**
>> Einschätzung der Bürgerinitiative:
Wir sind grundsätzlich keine Gegner einer Digitalisierung, sondern Befürworter einer Digitalisierung durch gesundheitsverträgliche Datenübertragungstechnologien. Unsere Petition gibt keinen Anlass für Angstmache, Panikmache und Verschwörungstheorien. Diesen verwahren wir uns ausdrücklich!
In Zeiten, wo Pro und Contra wichtiger, gesellschaftsrelevanter Themen nicht in den Medien ergebnisoffen diskutiert werden, ist es u.E. im Sinne der demokratischen Prozesse, wenn engagierte Bürger*innen eine sachbezogene Diskussion anstoßen. Hier wäre es wünschenswert, wenn eine solche Diskussion in den politischen Gremien sachlich und offen fortgesetzt würde. Stattdessen hatte der Tagesordnungspunkt den Charakter eines Schlagabtausches (vgl. Starnberger Merkur, 2.7.2020).

**700 Tutzinger Unterschriften spiegeln nicht den Willen der Tutzinger Bevölkerung wider**
>> Einschätzung der Bürgerinitiative:
Etwa 7% der Tutzinger Bevölkerung haben innerhalb von 2 Monaten die Petition für ein 5G-Moratorium unterstützt und unterschrieben. Unabhängig davon, ob das als viel oder wenig eingestuft wird, gilt - im Übrigen auch ohne Petition und ohne Bürgerinitiative - die Fürsorgepflicht der Volksvertreter und die Einhaltung des in Art. 191 AEUV (EU-Vertrag) und Art. 20a Grundgesetz verankerten Vorsorgeprinzips. Der Schutz der Gesundheit und des menschlichen Lebens ist von hohem Rang (Art. 168 AEUV und Art. 9 AEUV).
Erforderlich ist also eine Technikfolgenabschätzung durch eine industrie- und regierungsunabhängige Kommission unter Beteiligung bürgerschaftlicher Interessensverbände, u.a. zur Untersuchung potenzieller Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung und insbesondere im Hinblick auf den Schutz der menschlichen Gesundheit aber auch der Umwelt wie Tiere und Pflanzen.
Ohne Bewertung dieser Forschungsergebnisse darf u.E. 5G nicht eingeführt werden. Nicht zu vernachlässigen ist dabei der enorme Energie- und Ressourcenbedarf durch 5G (mehr Antennen, mehr vernetzte Geräte, mehr Großrechner zur Datenverarbeitung), und dies vor dem Hintergrund des Klimawandels.

**Eine signifikante Anzahl der norddeutschen Bevölkerung ist bereits mit 5G versorgt: Dort hat der Feldversuch bereits begonnen**
>> Einschätzung der Bürgerinitiative:
Bislang gibt es keine Studien, die die Unschädlichkeit der 5G-Mikrowellentechnologie belegen, dagegen aber zahlreiche Studien, die vor gesundheitlichen Folgen warnen. Für die bereits versteigerten 5G-Frequenzen wurden bis heute keine eigenen Forschungen des BfS zu nichtthermischen Gesundheitsrisiken beauftragt. Die zusätzliche Installation von Tausenden 5G-Antennen wird diese Gesundheitsrisiken jedoch enorm verschärfen. Der Leiter des Technikfolgenausschusses des Bundestages nennt 5G ein „Experiment am Menschen“ [vgl. kurzelinks.de/hv8f].
„Die jüngste wissenschaftliche Literatur zeigt, dass kontinuierliche drahtlose Strahlung biologische Auswirkungen zu haben scheint, insbesondere wenn man die besonderen Eigenschaften von 5G
berücksichtigt: die Kombination von Millimeterwellen, eine höhere Frequenz, die Anzahl der Sender und die Anzahl der Verbindungen. Verschiedene Studien deuten darauf hin, dass 5G die Gesundheit
von Menschen, Pflanzen, Tieren, Insekten und Mikroben beeinträchtigen würde – und da 5G eine noch nicht getestete Technologie ist, wäre ein vorsichtiger Ansatz angebracht.“ [kurzelinks.de/f0w7]


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