Deutschland leistetete bereits Zahlungen an Griechenland (1960: 115 Mio. DM), zudem schob das Londoner Schuldenabkommen 1953 Reparationen bis zu einer Friedensregelung auf. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag 1990 gilt völkerrechtlich als diese Regelung und schloss die Reparationsfrage ab. Internationale Gerichte haben Klagen Griechenlands abgewiesen. Das Leid ist unbestreitbar, doch juristisch sind die Forderungen längst erledigt.
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