Der jährliche Wechsel zwischen generischem Femininum und Maskulinum ist rechtlich unzulässig, verletzt Rechtsklarheit und erzeugt Verwaltungschaos. Er bleibt binär, blendet nicht-binäre Menschen aus und ist organisatorisch unpraktikabel. Zudem ist er keine Weiterentwicklung der Sprache, sondern reines Symbolspiel: Gesetze und Behörden brauchen Verständlichkeit und Beständigkeit, nicht jährlich wechselnde Grammatik.