Wovon sprechen Sie? Asylbewerber dürfen bis zur Entscheidung nicht arbeiten, um eine Verfestigung des Aufenthaltes zu vermeiden und das ist auch richtig so, bedenkt man, dass ca. 2 Drittel der Bewerber abgelehnt werden und keinen Asylgrund haben. Eine beabsichtigte Einwanderung kann über ein Arbeitsvisum erfolgen. Das ist den meisten zu aufwändig, erhalten sie doch keine Starthilfe in Form von Unterkunft und monetärer Unterstützung oder sie verfügen über keine Ausbildung, die ein Visumsantrag erfolgreich erscheinen lässt. Bitte nicht dauernd Flüchtlinge mit Migranten gleichsetzen!
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