Was bitte, hat ein Vermieter damit zu tun, wenn sein Mieter/in gestalkt wird. Der Mietvertrag wird zwischen Mieter und Vermieter geschlossen, Stalking begründet nur dann ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Stalker der Vermieter ist und genau so muss es auch sein. Stalking ist ein Straftatsbestand, hier herrscht bereits ausreichend Schutz auf juristischer Ebene.
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