Region: Bayern
Tierschutz

Bayerns Tiere brauchen eine Stimme!

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss Bayern
2.115 Unterstützende 1.890 in Bayern

Sammlung beendet

2.115 Unterstützende 1.890 in Bayern

Sammlung beendet

  1. Gestartet Februar 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Pro

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Kaum Kontrollen

Viele Schweine, Rinder und Hühner leiden in der Massentierhaltung, auf Transporten, bei der Schlachtung, Millionen Wirbeltiere werden in Deutschland in Tierversuchen eingesetzt. Nur ein sehr geringer einstelliger Prozentsatz der Nutztier-Halter/innen wird überhaupt pro Jahr kontrolliert. Gerade in Bayern ist die Kontrolldichte extrem gering, während gleichzeitig die Zahl der Verstöße gegen Tierschutzbestimmungen erschreckend hoch ist. Der Handlungsbedarf ist dringend.

Quelle:

3.8

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Neun Bundesländer haben bereits Tierschutzbeauftragte

In neun Bundesländern gibt es bereits ähnliche Tierschutzbeauftragte: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Saarland und Schleswig-Holstein. Zum Teil werden von den Beauftragten auch gemeinsame Vorschläge erarbeitet und veröffentlicht. Bayern sollte in diesem Kreis aktiv mitarbeiten und seine eigenen Ideen und Aspekte einbringen. Die große Anzahl an Verstößen gegen die Tierschutzbestimmungen erfordert gemeinsames Vorgehen.

Quelle:

2.5

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zentrale anlaufstelle

Der Tierschutz hat in Bayern keine zentrale Anlaufstelle. Die Zuständigkeiten sind zersplittert. Ein/e Tierschutzbeauftragte/r hätte weitreichende Möglichkeiten: Gemäß Art. 2 BayBeauftrG sind die Beauftragten „ressortübergreifend tätig“ und liefern für den Ministerrat kontinuierlich Berichte zu ihrer Tätigkeit. So käme die Lage der Tiere in Bayern regelmäßig auf die Tagesordnung der Staatsregierung. Laut Gesetz können Beauftragte auch selbst Verbesserungen in ihrem Fachbereich anregen.

Quelle:

0.0

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Contra

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