Soziales

Inflationsausgleichsprämie bei der Diakonie Baden und Aufnahme von Tarifverhandlungen

Petition richtet sich an
Diakonie Baden: Vorstandsvorsitzender Oberkirchenrat Urs Keller, Aufsichtsratsvorsitzender Traugott Schächtele, ARK Baden: Vorsitzende Sabine Wöstmann zur Kenntnis: ARK Diakonie Deutschland , ARK Hessen, ARK Würt
940 Unterstützende 859 in Baden-Württemberg

Der Petition wurde nicht entsprochen

940 Unterstützende 859 in Baden-Württemberg

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet Mai 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 04.04.2024
  4. Dialog
  5. Beendet

Die Unterzeichnenden fordern von den Vorstandmitgliedern und dem Aufsichtsrat der Diakonie Baden sowie den zuständigen Arbeitsrechtlichen Kommissionen für die zahlreichen angewandten Arbeitsrechtsregelungen in der Diakonie Baden (ARK Baden, ARK Diakonie Deutschland, ARK Hessen, ARK Württemberg, ARK Bayern):

  • Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie für Beschäftigte der Diakonie Baden, die nicht direkt vom TVöD-Tarifergebnis profitieren.  Die aktuelle Tarifeinigung im öffentlichen Dienst ist dafür als Grundlage zu nehmen. Konkret soll die Auszahlung so erfolgen: Einmalig 1.240 Euro so schnell wie möglich spätestens im Juli 2023 , Monatliche Zahlung von 220 Euro ab August 2023 bis März 2024 (bis zur Ausschöpfung der maximal möglichen abgabenfreien Summe von 3000Euro). Auszubildende und Praktikant:innen sollen jeweils die Hälfte davon erhalten Für die ARK Baden fordern wir für die Sitzung am 14.06.2023 eine öffentliche Sitzung.
  • Beteiligung aller diakonischen Beschäftigten an der Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen durch Aufnahme von Tarifverhandlungen: Einstieg in Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di für alle Mitarbeitende der Diakonie Baden (Wie beim Tarifvertrag der Diakonie Niedersachsen) 

Erstunterzeichner:innen

Berger Melanie ,GMAV Vorsitzende und MAV HDS Johannes Diakonie Mosbach, ver.di Mitglied 

Gentischer Ilona, MAV Vorsitzende Stephanus - Stift am Stadtgarten und am Robberg, ver.di Mitglied

Herrmann Thomas, MAV Vorsitzender Gemeindediakonie Mannheim, ver.di Mitglied

Hohnwald Gabi MAV Vorsitzende Paul-Gerhardt-Werk e.V. - Offenburg, ver.di Mitglied

Maier Kirsten, MAV Vorsitzende Diakonie Mittelbaden, ver.di Mitglied

Mühlberg Wenke, MAV Stellvert. Vorsitzende Stephanus - Stift am Stadtgarten und am Robberg, ver.di Mitglied

Reinert Frauke, GMAV Vorsitzende Stiftung Nikolauspflege, ver.di Mitglied  

Rendant Johanna, MAV Vorsitzende AGAPLESION BETHANIEN KRANKENHAUS HEIDELBERG gemeinnützige GmbH, ver.di Mitglied  

Schott Silke, MAV Lahrer Werkstätten, ver.di Mitglied  

Steck Ilka, Vorsitzende Konzernmitarbeitervertretung der Evangelischen Heimstiftung ver.di Mitglied 

Unzueta Maira, MAV Luise Scheppler Heim e.V. Heidelberg, ver.di Mitglied 

Volkert, Charlotte, MAV Vorsitzende EV. Schifferkinderheim Mannheim e.V., ver.di Mitglied  

Wenk Daniel, MAV Vorsitzender Evang. Sozialwerk Müllheim e.V., ver.di Mitglied  

Wipprecht Sabrina, MAV Vorsitzende Diakonisches Werk Landkreis Lörrach, ver.di Mitglied  

Wolf Florian, MAV Vorsitzender Evangelische Sozialstation Karlsruhe GmbH, ver.di Mitglied  

Begründung

Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie

Im Rahmen des dritten Entlastungspakets hat die Bundesregierung, zur Bekämpfung der Folgen der aktuellen Energiekrise, die Zahlung einer sog. Inflationsausgleichsprämie vorgeschlagen. Damit haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Beschäftigten bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei als Einmalzahlung – auch in mehreren Teilbeträgen – auszubezahlen. Diese Prämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, sie ist also nicht an eine Tarif- oder Entgeltrunde gebunden. Und sie ist dazu gedacht die hohen Preissteigerungen auszugleichen, unter denen Arbeitnehmer:innen auch in der Diakonie aktuell leiden. Deshalb appellieren wir als Unterzeichnende an die Diakonie Baden sowie die Arbeitsrechtlichen Kommissionen, im Tarifanwendungsbereich der Diakonie Baden Gebrauch von der Möglichkeit zu machen, allen Mitarbeiter:innen bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei unabhängig von der nächsten Entgeltverhandlung auszubezahlen. Die enorme Teuerung schlägt für alle Mitarbeiter:innen diakonischer Einrichtungen bzw. kirchlicher Träger jetzt zu Buche. Daher müssen wir auch jetzt Lösungen für die Kolleg:innen finden. 

Beteiligung aller diakonischen Beschäftigten an der Tarifentwicklung

Der starke Tarifabschluss im öffentlichen Dienst zeigt, wie Lohnsteigerungen und Ausgleichszahlungen durch kollektive Macht erreicht werden können. Auch kirchlich Beschäftigte haben an diesem Tarifergebnis durch ihre Streikbeteiligung beigetragen. Dies war möglich, da in der verfassten Kirche und in ca. der Hälfte der freien diakonischen Rechtsträger über die Arbeitsrechtsregelung für Mitarbeitende (AR-M) dynamisch auf den TVöD verwiesen wird. Um diese Beteiligung und damit auch die Chance auf Einflussnahme und starke Tarifsteigerungen für alle Beschäftigten in der Diakonie zu sichern, fordern wir den Abschluss von Tarifverträgen für die Diakonie Baden. Wir fordern den Vorstand und den Aufsichtsrat der Diakonie Baden auf, Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di aufzunehmen. 

Arbeitgebergemachte Tarifzersplitterung

In der Diakonie Baden werden Tarife mit Ausnahme des Tarifvertrags der Stadtmission Heidelberg von Arbeitsrechtlichen Kommissionen ausgehandelt oder einseitig vom Arbeitgeber festgelegt. Die Betroffenen Beschäftigte in den Betrieben werden damit von der Weiterentwicklung ihrer eigenen Arbeitsbedingungen strukturell abgehalten und ausgegrenzt. Eine gemeinsame Aufstellung von Tarifforderungen oder auch die Entscheidung über die Annahme von Verhandlungsergebnissen durch die betroffenen Beschäftigten, findet nicht statt. Durch Ausnahmegenehmigungen des Aufsichtsrates der Diakonie Baden und Wahlmöglichkeiten in der Satzung ist eine enorme Tarifzersplitterung entstanden. Aktuell sind uns neun verschiedene Tarifanwendungen bekannt. AR-M mit Verweisen auf den TVöD, Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) Diakonie Deutschland, AVR Diakonie Baden, AVR Hessen, AVR Württemberg Erstes und Viertes Buch, AVR Bayern, Tarifvertrag Stadtmission Heidelberg, TVöD durch einzelvertragliche Inbezugnahme. Ausserdem werden auch Arbeitsverträge frei verhandelt, da Arbeitsrechtsregelungen keine Normative Wirkung entfalten, wie Tarifverträge. Teilweise werden in einem Unternehmen mehrere Arbeitsrechtsregelungen angewandt. Dieses Arbeitgeberverhalten und diese Vielfalt überfordern die Beschäftigten und die Interessenvertretungen in Baden. Es ist notwendig, alle Arbeitsverhältnisse künftig einheitlich und verbindlich auf Grundlage eines Tarifvertrags zu regeln. 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Daniel Wenk aus Efringen-Kirchen
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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,

    schlechte Nachrichten: Der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.

    Beste Grüße
    das openPetition-Team


  • Liebe Unterstützende,

    openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss von Baden-Württemberg eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und Informationen transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petitions-Startenden dabei, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen
    das Team von openPetition

Das kirchliche Arbeitsrecht gehoert abgeschafft.

Noch kein CONTRA Argument.

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