Alueella: Weilerswist
Rakennus

Kein Kies aus Horchheim - keine Wiederaufnahme/Erweiterung der Kiesgrube!

Vetoomus on osoitettu
Landrat Markus Ramers
240 Tukeva 166 sisään Weilerswist

Vetoomus on hylätty.

240 Tukeva 166 sisään Weilerswist

Vetoomus on hylätty.

  1. Aloitti helmikuuta 2023
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Wir möchten verhindern, dass die Kiesgrube in Klein-Vernich/Horchheim wieder aktiviert wird. Es gibt aktuell konkrete Pläne von den Rheinischen Baustoffwerken, dass diese nicht nur aktiviert, sondern auch erweitert werden soll, das muss dringend gestoppt werden!

Perustelut

Es werden täglich 126 LKW erwartet und somit ca. 300 Fahrzeugbewegungen am Tag! Sehr viel Dreck und viel Lärm für Klein-Vernich, für Horchheim und die K11. Eine Belastung für alle Anwohner, vor allem für Klein-Vernich und Horchheim, aber auch z.B. für Lommersumer und alle die die K11 befahren und im Endeffekt für alle Weilerswister. Link zur offiziellen Info der Gemeinde (Ratsinformationssystem)

Link zum Vorgang im Ratsinformationsdienst.

Kiitos tuestasi, Heike Lueck lähettäjä Weilerswist
Kysymys aloitteentekijälle

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Uutiset

  • Leider wurde Mitte September der Genehmigungsbescheid für das Abgrabungsvorhaben erteilt.

    Daher wird die Petition jetzt als leider erfolglos geschlossen :-(.

  • Die Petition wurde eingereicht

    ajankohtana 24.5.2023

    Liebe Unterstützer und Unterstützerinnen!

    Herzlichen Dank für die Teilnahme an der Petition. Gestern wurden alle gesammelten Unterschriften beim Landrat Markus Ramers abgeben. Es hat auch im Vorfeld ein persönliches Gespräch (Telefonat) mit Herrn Ramers gegeben.

    Der Status zum Thema ist aktuell offen, das Genehmigungsverfahren läuft noch. Am 30.5., 9:30 Uhr, wird es einen öffentlichen Termin geben im Sitzungssaal der Kreisverwaltung Euskirchen. Dort werden die fristgerecht vorgebrachten Einwände nochmals mit den entsprechenden Personen erörtert. Zuhörer sind erlaubt.

    Leider ist die Prognose eher schlecht, da das Einvernehmen nach § 36 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nur aus planungsrechtlichen Gründen verweigert werden darf und bei... enemmän

  • Temporäre Sperrung aufgehoben

    ajankohtana 28.2.2023

    Sehr geehrte Unterstützende,

    die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

    Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

    Ihr openPetition-Team

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