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Die Petition wurde eingereicht
vor 5 TagenLiebe Unterstützerinnen und Unterstützer unserer Petition,
vielen Dank nochmals, dass Sie unsere Petition zur Pflegeeinstufung in Südtirol unterstützt haben.
Seit Abschluss der Unterschriftensammlung haben wir weiter recherchiert. Dabei haben sich einige wichtige Punkte ergeben, über die ich Sie gerne informieren möchte.
Im Mittelpunkt steht das Einstufungsinstrument V.I.T.A., mit dem in Südtirol der Pflegebedarf erhoben wird.
Was wir bisher herausfinden konnten:- V.I.T.A. wurde über mehrere Jahre entwickelt und bereits Anfang der 2000er-Jahre getestet.
- 2005 wurde V.I.T.A. 1.0 bei 831 Personen mit mindestens 50 % Invalidität im Südtiroler Unterland erprobt. Danach wurde das Instrument für den landesweiten Einsatz vorbereitet.
- Eine spätere wissenschaftliche Untersuchung der UMIT überprüfte vor allem, ob unterschiedliche Einstufungsteams bei derselben Person zu ähnlichen Ergebnissen kommen.
- Diese Untersuchung war keine umfassende wissenschaftliche Validierung des Instruments.
- Eine der damaligen Autorinnen, Prof. Daniela Deufert, bestätigte mir inzwischen ausdrücklich, dass ihr keine wissenschaftlichen Untersuchungen zur Inhalts-, Konstrukt- oder Kriteriumsvalidität von V.I.T.A. bekannt sind.
- Kinder, Menschen mit Demenz und Menschen mit überwiegend psychosozialem Unterstützungsbedarf wurden in dieser Untersuchung nicht gesondert geprüft.
- Bereits während der Entwicklung von V.I.T.A. hatten Vertreter der Pflegeberufe mehrfach vorgeschlagen, ein bereits international validiertes Instrument wie interRAI zu verwenden. Trotzdem wurde V.I.T.A. weiterentwickelt.
- Auch später wurde bei Kindern ein alternatives, von der Universität Bielefeld entwickeltes Begutachtungsinstrument getestet.
Damit bleibt für mich eine zentrale Frage offen:
Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage wird das heutige V.I.T.A.-Instrument für die gesamte pflegebedürftige Bevölkerung Südtirols eingesetzt?
Wichtig ist mir dabei: Es geht nicht darum, vorschnell zu behaupten, V.I.T.A. sei „falsch“. Aber ein Instrument, das darüber mitentscheidet, ob und in welcher Höhe Menschen Pflegegeld erhalten, sollte nachvollziehbar, transparent und wissenschaftlich gut überprüft sein.
Genau deshalb recherchiere ich weiter.
Noch fehlen uns wichtige Originalunterlagen, darunter der vollständige Bericht zur V.I.T.A.-Testphase aus dem Jahr 2005 sowie weitere Unterlagen zur damaligen Entscheidung für dieses Instrument.
Ich werde Sie weiterhin über neue Erkenntnisse informieren.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und dafür, dass Sie dieses Thema mittragen.Herzliche Grüße, Ulrike Hilber
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Die Petition wurde eingereicht
am 04.06.2026Sehr geehrte UnterstützerInnen,
ich möchte Ihnen mit dieser Mail einen kleinen Rückblick geben und die neuen Entwicklungen mitteilen. Durch unsere Petition gelang es uns, fast 4200 Unterschriften zu sammeln. Diese wurden der Landesrätin mit konkreten Vorschlägen übergeben. Bereits in der darauffolgenden Pressekonferenz versprach sie vieles, nichts ist bis zum heuteigen Datum eingetreten. Auch ein Beschlußantrag wurde eingereicht, der mit 17:17 Stimmen leider abgelehnt wurde. Daraufhin sind wir eine Kooperation mit Codacons Italia eingegangen. Mit einem Sitz in Bozen vertreten Dr. Zanvit Manuel und der Präsident von Codacons Italien Dr. Bruno Barbieri und Avv. Matteo Moschini unsere Anliegen und somit auch Ihre als pflegende Angehörige und Unterstützer. Codacons hat uns in der Formulierung einer Abmahnung an die Landesregierung unterstützt. Diese beinhaltet drei konkrete Vorschläge:
- Aufstockung des Personals (ist bis heute nicht geschehen, teilweise stimmen auch die Zahlen des Landerätin nicht und die Dienste wissen nicht einmal Bescheid darüber)
- Errichtung eines Garantiefonds, um die häusliche Pflege im Übergang zu finanzieren. Dieses Geld muss dann bei Eingang des Pfleggeldes wieder zurückbezahlt werden.
- Automatische Aushändigung des VITA Fragebogens nach der Einstufung. Auch dieser Vorschlag wurde abgelehnt, weil er zu viel "Koste verursacht". Im Zeitalter der Digitalisierung müssen wir auch keine Post verschicken.
Es sind überall Ausreden. Wir haben uns heute wieder mit Codacons getroffen, sprechen mit allen Parteien und sind auch bereit, sollten die Gespräche nichts bringen, vor das Verwaltungsgericht zu ziehen, um Patientenrechte zu gewährleisten. Ebenso wird ein runder Tisch eingerichtet und eine Anhörung im Landtag geplant.
Dafür brauchen wir IHRE UNTERSTÜTZUNG!
Wir brauchen Ihre Bereitschaft, bei den Anhörungen anweisend zu sein, damit wird den Druck auf die Landesregierung vergrößern können. Ich bitte Sie alle: machen Sie pflegende Angehörige darauf aufmerksam, ermutigen Sie sie uns zu unterstützen.
Gerne können Sie auch meine Mail: ulrike.hilber@gmail.com oder meine Telefonnummer 3801041555 weitergeben.Vielen Dank für ihren wertvollen Support!
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike, Monika und Tanja -
Die Petition wurde eingereicht
am 20.04.2026Guten Abend liebe UnterstützerInnen,
Dr. Zanvit (Codancons Bozen), Matteo Moschini (Treviso) und Bruno Barbieri (Vizepräsident der Codacons Italien und Präsident der Emilia Romagna) unterstützen uns in dieser Abmahnung. Es wurden bewusst italienische Rechtsanwälte gewählt, weil bei uns niemand gegen die Landesregierung vorgehen würde. Folgendes Forderungen sind in der Abmahnung enthalten:
alle organisatorischen, logistischen und personellen Maßnahmen zu ergreifen, um den Rückstand abzubauen und die Verfahrensdauer auf die gesetzlich vorgeschriebenen 60 Tage zu reduzieren
Codacons verlangt eine schriftliche und detaillierte Rückmeldung über die geplanten oder bereits ergriffenen Maßnahmen und einen detallierten Zeitplan
Einrichtung eines außerordentlichen Landes - Garantiefonds, um mindestens einen Vorschuss auf das Pflegegeld garantieren zu können und die Verpflichtung der Rückbezahlung, sobald das Pflegegeld rückwirkend ausbezahlt wird, oder das Verfahren eingestellt oder abgelehnt wird
einen vereinfachten Antrag für die Antragsteller
das vollständige und effektive Recht auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen im Zusammenhang mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit zu gewährleisten, indem der Antragssteller mit der Mitteilung der Ergebnisse auch eine vollständige Kopie des VITA Fragebogens ausgehändigt bekommt.Die Landesregierung hat jetzt 30 Tage Zeit, auf die Abmahnung zu antworten. Passiert dies nicht, geht das Ganze vor Gericht, um die verletzten Rechte und die kollektiven Interessen der Bürger zu schützen. Darüber hinaus behalten wir uns das Recht einer Sammelklage, zur Geltendmachung sämtlicher materieller und immaterieller Schäden vor, die den Bürgern aufgrund rechtswidriger Untätigkeit der Verwaltung entstanden sind.
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
LG und einen schönen Abend,
Ulrike Hilber