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комментарии: Landtag Nordrhein-Westfalen Северный Рейн-Вестфалия

Ответ количество Соотношение
Пока нет ответа 132 74,6%
Нет мнения 25 14,1%
Я согласен(а) / преимущественно согласен(а) 20 11,3%

2 %

2% поддержать заявку в парламенте.

7% поддержать публичные слушания в техническом комитете.

1% поддержать публичные слушания в парламенте / на пленарном заседании.


Изображение Arndt Klocke

Arndt Klocke

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Köln III

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последний раз редактировалось 01.09.2020

Групповое решение, опубликованное Arndt Klocke. Основой решения послужило постановление фракции BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Я согласен(а) / преимущественно согласен(а).

Я поддерживаю публичные слушания в Техническом комитете.

Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html

Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.

Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.


Изображение Carina Gödecke

Carina Gödecke

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Bochum I

SPD, последний раз редактировалось 28.08.2020

Я согласен(а) / преимущественно согласен(а).

Sehr geehrte Frau Schmitz,

unsere Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Präsenzunterricht.
Das bedeutet meines Erachtens jedoch nicht, dass dieser auf Biegen und Brechen im sogenannten Regelbetrieb stattfinden muss in diesen Zeiten der Corona-Pandemie.
Frau Gebauer hat sich jedoch für diesen Regelbetrieb ausgesprochen.
Das hat die Maskenpflicht in den ersten Wochen – mit Blick auf das potenzielle Risiko von Reiserückkehrern – aus Mangel an Alternativen Konzepten der Landesregierung leider nötig gemacht. Es ging darum, bei der Entscheidung für den Regelbetrieb die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich zu schützen.

Natürlich ist der Mund-Nasen-Schutz nur ein Hilfsmittel und ersetzt bei Weitem keine umfassenden Maßnahmen.
Die Landesregierung hat es versäumt, ein vernünftiges und flexibles Konzept für den Präsenzunterricht und eine umfassende Teststrategie auf den Weg zu bringen. Mit der Maskenpflicht hat sie sich Zeit erkauft, um ihre Versäumnisse seit Beginn der Corona-Krise aufzuarbeiten. Ich hoffe sehr, dass sie die Zeit dieses Mal genutzt hat.
Immerhin ist es mit der Entscheidung der Landesregierung aus dieser Woche nun ab 01.09. so, dass Masken nicht mehr im Unterricht getragen werden müssen.

Schon vor Monaten haben wir Maßnahmen für einen sicheren Neustart in den Schulen unseres Landes auf den Tisch gelegt, um das Tragen der Maske auf das Notwendigste zu beschränken:
Kooperation mit außerschulischen Lernorten, dazu Kurzstunden, flexible Startzeiten, feste Lerngruppen und Schichtbetrieb. Die Unterrichtszeit muss flexibler gestaltet werden.
Dazu gehören dann vielleicht mehrere, kürzere Pauseneinheiten draußen und auf Abstand.

Außerschulische Lernorte müssen noch stärker mit eingebunden werden. Eine Kooperation z.B. mit Waldschulen, Museen etc. unter Einbindung der Pädagoginnen und Pädagogen dieser Einrichtungen kann nicht nur eine räumliche Entzerrung von verschiedenen Lerngruppen bewirken, sondern auch für Schülerinnen und Schüler bereichernd sein.
So können kleinere Lerngruppen ermöglicht werden. Ebenfalls ist das Lernen in gleichbleibenden Gruppen anstatt einer fächerübergreifenden Durchmischung notwendig.
Nur so können wir sicherstellen, dass die Kontakte innerhalb der Schülerschaft möglichst gering bleiben.
Darüber hinaus braucht es auch eine umfassende Teststrategie: Nicht nur das Lehrpersonal sollte regelmäßig getestet werden, die Testmöglichkeit muss es auch für die Schülerinnen und Schüler geben.

Seit dem 13. März hatte Schulministerin Yvonne Gebauer Zeit, alternative Lösungen für den Neustart an den Schulen zu entwickeln. Das Ergebnis: ein groß angelegtes Experiment mit knapp 2 Millionen Schülerinnen und Schülern in einem Regelbetrieb mit Maske.

Leider vermisse ich in der jetzigen Situation nach wie vor ein innovatives Konzept der Landesregierung und insbesondere des Schulministeriums. Es mangelt an entschiedener Führung und an nachvollziehbarer Kommunikation. Das haben wir als SPD-Landtagsfraktion bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht und daran hat sich bisher auch leider nichts gebessert.

Wir drängen seitens der Landtagsfraktion auf dringend erforderliche Verbesserungen zum Wohl unserer Kinder. Bedauerlicherweise hat Frau Gebauer den Dialog dazu mit uns bisher nicht gesucht.
Wir stehen parat und bleiben hartnäckig.

Mit freundlichen Grüßen

Carina Gödecke


Изображение André Stinka

André Stinka

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Coesfeld II

SPD, последний раз редактировалось 28.08.2020

Я согласен(а) / преимущественно согласен(а).
Я поддерживаю запрос, если есть достаточно других представителей.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

unsere Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Präsenzunterricht.
Das bedeutet meines Erachtens jedoch nicht, dass dieser auf Biegen und Brechen im sogenannten Regelbetrieb stattfinden muss in diesen Zeiten der Corona-Pandemie.
Frau Gebauer hat sich jedoch für diesen Regelbetrieb ausgesprochen.
Das hat die Maskenpflicht in den ersten Wochen – mit Blick auf das potenzielle Risiko von Reiserückkehrern – aus Mangel an Alternativen Konzepten der Landesregierung leider nötig gemacht. Es ging darum, bei der Entscheidung für den Regelbetrieb die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich zu schützen.

Natürlich ist der Mund-Nasen-Schutz nur ein Hilfsmittel und ersetzt bei Weitem keine umfassenden Maßnahmen.
Die Landesregierung hat es versäumt, ein vernünftiges und flexibles Konzept für den Präsenzunterricht und eine umfassende Teststrategie auf den Weg zu bringen. Mit der Maskenpflicht hat sie sich Zeit erkauft, um ihre Versäumnisse seit Beginn der Corona-Krise aufzuarbeiten. Ich hoffe sehr, dass sie die Zeit dieses Mal genutzt hat.
Die ständige Maskenpflicht sollte in der jetzigen Form jedenfalls zu Ende August auslaufen und durch alternative Konzepte ersetzt werden.

Schon vor Monaten haben wir Maßnahmen für einen sicheren Neustart in den Schulen unseres Landes auf den Tisch gelegt, um das Tragen der Maske auf das Notwendigste zu beschränken:
Kooperation mit außerschulischen Lernorten, dazu Kurzstunden, flexible Startzeiten, feste Lerngruppen und Schichtbetrieb. Die Unterrichtszeit muss flexibler gestaltet werden.
Dazu gehören dann vielleicht mehrere, kürzere Pauseneinheiten draußen und auf Abstand.

Außerschulische Lernorte müssen noch stärker mit eingebunden werden. Eine Kooperation z.B. mit Waldschulen, Museen etc. unter Einbindung der Pädagoginnen und Pädagogen dieser Einrichtungen kann nicht nur eine räumliche Entzerrung von verschiedenen Lerngruppen bewirken, sondern auch für Schülerinnen und Schüler bereichernd sein.
So können kleinere Lerngruppen ermöglicht werden. Ebenfalls ist das Lernen in gleichbleibenden Gruppen anstatt einer fächerübergreifenden Durchmischung notwendig.
Nur so können wir sicherstellen, dass die Kontakte innerhalb der Schülerschaft möglichst gering bleiben.
Darüber hinaus braucht es auch eine umfassende Teststrategie: Nicht nur das Lehrpersonal sollte regelmäßig getestet werden, die Testmöglichkeit muss es auch für die Schülerinnen und Schüler geben.

Seit dem 13. März hatte Schulministerin Yvonne Gebauer Zeit, alternative Lösungen für den Neustart an den Schulen zu entwickeln. Das Ergebnis: ein groß angelegtes Experiment mit knapp 2 Millionen Schülerinnen und Schülern in einem Regelbetrieb mit Maske.

Leider vermisse ich in der jetzigen Situation nach wie vor ein innovatives Konzept der Landesregierung und insbesondere des Schulministeriums. Es mangelt an entschiedener Führung und an nachvollziehbarer Kommunikation. Das haben wir als SPD-Landtagsfraktion bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht und daran hat sich bisher auch leider nichts gebessert.

Wir drängen seitens der Landtagsfraktion auf dringend erforderliche Verbesserungen zum Wohl unserer Kinder. Bedauerlicherweise hat Frau Gebauer den Dialog dazu mit uns bisher nicht gesucht.

Mit freundlichen Grüßen

André Stinka


Изображение Gabriele Hammelrath

Gabriele Hammelrath

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Köln III

SPD, последний раз редактировалось 27.08.2020

Я согласен(а) / преимущественно согласен(а).
Я поддерживаю публичные слушания в Техническом комитете.
Я поддерживаю публичные слушания в парламенте / пленарном заседании.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

unsere Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Präsenzunterricht.
Das bedeutet meines Erachtens jedoch nicht, dass dieser auf Biegen und Brechen im sogenannten Regelbetrieb stattfinden muss in diesen Zeiten der Corona-Pandemie.
Frau Gebauer hat sich jedoch für diesen Regelbetrieb ausgesprochen.
Das hat die Maskenpflicht in den ersten Wochen – mit Blick auf das potenzielle Risiko von Reiserückkehrern – aus Mangel an alternativen Konzepten der Landesregierung leider nötig gemacht. Es ging darum, bei der Entscheidung für den Regelbetrieb die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich zu schützen.

Natürlich ist der Mund-Nasen-Schutz nur ein Hilfsmittel und ersetzt bei Weitem keine umfassenden Maßnahmen.
Die Landesregierung hat es versäumt, ein vernünftiges und flexibles Konzept für den Präsenzunterricht und eine umfassende Teststrategie auf den Weg zu bringen. Mit der Maskenpflicht hat sie sich Zeit erkauft, um ihre Versäumnisse seit Beginn der Corona-Krise aufzuarbeiten. Ich hoffe sehr, dass sie die Zeit dieses Mal genutzt hat.
Die ständige Maskenpflicht sollte in der jetzigen Form jedenfalls zu Ende August auslaufen und durch alternative Konzepte ersetzt werden.

Schon vor Monaten haben wir Maßnahmen für einen sicheren Neustart in den Schulen unseres Landes auf den Tisch gelegt, um das Tragen der Maske auf das Notwendigste zu beschränken:
Kooperation mit außerschulischen Lernorten, dazu Kurzstunden, flexible Startzeiten, feste Lerngruppen und Schichtbetrieb. Die Unterrichtszeit muss flexibler gestaltet werden.
Dazu gehören dann vielleicht mehrere, kürzere Pauseneinheiten draußen und auf Abstand.

Außerschulische Lernorte müssen noch stärker mit eingebunden werden. Eine Kooperation z.B. mit Waldschulen, Museen etc. unter Einbindung der Pädagoginnen und Pädagogen dieser Einrichtungen kann nicht nur eine räumliche Entzerrung von verschiedenen Lerngruppen bewirken, sondern auch für Schülerinnen und Schüler bereichernd sein.
So können kleinere Lerngruppen ermöglicht werden. Ebenfalls ist das Lernen in gleichbleibenden Gruppen anstatt einer fächerübergreifenden Durchmischung notwendig.
Nur so können wir sicherstellen, dass die Kontakte innerhalb der Schülerschaft möglichst gering bleiben.

Darüber hinaus braucht es auch eine umfassende Teststrategie: Nicht nur das Lehrpersonal sollte regelmäßig getestet werden, die Testmöglichkeit muss es auch für die Schülerinnen und Schüler geben.

Seit dem 13. März hatte Schulministerin Yvonne Gebauer Zeit, alternative Lösungen für den Neustart an den Schulen zu entwickeln. Das Ergebnis: ein groß angelegtes Experiment mit knapp 2 Millionen Schülerinnen und Schülern in einem Regelbetrieb mit Maske.

Leider vermisse ich in der jetzigen Situation nach wie vor ein innovatives Konzept der Landesregierung und insbesondere des Schulministeriums. Es mangelt an entschiedener Führung und an nachvollziehbarer Kommunikation. Das haben wir als SPD-Landtagsfraktion bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht und daran hat sich bisher auch leider nichts gebessert.

Wir drängen seitens der Landtagsfraktion auf dringend erforderliche Verbesserungen zum Wohl unserer Kinder. Bedauerlicherweise hat Frau Gebauer den Dialog dazu mit uns bisher nicht gesucht.
Wir stehen parat und bleiben hartnäckig.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hammelrath


Изображение Alexander Vogt

Alexander Vogt

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Herne I

SPD, последний раз редактировалось 27.08.2020

Я согласен(а) / преимущественно согласен(а).

Sehr geehrte Frau Schmitz,

unsere Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Präsenzunterricht.
Das bedeutet meines Erachtens jedoch nicht, dass dieser auf Biegen und Brechen im sogenannten Regelbetrieb stattfinden muss in diesen Zeiten der Corona-Pandemie.
Frau Gebauer hat sich jedoch für diesen Regelbetrieb ausgesprochen.
Das hat die Maskenpflicht in den ersten Wochen – mit Blick auf das potenzielle Risiko von Reiserückkehrern – aus Mangel an Alternativen Konzepten der Landesregierung leider nötig gemacht. Es ging darum, bei der Entscheidung für den Regelbetrieb die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich zu schützen.

Natürlich ist der Mund-Nasen-Schutz nur ein Hilfsmittel und ersetzt bei Weitem keine umfassenden Maßnahmen.
Die Landesregierung hat es versäumt, ein vernünftiges und flexibles Konzept für den Präsenzunterricht und eine umfassende Teststrategie auf den Weg zu bringen. Mit der Maskenpflicht hat sie sich Zeit erkauft, um ihre Versäumnisse seit Beginn der Corona-Krise aufzuarbeiten. Ich hoffe sehr, dass sie die Zeit dieses Mal genutzt hat.
Die ständige Maskenpflicht sollte in der jetzigen Form jedenfalls zu Ende August auslaufen und durch alternative Konzepte ersetzt werden.

Schon vor Monaten haben wir Maßnahmen für einen sicheren Neustart in den Schulen unseres Landes auf den Tisch gelegt, um das Tragen der Maske auf das Notwendigste zu beschränken:
Kooperation mit außerschulischen Lernorten, dazu Kurzstunden, flexible Startzeiten, feste Lerngruppen und Schichtbetrieb. Die Unterrichtszeit muss flexibler gestaltet werden.
Dazu gehören dann vielleicht mehrere, kürzere Pauseneinheiten draußen und auf Abstand.

Außerschulische Lernorte müssen noch stärker mit eingebunden werden. Eine Kooperation z.B. mit Waldschulen, Museen etc. unter Einbindung der Pädagoginnen und Pädagogen dieser Einrichtungen kann nicht nur eine räumliche Entzerrung von verschiedenen Lerngruppen bewirken, sondern auch für Schülerinnen und Schüler bereichernd sein.
So können kleinere Lerngruppen ermöglicht werden. Ebenfalls ist das Lernen in gleichbleibenden Gruppen anstatt einer fächerübergreifenden Durchmischung notwendig.
Nur so können wir sicherstellen, dass die Kontakte innerhalb der Schülerschaft möglichst gering bleiben.
Darüber hinaus braucht es auch eine umfassende Teststrategie: Nicht nur das Lehrpersonal sollte regelmäßig getestet werden, die Testmöglichkeit muss es auch für die Schülerinnen und Schüler geben.

Seit dem 13. März hatte Schulministerin Yvonne Gebauer Zeit, alternative Lösungen für den Neustart an den Schulen zu entwickeln. Das Ergebnis: ein groß angelegtes Experiment mit knapp 2 Millionen Schülerinnen und Schülern in einem Regelbetrieb mit Maske.

Leider vermisse ich in der jetzigen Situation nach wie vor ein innovatives Konzept der Landesregierung und insbesondere des Schulministeriums. Es mangelt an entschiedener Führung und an nachvollziehbarer Kommunikation. Das haben wir als SPD-Landtagsfraktion bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht und daran hat sich bisher auch leider nichts gebessert.

Wir drängen seitens der Landtagsfraktion auf dringend erforderliche Verbesserungen zum Wohl unserer Kinder. Bedauerlicherweise hat Frau Gebauer den Dialog dazu mit uns bisher nicht gesucht.
Wir stehen parat und bleiben hartnäckig.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Vogt


Изображение Stefan Kämmerling

Stefan Kämmerling

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Aachen IV

SPD, последний раз редактировалось 27.08.2020

Я согласен(а) / преимущественно согласен(а).
Я поддерживаю запрос, если есть достаточно других представителей.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

unsere Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Präsenzunterricht.
Das bedeutet meines Erachtens jedoch nicht, dass dieser auf Biegen und Brechen im sogenannten Regelbetrieb stattfinden muss in diesen Zeiten der Corona-Pandemie.
Frau Gebauer hat sich jedoch für diesen Regelbetrieb ausgesprochen.
Das hat die Maskenpflicht in den ersten Wochen – mit Blick auf das potenzielle Risiko von Reiserückkehrern – aus Mangel an Alternativen Konzepten der Landesregierung leider nötig gemacht. Es ging darum, bei der Entscheidung für den Regelbetrieb die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich zu schützen.

Natürlich ist der Mund-Nasen-Schutz nur ein Hilfsmittel und ersetzt bei Weitem keine umfassenden Maßnahmen.
Die Landesregierung hat es versäumt, ein vernünftiges und flexibles Konzept für den Präsenzunterricht und eine umfassende Teststrategie auf den Weg zu bringen. Mit der Maskenpflicht hat sie sich Zeit erkauft, um ihre Versäumnisse seit Beginn der Corona-Krise aufzuarbeiten. Ich hoffe sehr, dass sie die Zeit dieses Mal genutzt hat.
Die ständige Maskenpflicht sollte in der jetzigen Form jedenfalls zu Ende August auslaufen und durch alternative Konzepte ersetzt werden.

Schon vor Monaten haben wir Maßnahmen für einen sicheren Neustart in den Schulen unseres Landes auf den Tisch gelegt, um das Tragen der Maske auf das Notwendigste zu beschränken:
Kooperation mit außerschulischen Lernorten, dazu Kurzstunden, flexible Startzeiten, feste Lerngruppen und Schichtbetrieb. Die Unterrichtszeit muss flexibler gestaltet werden. Dazu gehören dann vielleicht mehrere, kürzere Pauseneinheiten draußen und auf Abstand.

Außerschulische Lernorte müssen noch stärker mit eingebunden werden. Eine Kooperation z.B. mit Waldschulen, Museen etc. unter Einbindung der Pädagoginnen und Pädagogen dieser Einrichtungen kann nicht nur eine räumliche Entzerrung von verschiedenen Lerngruppen bewirken, sondern auch für Schülerinnen und Schüler bereichernd sein. So können kleinere Lerngruppen ermöglicht werden. Ebenfalls ist das Lernen in gleichbleibenden Gruppen anstatt einer fächerübergreifenden Durchmischung notwendig. Nur so können wir sicherstellen, dass die Kontakte innerhalb der Schülerschaft möglichst gering bleiben. Darüber hinaus braucht es auch eine umfassende Teststrategie: Nicht nur das Lehrpersonal sollte regelmäßig getestet werden, die Testmöglichkeit muss es auch für die Schülerinnen und Schüler geben.

Seit dem 13. März hatte Schulministerin Yvonne Gebauer Zeit, alternative Lösungen für den Neustart an den Schulen zu entwickeln. Das Ergebnis: ein groß angelegtes Experiment mit knapp 2 Millionen Schülerinnen und Schülern in einem Regelbetrieb mit Maske.

Leider vermisse ich in der jetzigen Situation nach wie vor ein innovatives Konzept der Landesregierung und insbesondere des Schulministeriums. Es mangelt an entschiedener Führung und an nachvollziehbarer Kommunikation. Das haben wir als SPD-Landtagsfraktion bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht und daran hat sich bisher auch leider nichts gebessert.

Wir drängen seitens der Landtagsfraktion auf dringend erforderliche Verbesserungen zum Wohl unserer Kinder. Bedauerlicherweise hat Frau Gebauer den Dialog dazu mit uns bisher nicht gesucht.
Wir stehen parat und bleiben hartnäckig.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Kämmerling


Изображение Sarah Philipp

Sarah Philipp

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Duisburg I

SPD, последний раз редактировалось 26.08.2020

Я согласен(а) / преимущественно согласен(а).
Я поддерживаю запрос, если есть достаточно других представителей.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

unsere Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Präsenzunterricht.
Das bedeutet meines Erachtens jedoch nicht, dass dieser auf Biegen und Brechen im sogenannten Regelbetrieb stattfinden muss in diesen Zeiten der Corona-Pandemie.
Frau Gebauer hat sich jedoch für diesen Regelbetrieb ausgesprochen.
Das hat die Maskenpflicht in den ersten Wochen – mit Blick auf das potenzielle Risiko von Reiserückkehrern – aus Mangel an alternativen Konzepten der Landesregierung leider nötig gemacht. Es ging darum, bei der Entscheidung für den Regelbetrieb die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich zu schützen.

Natürlich ist der Mund-Nasen-Schutz nur ein Hilfsmittel und ersetzt bei Weitem keine umfassenden Maßnahmen.
Die Landesregierung hat es versäumt, ein vernünftiges und flexibles Konzept für den Präsenzunterricht und eine umfassende Teststrategie auf den Weg zu bringen. Mit der Maskenpflicht hat sie sich Zeit erkauft, um ihre Versäumnisse seit Beginn der Corona-Krise aufzuarbeiten. Ich hoffe sehr, dass sie die Zeit dieses Mal genutzt hat.
Die ständige Maskenpflicht sollte in der jetzigen Form jedenfalls zu Ende August auslaufen und durch alternative Konzepte ersetzt werden.


Schon vor Monaten haben wir Maßnahmen für einen sicheren Neustart in den Schulen unseres Landes auf den Tisch gelegt, um das Tragen der Maske auf das Notwendigste zu beschränken:
Kooperation mit außerschulischen Lernorten, dazu Kurzstunden, flexible Startzeiten, feste Lerngruppen und Schichtbetrieb. Die Unterrichtszeit muss flexibler gestaltet werden.
Dazu gehören dann vielleicht mehrere, kürzere Pauseneinheiten draußen und auf Abstand.

Außerschulische Lernorte müssen noch stärker mit eingebunden werden. Eine Kooperation z.B. mit Waldschulen, Museen etc. unter Einbindung der Pädagoginnen und Pädagogen dieser Einrichtungen kann nicht nur eine räumliche Entzerrung von verschiedenen Lerngruppen bewirken, sondern auch für Schülerinnen und Schüler bereichernd sein.
So können kleinere Lerngruppen ermöglicht werden. Ebenfalls ist das Lernen in gleichbleibenden Gruppen anstatt einer fächerübergreifenden Durchmischung notwendig.
Nur so können wir sicherstellen, dass die Kontakte innerhalb der Schülerschaft möglichst gering bleiben.
Darüber hinaus braucht es auch eine umfassende Teststrategie: Nicht nur das Lehrpersonal sollte regelmäßig getestet werden, die Testmöglichkeit muss es auch für die Schülerinnen und Schüler geben.

Seit dem 13. März hatte Schulministerin Yvonne Gebauer Zeit, alternative Lösungen für den Neustart an den Schulen zu entwickeln. Das Ergebnis: ein groß angelegtes Experiment mit knapp 2 Millionen Schülerinnen und Schülern in einem Regelbetrieb mit Maske.

Leider vermisse ich in der jetzigen Situation nach wie vor ein innovatives Konzept der Landesregierung und insbesondere des Schulministeriums. Es mangelt an entschiedener Führung und an nachvollziehbarer Kommunikation. Das haben wir als SPD-Landtagsfraktion bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht und daran hat sich bisher auch leider nichts gebessert.

Wir drängen seitens der Landtagsfraktion auf dringend erforderliche Verbesserungen zum Wohl unserer Kinder. Bedauerlicherweise hat Frau Gebauer den Dialog dazu mit uns bisher nicht gesucht.
Wir stehen parat und bleiben hartnäckig.

Mit freundlichen Grüßen
Sarah Philipp


Изображение Anja Butschkau

Anja Butschkau

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Dortmund IV

SPD, последний раз редактировалось 26.08.2020

Я согласен(а) / преимущественно согласен(а).
Я поддерживаю запрос, если есть достаточно других представителей.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

unsere Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Präsenzunterricht.
Das bedeutet meines Erachtens jedoch nicht, dass dieser auf Biegen und Brechen im sogenannten Regelbetrieb stattfinden muss in diesen Zeiten der Corona-Pandemie.
Frau Gebauer hat sich jedoch für diesen Regelbetrieb ausgesprochen.
Das hat die Maskenpflicht in den ersten Wochen – mit Blick auf das potenzielle Risiko von Reiserückkehrern – aus Mangel an Alternativen Konzepten der Landesregierung leider nötig gemacht. Es ging darum, bei der Entscheidung für den Regelbetrieb die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich zu schützen.

Natürlich ist der Mund-Nasen-Schutz nur ein Hilfsmittel und ersetzt bei Weitem keine umfassenden Maßnahmen.
Die Landesregierung hat es versäumt, ein vernünftiges und flexibles Konzept für den Präsenzunterricht und eine umfassende Teststrategie auf den Weg zu bringen. Mit der Maskenpflicht hat sie sich Zeit erkauft, um ihre Versäumnisse seit Beginn der Corona-Krise aufzuarbeiten. Ich hoffe sehr, dass sie die Zeit dieses Mal genutzt hat.
Die ständige Maskenpflicht sollte in der jetzigen Form jedenfalls zu Ende August auslaufen und durch alternative Konzepte ersetzt werden.

Schon vor Monaten haben wir Maßnahmen für einen sicheren Neustart in den Schulen unseres Landes auf den Tisch gelegt, um das Tragen der Maske auf das Notwendigste zu beschränken:
Kooperation mit außerschulischen Lernorten, dazu Kurzstunden, flexible Startzeiten, feste Lerngruppen und Schichtbetrieb. Die Unterrichtszeit muss flexibler gestaltet werden.
Dazu gehören dann vielleicht mehrere, kürzere Pauseneinheiten draußen und auf Abstand.

Außerschulische Lernorte müssen noch stärker mit eingebunden werden. Eine Kooperation z.B. mit Waldschulen, Museen etc. unter Einbindung der Pädagoginnen und Pädagogen dieser Einrichtungen kann nicht nur eine räumliche Entzerrung von verschiedenen Lerngruppen bewirken, sondern auch für Schülerinnen und Schüler bereichernd sein.
So können kleinere Lerngruppen ermöglicht werden. Ebenfalls ist das Lernen in gleichbleibenden Gruppen anstatt einer fächerübergreifenden Durchmischung notwendig.
Nur so können wir sicherstellen, dass die Kontakte innerhalb der Schülerschaft möglichst gering bleiben.
Darüber hinaus braucht es auch eine umfassende Teststrategie: Nicht nur das Lehrpersonal sollte regelmäßig getestet werden, die Testmöglichkeit muss es auch für die Schülerinnen und Schüler geben.

Seit dem 13. März hatte Schulministerin Yvonne Gebauer Zeit, alternative Lösungen für den Neustart an den Schulen zu entwickeln. Das Ergebnis: ein groß angelegtes Experiment mit knapp 2 Millionen Schülerinnen und Schülern in einem Regelbetrieb mit Maske.

Leider vermisse ich in der jetzigen Situation nach wie vor ein innovatives Konzept der Landesregierung und insbesondere des Schulministeriums. Es mangelt an entschiedener Führung und an nachvollziehbarer Kommunikation. Das haben wir als SPD-Landtagsfraktion bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht und daran hat sich bisher auch leider nichts gebessert.

Wir drängen seitens der Landtagsfraktion auf dringend erforderliche Verbesserungen zum Wohl unserer Kinder. Bedauerlicherweise hat Frau Gebauer den Dialog dazu mit uns bisher nicht gesucht.
Wir stehen parat und bleiben hartnäckig.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Butschkau


Изображение Stefan Engstfeld

Stefan Engstfeld

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последний раз редактировалось 25.08.2020

Я согласен(а) / преимущественно согласен(а).

Auch die Elternverbände NRWs haben sich in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik eindrücklich zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html

Ich teile die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien haben wir GRÜNEN in NRW entsprechende Anträge im Landtag gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.
Am Wochenende hat Ministerpräsident Laschet zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer." Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen, wenn man will, auch ohne Maske.


Frank Neppe

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Märkischer Kreis III

fraktionslos, последний раз редактировалось 25.08.2020

Я согласен(а) / преимущественно согласен(а).
Я поддерживаю запрос, если есть достаточно других представителей.
Я поддерживаю публичные слушания в Техническом комитете.
Я поддерживаю публичные слушания в парламенте / пленарном заседании.

Ich halte eine Maskenpflicht für absolut unverantwortlich. Die körperliche Gesundheit der Kinder und Jugendlichen wird durch das vermehrte Einatmen von CO2, durch die Zunahme von Bakterien im Mund- und Gesichtsbereich, sowie durch die mögliche Ansiedelung von Pilzen in erheblichem Maße gefährdet. Ganz zu schweigen von der seelischen Gesundheit, besonders der jüngeren Schüler. Zudem ist der Schutzeffekt, selbst von FFP2 und FFP3 Masken, mehr als zweifelhaft. Dazu gibt es ja inzwischen eine ganze Reihe unabhängiger Studien.


Изображение Johannes Remmel

Johannes Remmel

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последний раз редактировалось 24.08.2020

Групповое решение, опубликованное Arndt Klocke. Основой решения послужило постановление фракции BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Я согласен(а) / преимущественно согласен(а).

Я поддерживаю публичные слушания в Техническом комитете.

Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html

Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.

Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.


Matthi Bolte-Richter

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Bielefeld I

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последний раз редактировалось 24.08.2020

Групповое решение, опубликованное Arndt Klocke. Основой решения послужило постановление фракции BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Я согласен(а) / преимущественно согласен(а).

Я поддерживаю публичные слушания в Техническом комитете.

Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html

Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.

Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.


Изображение Norwich Rüße

Norwich Rüße

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Steinfurt I

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последний раз редактировалось 24.08.2020

Групповое решение, опубликованное Arndt Klocke. Основой решения послужило постановление фракции BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Я согласен(а) / преимущественно согласен(а).

Я поддерживаю публичные слушания в Техническом комитете.

Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html

Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.

Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.


Изображение Verena Schäffer

Verena Schäffer

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Ennepe-Ruhr-Kreis II

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последний раз редактировалось 24.08.2020

Групповое решение, опубликованное Arndt Klocke. Основой решения послужило постановление фракции BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Я согласен(а) / преимущественно согласен(а).

Я поддерживаю публичные слушания в Техническом комитете.

Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html

Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.

Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.


Изображение Mehrdad Mostofizadeh

Mehrdad Mostofizadeh

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последний раз редактировалось 24.08.2020

Групповое решение, опубликованное Arndt Klocke. Основой решения послужило постановление фракции BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Я согласен(а) / преимущественно согласен(а).

Я поддерживаю публичные слушания в Техническом комитете.

Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html

Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.

Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.


Изображение Josefine Paul

Josefine Paul

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Münster I

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последний раз редактировалось 24.08.2020

Групповое решение, опубликованное Arndt Klocke. Основой решения послужило постановление фракции BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Я согласен(а) / преимущественно согласен(а).

Я поддерживаю публичные слушания в Техническом комитете.

Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html

Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.

Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.


Изображение Oliver Keymis

Oliver Keymis

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Rhein-Kreis Neuss III

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последний раз редактировалось 24.08.2020

Групповое решение, опубликованное Arndt Klocke. Основой решения послужило постановление фракции BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Я согласен(а) / преимущественно согласен(а).

Я поддерживаю публичные слушания в Техническом комитете.

Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html

Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.

Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.


Изображение Wibke Brems

Wibke Brems

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последний раз редактировалось 24.08.2020

Групповое решение, опубликованное Arndt Klocke. Основой решения послужило постановление фракции BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Я согласен(а) / преимущественно согласен(а).

Я поддерживаю публичные слушания в Техническом комитете.

Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html

Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.

Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.


Изображение Monika Düker

Monika Düker

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Düsseldorf II

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последний раз редактировалось 24.08.2020

Групповое решение, опубликованное Arndt Klocke. Основой решения послужило постановление фракции BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Я согласен(а) / преимущественно согласен(а).

Я поддерживаю публичные слушания в Техническом комитете.

Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html

Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.

Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.


Horst Becker

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последний раз редактировалось 24.08.2020

Групповое решение, опубликованное Arndt Klocke. Основой решения послужило постановление фракции BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Я согласен(а) / преимущественно согласен(а).

Я поддерживаю публичные слушания в Техническом комитете.

Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html

Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.

Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.


Изображение Christof Rasche

Christof Rasche

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Soest II

FDP, последний раз редактировалось 08.09.2020

Групповое решение, опубликованное Christof Rasche. Основой решения послужило постановление фракции FDP
Нет мнения.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Изображение Stephen Paul

Stephen Paul

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

FDP, последний раз редактировалось 24.08.2020

Групповое решение, опубликованное Christof Rasche. Основой решения послужило постановление фракции FDP
Нет мнения.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Dr. Werner Pfeil

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Aachen III

FDP, последний раз редактировалось 24.08.2020

Групповое решение, опубликованное Christof Rasche. Основой решения послужило постановление фракции FDP
Нет мнения.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Изображение Moritz Körner

Moritz Körner

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Mettmann I

FDP, последний раз редактировалось 24.08.2020

Групповое решение, опубликованное Christof Rasche. Основой решения послужило постановление фракции FDP
Нет мнения.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Stefan Lenzen

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

FDP, последний раз редактировалось 24.08.2020

Групповое решение, опубликованное Christof Rasche. Основой решения послужило постановление фракции FDP
Нет мнения.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Изображение Christian Mangen

Christian Mangen

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Mülheim I

FDP, последний раз редактировалось 24.08.2020

Групповое решение, опубликованное Christof Rasche. Основой решения послужило постановление фракции FDP
Нет мнения.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Изображение Rainer Matheisen

Rainer Matheisen

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Düsseldorf III

FDP, последний раз редактировалось 24.08.2020

Групповое решение, опубликованное Christof Rasche. Основой решения послужило постановление фракции FDP
Нет мнения.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Изображение Bodo Middeldorf

Bodo Middeldorf

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Ennepe-Ruhr-Kreis I

FDP, последний раз редактировалось 24.08.2020

Групповое решение, опубликованное Christof Rasche. Основой решения послужило постановление фракции FDP
Нет мнения.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Изображение Franziska Müller-Rech

Franziska Müller-Rech

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Bonn I

FDP, последний раз редактировалось 24.08.2020

Групповое решение, опубликованное Christof Rasche. Основой решения послужило постановление фракции FDP
Нет мнения.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Изображение Jörn Freynick

Jörn Freynick

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Rhein-Sieg-Kreis III

FDP, последний раз редактировалось 24.08.2020

Групповое решение, опубликованное Christof Rasche. Основой решения послужило постановление фракции FDP
Нет мнения.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Изображение Stephan Haupt

Stephan Haupt

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Kleve II

FDP, последний раз редактировалось 24.08.2020

Групповое решение, опубликованное Christof Rasche. Основой решения послужило постановление фракции FDP
Нет мнения.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Изображение Alexander Brockmeier

Alexander Brockmeier

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

FDP, последний раз редактировалось 24.08.2020

Групповое решение, опубликованное Christof Rasche. Основой решения послужило постановление фракции FDP
Нет мнения.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Изображение Markus Diekhoff

Markus Diekhoff

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Warendorf II

FDP, последний раз редактировалось 24.08.2020

Групповое решение, опубликованное Christof Rasche. Основой решения послужило постановление фракции FDP
Нет мнения.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Ralf Witzel

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Essen IV

FDP, последний раз редактировалось 24.08.2020

Групповое решение, опубликованное Christof Rasche. Основой решения послужило постановление фракции FDP
Нет мнения.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Andreas Terhaag

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Mönchengladbach II

FDP, последний раз редактировалось 24.08.2020

Групповое решение, опубликованное Christof Rasche. Основой решения послужило постановление фракции FDP
Нет мнения.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Susanne Schneider

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Unna I

FDP, последний раз редактировалось 24.08.2020

Групповое решение, опубликованное Christof Rasche. Основой решения послужило постановление фракции FDP
Нет мнения.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Изображение Joachim Stamp

Dr. Joachim Stamp

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Bonn II

FDP, последний раз редактировалось 24.08.2020

Групповое решение, опубликованное Christof Rasche. Основой решения послужило постановление фракции FDP
Нет мнения.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Изображение Marc Lürbke

Marc Lürbke

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Paderborn II

FDP, последний раз редактировалось 24.08.2020

Групповое решение, опубликованное Christof Rasche. Основой решения послужило постановление фракции FDP
Нет мнения.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Изображение Thomas Nückel

Thomas Nückel

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Herne I

FDP, последний раз редактировалось 24.08.2020

Групповое решение, опубликованное Christof Rasche. Основой решения послужило постановление фракции FDP
Нет мнения.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Изображение Angela Freimuth

Angela Freimuth

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Märkischer Kreis III

FDP, последний раз редактировалось 24.08.2020

Групповое решение, опубликованное Christof Rasche. Основой решения послужило постановление фракции FDP
Нет мнения.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Изображение Yvonne Gebauer

Yvonne Gebauer

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Köln IV

FDP, последний раз редактировалось 24.08.2020

Групповое решение, опубликованное Christof Rasche. Основой решения послужило постановление фракции FDP
Нет мнения.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Изображение Marcel Hafke

Marcel Hafke

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Wuppertal I

FDP, последний раз редактировалось 24.08.2020

Групповое решение, опубликованное Christof Rasche. Основой решения послужило постановление фракции FDP
Нет мнения.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Изображение Henning Höne

Henning Höne

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Coesfeld I - Borken III

FDP, последний раз редактировалось 24.08.2020

Групповое решение, опубликованное Christof Rasche. Основой решения послужило постановление фракции FDP
Нет мнения.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Изображение Ralph Bombis

Ralph Bombis

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Rhein-Erft-Kreis III

FDP, последний раз редактировалось 24.08.2020

Групповое решение, опубликованное Christof Rasche. Основой решения послужило постановление фракции FDP
Нет мнения.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Изображение Dietmar Brockes

Dietmar Brockes

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Viersen II

FDP, последний раз редактировалось 24.08.2020

Групповое решение, опубликованное Christof Rasche. Основой решения послужило постановление фракции FDP
Нет мнения.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Markus Wagner

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

AfD

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Gabriele Walger-Demolsky

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Bochum II

AfD

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Изображение Sebastian Watermeier

Sebastian Watermeier

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Gelsenkirchen II

SPD

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Изображение Simone Wendland

Simone Wendland

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Münster I

CDU

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Изображение Christina Weng

Christina Weng

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Minden-Lübbecke II

SPD

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Изображение Heike Wermer

Heike Wermer

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Borken II

CDU

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Claudia Schlottmann

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Mettmann I

CDU

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Изображение Marco Schmitz

Marco Schmitz

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Düsseldorf II

CDU

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Изображение Rüdiger Scholz

Rüdiger Scholz

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Leverkusen

CDU

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Изображение Fabian Schrumpf

Fabian Schrumpf

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Essen IV

CDU

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Изображение Helmut Seifen

Helmut Seifen

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Borken II

AfD

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Изображение Martin Sträßer

Martin Sträßer

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Mettmann IV

CDU

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Изображение Herbert Strotebeck

Herbert Strotebeck

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Mettmann II

AfD

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Изображение Raphael Tigges

Raphael Tigges

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Gütersloh II

CDU

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Sven W. Tritschler

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Köln VII

AfD

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Heike Troles

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

CDU

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Изображение Christian Untrieser

Dr. Christian Untrieser

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Mettmann II

CDU

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Изображение Martin Vincentz

Dr. med. Martin Vincentz

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Krefeld II

AfD

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Изображение Marco Voge

Marco Voge

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Märkischer Kreis II

CDU

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Nic Peter Vogel

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

AfD

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Изображение Stefan Nacke

Dr. Stefan Nacke

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Münster II

CDU

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Изображение Dietmar Panske

Dietmar Panske

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Coesfeld II

CDU

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Dr. Patricia Peill

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Düren I

CDU

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Bernd Petelkau

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Köln II

CDU

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Изображение Romina Plonsker

Romina Plonsker

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Rhein-Erft-Kreis I

CDU

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Изображение Marcus Pretzell

Marcus Pretzell

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

fraktionslos

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Charlotte Quik

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Wesel III

CDU

последний раз писали 24.08.2020
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Jochen Ritter

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Olpe

CDU

последний раз писали 24.08.2020
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Frank Rock

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Rhein-Erft-Kreis II

CDU

последний раз писали 24.08.2020
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Изображение Thomas Röckemann

Thomas Röckemann

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Minden-Lübbecke II

AfD

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Изображение Karsten Rudolph

Prof. Dr. Karsten Rudolph

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Bochum II

SPD

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Изображение Susana dos Santos Herrmann

Susana dos Santos Herrmann

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Köln VI

SPD

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Изображение Oliver Kehrl

Oliver Kehrl

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Köln I

CDU

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Andreas Keith

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

AfD

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Изображение Jochen Klenner

Jochen Klenner

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Mönchengladbach II

CDU

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Изображение Oliver Krauß

Oliver Krauß

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Rhein-Sieg-Kreis III

CDU

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Alexander Langguth

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Märkischer Kreis I

fraktionslos

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Изображение Olaf Lehne

Olaf Lehne

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Düsseldorf I

CDU

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Изображение Christian Loose

Christian Loose

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Bochum I

AfD

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Bodo Löttgen

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Oberbergischer Kreis II

CDU

последний раз писали 24.08.2020
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Frank Müller

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Essen II

SPD

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Björn Franken

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

CDU

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Heinrich Frieling

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Soest I

CDU

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Изображение Anke Fuchs-Dreisbach

Anke Fuchs-Dreisbach

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Siegen-Wittgenstein II

CDU

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Katharina Gebauer

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Rhein-Sieg-Kreis IV

CDU

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Изображение Jörg Geerlings

Dr. Jörg Geerlings

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Rhein-Kreis Neuss I

CDU

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Изображение Thomas Göddertz

Thomas Göddertz

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Bottrop

SPD

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Изображение Matthias Goeken

Matthias Goeken

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Höxter

CDU

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Изображение Daniel Hagemeier

Daniel Hagemeier

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Warendorf I

CDU

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Bernhard Hoppe-Biermeyer

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Paderborn I

CDU

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Изображение Christina Kampmann

Christina Kampmann

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Bielefeld I

SPD

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Lisa Kapteinat

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Recklinghausen V

SPD

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Изображение Christos Katzidis

Dr. Christos Katzidis

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Bonn II

CDU

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Изображение Volkan Baran

Volkan Baran

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Dortmund II

SPD

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Изображение Roger Beckamp

Roger Beckamp

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Köln II

AfD

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Изображение Christian Blex

Dr. Christian Blex

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

AfD

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Изображение Jörg Blöming

Jörg Blöming

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Soest II

CDU

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Marc Matthias Blondin

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Krefeld II

CDU

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Sonja Bongers

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Oberhausen I

SPD

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Изображение Frank Boss

Frank Boss

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Mönchengladbach I

CDU

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Изображение Florian Braun

Florian Braun

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Köln V

CDU

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Изображение Nadja Büteführ

Dr. Nadja Büteführ

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Ennepe-Ruhr-Kreis II

SPD

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Изображение Guido Déus

Guido Déus

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Bonn I

CDU

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Angela Erwin

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Düsseldorf III

CDU

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Изображение Frank Sundermann

Frank Sundermann

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Steinfurt III

SPD

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Petra Vogt

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

CDU

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Изображение Eva-Maria Voigt-Küppers

Eva-Maria Voigt-Küppers

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Aachen III

SPD

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Margret Voßeler

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Kleve I

CDU

последний раз писали 24.08.2020
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Изображение Klaus Voussem

Klaus Voussem

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Euskirchen I

CDU

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Изображение Rüdiger Weiß

Rüdiger Weiß

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Unna III - Hamm II

SPD

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Markus Herbert Weske

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Düsseldorf I

SPD

последний раз писали 24.08.2020
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Изображение Sven Wolf

Sven Wolf

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

SPD

последний раз писали 24.08.2020
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Изображение Hendrik Wüst

Hendrik Wüst

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Borken I

CDU

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Изображение Ibrahim Yetim

Ibrahim Yetim

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Wesel IV

SPD

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Изображение Stefan Zimkeit

Stefan Zimkeit

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Oberhausen II - Wesel I

SPD

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Peter Preuß

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Düsseldorf IV

CDU

последний раз писали 24.08.2020
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Изображение Henning Rehbaum

Henning Rehbaum

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Warendorf II

CDU

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Изображение Norbert Römer

Norbert Römer

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Soest I

SPD

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Thorsten Schick

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Märkischer Kreis I

CDU

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Изображение Rainer Schmeltzer

Rainer Schmeltzer

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Unna II

SPD

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René Schneider

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Wesel II

SPD

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Изображение Christina Schulze Föcking

Christina Schulze Föcking

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Steinfurt I

CDU

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Изображение Daniel Sieveke

Daniel Sieveke

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Paderborn II

CDU

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Изображение Ina Spanier-Oppermann

Ina Spanier-Oppermann

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Krefeld II

SPD

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Изображение Marlies Stotz

Marlies Stotz

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Soest II

SPD

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Изображение Lutz Lienenkämper

Lutz Lienenkämper

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Rhein-Kreis Neuss III

CDU

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Carsten Löcker

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Recklinghausen II

SPD

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Изображение Nadja Lüders

Nadja Lüders

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Dortmund III

SPD

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Изображение Dennis Maelzer

Dr. Dennis Maelzer

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Lippe III

SPD

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Arne Moritz

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Solingen I

CDU

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Holger Müller

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Rheinisch-Bergischer Kreis I

CDU

последний раз писали 24.08.2020
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Изображение Elisabeth Müller-Witt

Elisabeth Müller-Witt

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Mettmann III

SPD

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Josef Neumann

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Wuppertal III - Solingen II

SPD

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Изображение Marcus Optendrenk

Dr. Marcus Optendrenk

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Viersen II

CDU

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Изображение Jochen Ott

Jochen Ott

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Köln V

SPD

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Изображение Klaus Kaiser

Klaus Kaiser

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Hochsauerlandkreis I

CDU

последний раз писали 24.08.2020
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Изображение Jens Kamieth

Jens Kamieth

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Siegen-Wittgenstein I

CDU

последний раз писали 24.08.2020
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Изображение Matthias Kerkhoff

Matthias Kerkhoff

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Hochsauerlandkreis II

CDU

последний раз писали 24.08.2020
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Изображение Regina Kopp-Herr

Regina Kopp-Herr

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

SPD

последний раз писали 24.08.2020
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Изображение Hans-Willi Körfges

Hans-Willi Körfges

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Mönchengladbach I

SPD

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Изображение Kirstin Korte

Kirstin Korte

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

CDU

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Andreas Kossiski

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Köln IV

SPD

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Изображение Hannelore Kraft

Hannelore Kraft

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Mülheim I

SPD

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Изображение Hubertus Kramer

Hubertus Kramer

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Hagen II - Ennepe-Ruhr-Kreis III

SPD

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Изображение Bernd Krückel

Bernd Krückel

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Heinsberg I

CDU

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Изображение André Kuper

André Kuper

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Gütersloh III

CDU

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Изображение Thomas Kutschaty

Thomas Kutschaty

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Essen I - Mülheim II

SPD

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Изображение Armin Laschet

Armin Laschet

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Aachen II

CDU

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Изображение Georg Fortmeier

Georg Fortmeier

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Gütersloh I - Bielefeld III

SPD

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Изображение Hartmut Ganzke

Hartmut Ganzke

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Unna I

SPD

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Изображение Heike Gebhard

Heike Gebhard

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Gelsenkirchen I

SPD

последний раз писали 24.08.2020
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Изображение Gregor Golland

Gregor Golland

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Rhein-Erft-Kreis III

CDU

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Изображение Marc Herter

Marc Herter

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Hamm I

SPD

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Изображение Josef Hovenjürgen

Josef Hovenjürgen

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Recklinghausen IV

CDU

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Michael R. Hübner

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Recklinghausen III

SPD

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Изображение Ralf Jäger

Ralf Jäger

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Duisburg III

SPD

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Изображение Armin Jahl

Armin Jahl

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Dortmund I

SPD

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Изображение Jürgen Berghahn

Jürgen Berghahn

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Lippe II

SPD

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Изображение Andreas Bialas

Andreas Bialas

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Wuppertal II

SPD

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Изображение Peter Biesenbach

Peter Biesenbach

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Oberbergischer Kreis I

CDU

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Изображение Rainer Bischoff

Rainer Bischoff

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Duisburg II

SPD

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Изображение Inge Blask

Inge Blask

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

SPD

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Изображение Frank Börner

Frank Börner

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

SPD

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Изображение Rainer Bovermann

Prof. Dr. Rainer Bovermann

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Ennepe-Ruhr-Kreis I

SPD

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Изображение Christian Dahm

Christian Dahm

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

SPD

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Изображение Rainer Deppe

Rainer Deppe

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Rheinisch-Bergischer Kreis II

CDU

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Изображение Gordan Dudas

Gordan Dudas

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Märkischer Kreis III

SPD

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Изображение Britta Altenkamp

Britta Altenkamp

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Essen III

SPD

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Andreas Becker

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Recklinghausen I

SPD

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Изображение Dietmar Bell

Dietmar Bell

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Wuppertal I

SPD

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Изображение Guido van den Berg

Guido van den Berg

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Rhein-Erft-Kreis I

SPD

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Dr. Stefan Berger

является членом парламента Landtag Nordrhein-Westfalen

избирательный округ: Viersen I

CDU

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