A Landtag Nordrhein-Westfalen által openPetition útján közzétett nyilatkozatok nem kötelező erejű határozatok. Ezek a Petíciós Bizottság felelőssége, miután hivatalosan kezelték a petíciót . Valamennyi nyilatkozat kiegészíti a folyamatot, és elkötelezettséget jelent a politikusok és a polgárok szemmagasságában folyó átlátható párbeszéd mellett.

megjegyzések: Landtag Nordrhein-Westfalen Észak-Rajna-Vesztfália

Válasz Mennyiség Arány
Megválaszolatlan 132 74,6%
Nincs állásfoglalás 25 14,1%
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek 20 11,3%

2 %

2% támogassa a Parlamentben benyújtott kérelmet.

7% nyilvános meghallgatás támogatása a szakértői bizottságban.

1% a nyilvános meghallgatás támogatása a Parlamentben / plenáris ülésen.


Arndt Klocke képe

Arndt Klocke

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Köln III

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 01.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Arndt Klocke által. A döntés a BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.

Támogatom a Szakértői Bizottság nyilvános meghallgatását.

Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html

Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.

Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.


Carina Gödecke képe

Carina Gödecke

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Bochum I

SPD, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 28.

Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

unsere Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Präsenzunterricht.
Das bedeutet meines Erachtens jedoch nicht, dass dieser auf Biegen und Brechen im sogenannten Regelbetrieb stattfinden muss in diesen Zeiten der Corona-Pandemie.
Frau Gebauer hat sich jedoch für diesen Regelbetrieb ausgesprochen.
Das hat die Maskenpflicht in den ersten Wochen – mit Blick auf das potenzielle Risiko von Reiserückkehrern – aus Mangel an Alternativen Konzepten der Landesregierung leider nötig gemacht. Es ging darum, bei der Entscheidung für den Regelbetrieb die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich zu schützen.

Natürlich ist der Mund-Nasen-Schutz nur ein Hilfsmittel und ersetzt bei Weitem keine umfassenden Maßnahmen.
Die Landesregierung hat es versäumt, ein vernünftiges und flexibles Konzept für den Präsenzunterricht und eine umfassende Teststrategie auf den Weg zu bringen. Mit der Maskenpflicht hat sie sich Zeit erkauft, um ihre Versäumnisse seit Beginn der Corona-Krise aufzuarbeiten. Ich hoffe sehr, dass sie die Zeit dieses Mal genutzt hat.
Immerhin ist es mit der Entscheidung der Landesregierung aus dieser Woche nun ab 01.09. so, dass Masken nicht mehr im Unterricht getragen werden müssen.

Schon vor Monaten haben wir Maßnahmen für einen sicheren Neustart in den Schulen unseres Landes auf den Tisch gelegt, um das Tragen der Maske auf das Notwendigste zu beschränken:
Kooperation mit außerschulischen Lernorten, dazu Kurzstunden, flexible Startzeiten, feste Lerngruppen und Schichtbetrieb. Die Unterrichtszeit muss flexibler gestaltet werden.
Dazu gehören dann vielleicht mehrere, kürzere Pauseneinheiten draußen und auf Abstand.

Außerschulische Lernorte müssen noch stärker mit eingebunden werden. Eine Kooperation z.B. mit Waldschulen, Museen etc. unter Einbindung der Pädagoginnen und Pädagogen dieser Einrichtungen kann nicht nur eine räumliche Entzerrung von verschiedenen Lerngruppen bewirken, sondern auch für Schülerinnen und Schüler bereichernd sein.
So können kleinere Lerngruppen ermöglicht werden. Ebenfalls ist das Lernen in gleichbleibenden Gruppen anstatt einer fächerübergreifenden Durchmischung notwendig.
Nur so können wir sicherstellen, dass die Kontakte innerhalb der Schülerschaft möglichst gering bleiben.
Darüber hinaus braucht es auch eine umfassende Teststrategie: Nicht nur das Lehrpersonal sollte regelmäßig getestet werden, die Testmöglichkeit muss es auch für die Schülerinnen und Schüler geben.

Seit dem 13. März hatte Schulministerin Yvonne Gebauer Zeit, alternative Lösungen für den Neustart an den Schulen zu entwickeln. Das Ergebnis: ein groß angelegtes Experiment mit knapp 2 Millionen Schülerinnen und Schülern in einem Regelbetrieb mit Maske.

Leider vermisse ich in der jetzigen Situation nach wie vor ein innovatives Konzept der Landesregierung und insbesondere des Schulministeriums. Es mangelt an entschiedener Führung und an nachvollziehbarer Kommunikation. Das haben wir als SPD-Landtagsfraktion bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht und daran hat sich bisher auch leider nichts gebessert.

Wir drängen seitens der Landtagsfraktion auf dringend erforderliche Verbesserungen zum Wohl unserer Kinder. Bedauerlicherweise hat Frau Gebauer den Dialog dazu mit uns bisher nicht gesucht.
Wir stehen parat und bleiben hartnäckig.

Mit freundlichen Grüßen

Carina Gödecke


André Stinka képe

André Stinka

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Coesfeld II

SPD, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 28.

Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Támogatok egy javaslatot a parlamentben, ha elegendő képviselő csatlakozik.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

unsere Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Präsenzunterricht.
Das bedeutet meines Erachtens jedoch nicht, dass dieser auf Biegen und Brechen im sogenannten Regelbetrieb stattfinden muss in diesen Zeiten der Corona-Pandemie.
Frau Gebauer hat sich jedoch für diesen Regelbetrieb ausgesprochen.
Das hat die Maskenpflicht in den ersten Wochen – mit Blick auf das potenzielle Risiko von Reiserückkehrern – aus Mangel an Alternativen Konzepten der Landesregierung leider nötig gemacht. Es ging darum, bei der Entscheidung für den Regelbetrieb die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich zu schützen.

Natürlich ist der Mund-Nasen-Schutz nur ein Hilfsmittel und ersetzt bei Weitem keine umfassenden Maßnahmen.
Die Landesregierung hat es versäumt, ein vernünftiges und flexibles Konzept für den Präsenzunterricht und eine umfassende Teststrategie auf den Weg zu bringen. Mit der Maskenpflicht hat sie sich Zeit erkauft, um ihre Versäumnisse seit Beginn der Corona-Krise aufzuarbeiten. Ich hoffe sehr, dass sie die Zeit dieses Mal genutzt hat.
Die ständige Maskenpflicht sollte in der jetzigen Form jedenfalls zu Ende August auslaufen und durch alternative Konzepte ersetzt werden.

Schon vor Monaten haben wir Maßnahmen für einen sicheren Neustart in den Schulen unseres Landes auf den Tisch gelegt, um das Tragen der Maske auf das Notwendigste zu beschränken:
Kooperation mit außerschulischen Lernorten, dazu Kurzstunden, flexible Startzeiten, feste Lerngruppen und Schichtbetrieb. Die Unterrichtszeit muss flexibler gestaltet werden.
Dazu gehören dann vielleicht mehrere, kürzere Pauseneinheiten draußen und auf Abstand.

Außerschulische Lernorte müssen noch stärker mit eingebunden werden. Eine Kooperation z.B. mit Waldschulen, Museen etc. unter Einbindung der Pädagoginnen und Pädagogen dieser Einrichtungen kann nicht nur eine räumliche Entzerrung von verschiedenen Lerngruppen bewirken, sondern auch für Schülerinnen und Schüler bereichernd sein.
So können kleinere Lerngruppen ermöglicht werden. Ebenfalls ist das Lernen in gleichbleibenden Gruppen anstatt einer fächerübergreifenden Durchmischung notwendig.
Nur so können wir sicherstellen, dass die Kontakte innerhalb der Schülerschaft möglichst gering bleiben.
Darüber hinaus braucht es auch eine umfassende Teststrategie: Nicht nur das Lehrpersonal sollte regelmäßig getestet werden, die Testmöglichkeit muss es auch für die Schülerinnen und Schüler geben.

Seit dem 13. März hatte Schulministerin Yvonne Gebauer Zeit, alternative Lösungen für den Neustart an den Schulen zu entwickeln. Das Ergebnis: ein groß angelegtes Experiment mit knapp 2 Millionen Schülerinnen und Schülern in einem Regelbetrieb mit Maske.

Leider vermisse ich in der jetzigen Situation nach wie vor ein innovatives Konzept der Landesregierung und insbesondere des Schulministeriums. Es mangelt an entschiedener Führung und an nachvollziehbarer Kommunikation. Das haben wir als SPD-Landtagsfraktion bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht und daran hat sich bisher auch leider nichts gebessert.

Wir drängen seitens der Landtagsfraktion auf dringend erforderliche Verbesserungen zum Wohl unserer Kinder. Bedauerlicherweise hat Frau Gebauer den Dialog dazu mit uns bisher nicht gesucht.

Mit freundlichen Grüßen

André Stinka


Gabriele Hammelrath képe

Gabriele Hammelrath

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Köln III

SPD, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 27.

Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Támogatom a Szakértői Bizottság nyilvános meghallgatását.
Támogatok egy nyilvános meghallgatást a parlamentben/gyűlésen.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

unsere Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Präsenzunterricht.
Das bedeutet meines Erachtens jedoch nicht, dass dieser auf Biegen und Brechen im sogenannten Regelbetrieb stattfinden muss in diesen Zeiten der Corona-Pandemie.
Frau Gebauer hat sich jedoch für diesen Regelbetrieb ausgesprochen.
Das hat die Maskenpflicht in den ersten Wochen – mit Blick auf das potenzielle Risiko von Reiserückkehrern – aus Mangel an alternativen Konzepten der Landesregierung leider nötig gemacht. Es ging darum, bei der Entscheidung für den Regelbetrieb die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich zu schützen.

Natürlich ist der Mund-Nasen-Schutz nur ein Hilfsmittel und ersetzt bei Weitem keine umfassenden Maßnahmen.
Die Landesregierung hat es versäumt, ein vernünftiges und flexibles Konzept für den Präsenzunterricht und eine umfassende Teststrategie auf den Weg zu bringen. Mit der Maskenpflicht hat sie sich Zeit erkauft, um ihre Versäumnisse seit Beginn der Corona-Krise aufzuarbeiten. Ich hoffe sehr, dass sie die Zeit dieses Mal genutzt hat.
Die ständige Maskenpflicht sollte in der jetzigen Form jedenfalls zu Ende August auslaufen und durch alternative Konzepte ersetzt werden.

Schon vor Monaten haben wir Maßnahmen für einen sicheren Neustart in den Schulen unseres Landes auf den Tisch gelegt, um das Tragen der Maske auf das Notwendigste zu beschränken:
Kooperation mit außerschulischen Lernorten, dazu Kurzstunden, flexible Startzeiten, feste Lerngruppen und Schichtbetrieb. Die Unterrichtszeit muss flexibler gestaltet werden.
Dazu gehören dann vielleicht mehrere, kürzere Pauseneinheiten draußen und auf Abstand.

Außerschulische Lernorte müssen noch stärker mit eingebunden werden. Eine Kooperation z.B. mit Waldschulen, Museen etc. unter Einbindung der Pädagoginnen und Pädagogen dieser Einrichtungen kann nicht nur eine räumliche Entzerrung von verschiedenen Lerngruppen bewirken, sondern auch für Schülerinnen und Schüler bereichernd sein.
So können kleinere Lerngruppen ermöglicht werden. Ebenfalls ist das Lernen in gleichbleibenden Gruppen anstatt einer fächerübergreifenden Durchmischung notwendig.
Nur so können wir sicherstellen, dass die Kontakte innerhalb der Schülerschaft möglichst gering bleiben.

Darüber hinaus braucht es auch eine umfassende Teststrategie: Nicht nur das Lehrpersonal sollte regelmäßig getestet werden, die Testmöglichkeit muss es auch für die Schülerinnen und Schüler geben.

Seit dem 13. März hatte Schulministerin Yvonne Gebauer Zeit, alternative Lösungen für den Neustart an den Schulen zu entwickeln. Das Ergebnis: ein groß angelegtes Experiment mit knapp 2 Millionen Schülerinnen und Schülern in einem Regelbetrieb mit Maske.

Leider vermisse ich in der jetzigen Situation nach wie vor ein innovatives Konzept der Landesregierung und insbesondere des Schulministeriums. Es mangelt an entschiedener Führung und an nachvollziehbarer Kommunikation. Das haben wir als SPD-Landtagsfraktion bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht und daran hat sich bisher auch leider nichts gebessert.

Wir drängen seitens der Landtagsfraktion auf dringend erforderliche Verbesserungen zum Wohl unserer Kinder. Bedauerlicherweise hat Frau Gebauer den Dialog dazu mit uns bisher nicht gesucht.
Wir stehen parat und bleiben hartnäckig.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hammelrath


Alexander Vogt képe

Alexander Vogt

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Herne I

SPD, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 27.

Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

unsere Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Präsenzunterricht.
Das bedeutet meines Erachtens jedoch nicht, dass dieser auf Biegen und Brechen im sogenannten Regelbetrieb stattfinden muss in diesen Zeiten der Corona-Pandemie.
Frau Gebauer hat sich jedoch für diesen Regelbetrieb ausgesprochen.
Das hat die Maskenpflicht in den ersten Wochen – mit Blick auf das potenzielle Risiko von Reiserückkehrern – aus Mangel an Alternativen Konzepten der Landesregierung leider nötig gemacht. Es ging darum, bei der Entscheidung für den Regelbetrieb die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich zu schützen.

Natürlich ist der Mund-Nasen-Schutz nur ein Hilfsmittel und ersetzt bei Weitem keine umfassenden Maßnahmen.
Die Landesregierung hat es versäumt, ein vernünftiges und flexibles Konzept für den Präsenzunterricht und eine umfassende Teststrategie auf den Weg zu bringen. Mit der Maskenpflicht hat sie sich Zeit erkauft, um ihre Versäumnisse seit Beginn der Corona-Krise aufzuarbeiten. Ich hoffe sehr, dass sie die Zeit dieses Mal genutzt hat.
Die ständige Maskenpflicht sollte in der jetzigen Form jedenfalls zu Ende August auslaufen und durch alternative Konzepte ersetzt werden.

Schon vor Monaten haben wir Maßnahmen für einen sicheren Neustart in den Schulen unseres Landes auf den Tisch gelegt, um das Tragen der Maske auf das Notwendigste zu beschränken:
Kooperation mit außerschulischen Lernorten, dazu Kurzstunden, flexible Startzeiten, feste Lerngruppen und Schichtbetrieb. Die Unterrichtszeit muss flexibler gestaltet werden.
Dazu gehören dann vielleicht mehrere, kürzere Pauseneinheiten draußen und auf Abstand.

Außerschulische Lernorte müssen noch stärker mit eingebunden werden. Eine Kooperation z.B. mit Waldschulen, Museen etc. unter Einbindung der Pädagoginnen und Pädagogen dieser Einrichtungen kann nicht nur eine räumliche Entzerrung von verschiedenen Lerngruppen bewirken, sondern auch für Schülerinnen und Schüler bereichernd sein.
So können kleinere Lerngruppen ermöglicht werden. Ebenfalls ist das Lernen in gleichbleibenden Gruppen anstatt einer fächerübergreifenden Durchmischung notwendig.
Nur so können wir sicherstellen, dass die Kontakte innerhalb der Schülerschaft möglichst gering bleiben.
Darüber hinaus braucht es auch eine umfassende Teststrategie: Nicht nur das Lehrpersonal sollte regelmäßig getestet werden, die Testmöglichkeit muss es auch für die Schülerinnen und Schüler geben.

Seit dem 13. März hatte Schulministerin Yvonne Gebauer Zeit, alternative Lösungen für den Neustart an den Schulen zu entwickeln. Das Ergebnis: ein groß angelegtes Experiment mit knapp 2 Millionen Schülerinnen und Schülern in einem Regelbetrieb mit Maske.

Leider vermisse ich in der jetzigen Situation nach wie vor ein innovatives Konzept der Landesregierung und insbesondere des Schulministeriums. Es mangelt an entschiedener Führung und an nachvollziehbarer Kommunikation. Das haben wir als SPD-Landtagsfraktion bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht und daran hat sich bisher auch leider nichts gebessert.

Wir drängen seitens der Landtagsfraktion auf dringend erforderliche Verbesserungen zum Wohl unserer Kinder. Bedauerlicherweise hat Frau Gebauer den Dialog dazu mit uns bisher nicht gesucht.
Wir stehen parat und bleiben hartnäckig.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Vogt


Stefan Kämmerling képe

Stefan Kämmerling

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Aachen IV

SPD, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 27.

Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Támogatok egy javaslatot a parlamentben, ha elegendő képviselő csatlakozik.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

unsere Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Präsenzunterricht.
Das bedeutet meines Erachtens jedoch nicht, dass dieser auf Biegen und Brechen im sogenannten Regelbetrieb stattfinden muss in diesen Zeiten der Corona-Pandemie.
Frau Gebauer hat sich jedoch für diesen Regelbetrieb ausgesprochen.
Das hat die Maskenpflicht in den ersten Wochen – mit Blick auf das potenzielle Risiko von Reiserückkehrern – aus Mangel an Alternativen Konzepten der Landesregierung leider nötig gemacht. Es ging darum, bei der Entscheidung für den Regelbetrieb die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich zu schützen.

Natürlich ist der Mund-Nasen-Schutz nur ein Hilfsmittel und ersetzt bei Weitem keine umfassenden Maßnahmen.
Die Landesregierung hat es versäumt, ein vernünftiges und flexibles Konzept für den Präsenzunterricht und eine umfassende Teststrategie auf den Weg zu bringen. Mit der Maskenpflicht hat sie sich Zeit erkauft, um ihre Versäumnisse seit Beginn der Corona-Krise aufzuarbeiten. Ich hoffe sehr, dass sie die Zeit dieses Mal genutzt hat.
Die ständige Maskenpflicht sollte in der jetzigen Form jedenfalls zu Ende August auslaufen und durch alternative Konzepte ersetzt werden.

Schon vor Monaten haben wir Maßnahmen für einen sicheren Neustart in den Schulen unseres Landes auf den Tisch gelegt, um das Tragen der Maske auf das Notwendigste zu beschränken:
Kooperation mit außerschulischen Lernorten, dazu Kurzstunden, flexible Startzeiten, feste Lerngruppen und Schichtbetrieb. Die Unterrichtszeit muss flexibler gestaltet werden. Dazu gehören dann vielleicht mehrere, kürzere Pauseneinheiten draußen und auf Abstand.

Außerschulische Lernorte müssen noch stärker mit eingebunden werden. Eine Kooperation z.B. mit Waldschulen, Museen etc. unter Einbindung der Pädagoginnen und Pädagogen dieser Einrichtungen kann nicht nur eine räumliche Entzerrung von verschiedenen Lerngruppen bewirken, sondern auch für Schülerinnen und Schüler bereichernd sein. So können kleinere Lerngruppen ermöglicht werden. Ebenfalls ist das Lernen in gleichbleibenden Gruppen anstatt einer fächerübergreifenden Durchmischung notwendig. Nur so können wir sicherstellen, dass die Kontakte innerhalb der Schülerschaft möglichst gering bleiben. Darüber hinaus braucht es auch eine umfassende Teststrategie: Nicht nur das Lehrpersonal sollte regelmäßig getestet werden, die Testmöglichkeit muss es auch für die Schülerinnen und Schüler geben.

Seit dem 13. März hatte Schulministerin Yvonne Gebauer Zeit, alternative Lösungen für den Neustart an den Schulen zu entwickeln. Das Ergebnis: ein groß angelegtes Experiment mit knapp 2 Millionen Schülerinnen und Schülern in einem Regelbetrieb mit Maske.

Leider vermisse ich in der jetzigen Situation nach wie vor ein innovatives Konzept der Landesregierung und insbesondere des Schulministeriums. Es mangelt an entschiedener Führung und an nachvollziehbarer Kommunikation. Das haben wir als SPD-Landtagsfraktion bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht und daran hat sich bisher auch leider nichts gebessert.

Wir drängen seitens der Landtagsfraktion auf dringend erforderliche Verbesserungen zum Wohl unserer Kinder. Bedauerlicherweise hat Frau Gebauer den Dialog dazu mit uns bisher nicht gesucht.
Wir stehen parat und bleiben hartnäckig.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Kämmerling


Sarah Philipp képe

Sarah Philipp

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Duisburg I

SPD, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 26.

Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Támogatok egy javaslatot a parlamentben, ha elegendő képviselő csatlakozik.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

unsere Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Präsenzunterricht.
Das bedeutet meines Erachtens jedoch nicht, dass dieser auf Biegen und Brechen im sogenannten Regelbetrieb stattfinden muss in diesen Zeiten der Corona-Pandemie.
Frau Gebauer hat sich jedoch für diesen Regelbetrieb ausgesprochen.
Das hat die Maskenpflicht in den ersten Wochen – mit Blick auf das potenzielle Risiko von Reiserückkehrern – aus Mangel an alternativen Konzepten der Landesregierung leider nötig gemacht. Es ging darum, bei der Entscheidung für den Regelbetrieb die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich zu schützen.

Natürlich ist der Mund-Nasen-Schutz nur ein Hilfsmittel und ersetzt bei Weitem keine umfassenden Maßnahmen.
Die Landesregierung hat es versäumt, ein vernünftiges und flexibles Konzept für den Präsenzunterricht und eine umfassende Teststrategie auf den Weg zu bringen. Mit der Maskenpflicht hat sie sich Zeit erkauft, um ihre Versäumnisse seit Beginn der Corona-Krise aufzuarbeiten. Ich hoffe sehr, dass sie die Zeit dieses Mal genutzt hat.
Die ständige Maskenpflicht sollte in der jetzigen Form jedenfalls zu Ende August auslaufen und durch alternative Konzepte ersetzt werden.


Schon vor Monaten haben wir Maßnahmen für einen sicheren Neustart in den Schulen unseres Landes auf den Tisch gelegt, um das Tragen der Maske auf das Notwendigste zu beschränken:
Kooperation mit außerschulischen Lernorten, dazu Kurzstunden, flexible Startzeiten, feste Lerngruppen und Schichtbetrieb. Die Unterrichtszeit muss flexibler gestaltet werden.
Dazu gehören dann vielleicht mehrere, kürzere Pauseneinheiten draußen und auf Abstand.

Außerschulische Lernorte müssen noch stärker mit eingebunden werden. Eine Kooperation z.B. mit Waldschulen, Museen etc. unter Einbindung der Pädagoginnen und Pädagogen dieser Einrichtungen kann nicht nur eine räumliche Entzerrung von verschiedenen Lerngruppen bewirken, sondern auch für Schülerinnen und Schüler bereichernd sein.
So können kleinere Lerngruppen ermöglicht werden. Ebenfalls ist das Lernen in gleichbleibenden Gruppen anstatt einer fächerübergreifenden Durchmischung notwendig.
Nur so können wir sicherstellen, dass die Kontakte innerhalb der Schülerschaft möglichst gering bleiben.
Darüber hinaus braucht es auch eine umfassende Teststrategie: Nicht nur das Lehrpersonal sollte regelmäßig getestet werden, die Testmöglichkeit muss es auch für die Schülerinnen und Schüler geben.

Seit dem 13. März hatte Schulministerin Yvonne Gebauer Zeit, alternative Lösungen für den Neustart an den Schulen zu entwickeln. Das Ergebnis: ein groß angelegtes Experiment mit knapp 2 Millionen Schülerinnen und Schülern in einem Regelbetrieb mit Maske.

Leider vermisse ich in der jetzigen Situation nach wie vor ein innovatives Konzept der Landesregierung und insbesondere des Schulministeriums. Es mangelt an entschiedener Führung und an nachvollziehbarer Kommunikation. Das haben wir als SPD-Landtagsfraktion bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht und daran hat sich bisher auch leider nichts gebessert.

Wir drängen seitens der Landtagsfraktion auf dringend erforderliche Verbesserungen zum Wohl unserer Kinder. Bedauerlicherweise hat Frau Gebauer den Dialog dazu mit uns bisher nicht gesucht.
Wir stehen parat und bleiben hartnäckig.

Mit freundlichen Grüßen
Sarah Philipp


Anja Butschkau képe

Anja Butschkau

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Dortmund IV

SPD, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 26.

Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Támogatok egy javaslatot a parlamentben, ha elegendő képviselő csatlakozik.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

unsere Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Präsenzunterricht.
Das bedeutet meines Erachtens jedoch nicht, dass dieser auf Biegen und Brechen im sogenannten Regelbetrieb stattfinden muss in diesen Zeiten der Corona-Pandemie.
Frau Gebauer hat sich jedoch für diesen Regelbetrieb ausgesprochen.
Das hat die Maskenpflicht in den ersten Wochen – mit Blick auf das potenzielle Risiko von Reiserückkehrern – aus Mangel an Alternativen Konzepten der Landesregierung leider nötig gemacht. Es ging darum, bei der Entscheidung für den Regelbetrieb die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich zu schützen.

Natürlich ist der Mund-Nasen-Schutz nur ein Hilfsmittel und ersetzt bei Weitem keine umfassenden Maßnahmen.
Die Landesregierung hat es versäumt, ein vernünftiges und flexibles Konzept für den Präsenzunterricht und eine umfassende Teststrategie auf den Weg zu bringen. Mit der Maskenpflicht hat sie sich Zeit erkauft, um ihre Versäumnisse seit Beginn der Corona-Krise aufzuarbeiten. Ich hoffe sehr, dass sie die Zeit dieses Mal genutzt hat.
Die ständige Maskenpflicht sollte in der jetzigen Form jedenfalls zu Ende August auslaufen und durch alternative Konzepte ersetzt werden.

Schon vor Monaten haben wir Maßnahmen für einen sicheren Neustart in den Schulen unseres Landes auf den Tisch gelegt, um das Tragen der Maske auf das Notwendigste zu beschränken:
Kooperation mit außerschulischen Lernorten, dazu Kurzstunden, flexible Startzeiten, feste Lerngruppen und Schichtbetrieb. Die Unterrichtszeit muss flexibler gestaltet werden.
Dazu gehören dann vielleicht mehrere, kürzere Pauseneinheiten draußen und auf Abstand.

Außerschulische Lernorte müssen noch stärker mit eingebunden werden. Eine Kooperation z.B. mit Waldschulen, Museen etc. unter Einbindung der Pädagoginnen und Pädagogen dieser Einrichtungen kann nicht nur eine räumliche Entzerrung von verschiedenen Lerngruppen bewirken, sondern auch für Schülerinnen und Schüler bereichernd sein.
So können kleinere Lerngruppen ermöglicht werden. Ebenfalls ist das Lernen in gleichbleibenden Gruppen anstatt einer fächerübergreifenden Durchmischung notwendig.
Nur so können wir sicherstellen, dass die Kontakte innerhalb der Schülerschaft möglichst gering bleiben.
Darüber hinaus braucht es auch eine umfassende Teststrategie: Nicht nur das Lehrpersonal sollte regelmäßig getestet werden, die Testmöglichkeit muss es auch für die Schülerinnen und Schüler geben.

Seit dem 13. März hatte Schulministerin Yvonne Gebauer Zeit, alternative Lösungen für den Neustart an den Schulen zu entwickeln. Das Ergebnis: ein groß angelegtes Experiment mit knapp 2 Millionen Schülerinnen und Schülern in einem Regelbetrieb mit Maske.

Leider vermisse ich in der jetzigen Situation nach wie vor ein innovatives Konzept der Landesregierung und insbesondere des Schulministeriums. Es mangelt an entschiedener Führung und an nachvollziehbarer Kommunikation. Das haben wir als SPD-Landtagsfraktion bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht und daran hat sich bisher auch leider nichts gebessert.

Wir drängen seitens der Landtagsfraktion auf dringend erforderliche Verbesserungen zum Wohl unserer Kinder. Bedauerlicherweise hat Frau Gebauer den Dialog dazu mit uns bisher nicht gesucht.
Wir stehen parat und bleiben hartnäckig.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Butschkau


Stefan Engstfeld képe

Stefan Engstfeld

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 25.

Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.

Auch die Elternverbände NRWs haben sich in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik eindrücklich zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html

Ich teile die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien haben wir GRÜNEN in NRW entsprechende Anträge im Landtag gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.
Am Wochenende hat Ministerpräsident Laschet zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer." Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen, wenn man will, auch ohne Maske.


Frank Neppe

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Märkischer Kreis III

fraktionslos, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 25.

Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Támogatok egy javaslatot a parlamentben, ha elegendő képviselő csatlakozik.
Támogatom a Szakértői Bizottság nyilvános meghallgatását.
Támogatok egy nyilvános meghallgatást a parlamentben/gyűlésen.

Ich halte eine Maskenpflicht für absolut unverantwortlich. Die körperliche Gesundheit der Kinder und Jugendlichen wird durch das vermehrte Einatmen von CO2, durch die Zunahme von Bakterien im Mund- und Gesichtsbereich, sowie durch die mögliche Ansiedelung von Pilzen in erheblichem Maße gefährdet. Ganz zu schweigen von der seelischen Gesundheit, besonders der jüngeren Schüler. Zudem ist der Schutzeffekt, selbst von FFP2 und FFP3 Masken, mehr als zweifelhaft. Dazu gibt es ja inzwischen eine ganze Reihe unabhängiger Studien.


Johannes Remmel képe

Johannes Remmel

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 24.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Arndt Klocke által. A döntés a BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.

Támogatom a Szakértői Bizottság nyilvános meghallgatását.

Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html

Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.

Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.


Matthi Bolte-Richter

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Bielefeld I

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 24.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Arndt Klocke által. A döntés a BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.

Támogatom a Szakértői Bizottság nyilvános meghallgatását.

Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html

Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.

Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.


Norwich Rüße képe

Norwich Rüße

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Steinfurt I

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 24.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Arndt Klocke által. A döntés a BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.

Támogatom a Szakértői Bizottság nyilvános meghallgatását.

Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html

Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.

Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.


Verena Schäffer képe

Verena Schäffer

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Ennepe-Ruhr-Kreis II

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 24.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Arndt Klocke által. A döntés a BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.

Támogatom a Szakértői Bizottság nyilvános meghallgatását.

Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html

Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.

Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.


Mehrdad Mostofizadeh képe

Mehrdad Mostofizadeh

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 24.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Arndt Klocke által. A döntés a BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.

Támogatom a Szakértői Bizottság nyilvános meghallgatását.

Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html

Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.

Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.


Josefine Paul képe

Josefine Paul

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Münster I

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 24.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Arndt Klocke által. A döntés a BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.

Támogatom a Szakértői Bizottság nyilvános meghallgatását.

Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html

Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.

Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.


Oliver Keymis képe

Oliver Keymis

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Rhein-Kreis Neuss III

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 24.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Arndt Klocke által. A döntés a BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.

Támogatom a Szakértői Bizottság nyilvános meghallgatását.

Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html

Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.

Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.


Wibke Brems képe

Wibke Brems

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 24.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Arndt Klocke által. A döntés a BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.

Támogatom a Szakértői Bizottság nyilvános meghallgatását.

Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html

Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.

Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.


Monika Düker képe

Monika Düker

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Düsseldorf II

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 24.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Arndt Klocke által. A döntés a BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.

Támogatom a Szakértői Bizottság nyilvános meghallgatását.

Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html

Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.

Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.


Horst Becker

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 24.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Arndt Klocke által. A döntés a BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.

Támogatom a Szakértői Bizottság nyilvános meghallgatását.

Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html

Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.

Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.


Christof Rasche képe

Christof Rasche

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Soest II

FDP, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 08.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Christof Rasche által. A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Nincs állásfoglalás.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Stephen Paul képe

Stephen Paul

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

FDP, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 24.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Christof Rasche által. A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Nincs állásfoglalás.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Dr. Werner Pfeil

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Aachen III

FDP, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 24.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Christof Rasche által. A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Nincs állásfoglalás.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Moritz Körner képe

Moritz Körner

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Mettmann I

FDP, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 24.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Christof Rasche által. A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Nincs állásfoglalás.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Stefan Lenzen

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

FDP, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 24.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Christof Rasche által. A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Nincs állásfoglalás.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Christian Mangen képe

Christian Mangen

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Mülheim I

FDP, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 24.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Christof Rasche által. A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Nincs állásfoglalás.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Rainer Matheisen képe

Rainer Matheisen

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Düsseldorf III

FDP, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 24.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Christof Rasche által. A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Nincs állásfoglalás.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Bodo Middeldorf képe

Bodo Middeldorf

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Ennepe-Ruhr-Kreis I

FDP, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 24.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Christof Rasche által. A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Nincs állásfoglalás.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Franziska Müller-Rech képe

Franziska Müller-Rech

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Bonn I

FDP, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 24.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Christof Rasche által. A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Nincs állásfoglalás.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Jörn Freynick képe

Jörn Freynick

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Rhein-Sieg-Kreis III

FDP, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 24.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Christof Rasche által. A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Nincs állásfoglalás.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Stephan Haupt képe

Stephan Haupt

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Kleve II

FDP, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 24.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Christof Rasche által. A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Nincs állásfoglalás.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Alexander Brockmeier képe

Alexander Brockmeier

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

FDP, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 24.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Christof Rasche által. A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Nincs állásfoglalás.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Markus Diekhoff képe

Markus Diekhoff

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Warendorf II

FDP, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 24.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Christof Rasche által. A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Nincs állásfoglalás.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Ralf Witzel

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Essen IV

FDP, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 24.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Christof Rasche által. A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Nincs állásfoglalás.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Andreas Terhaag

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Mönchengladbach II

FDP, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 24.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Christof Rasche által. A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Nincs állásfoglalás.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Susanne Schneider

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Unna I

FDP, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 24.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Christof Rasche által. A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Nincs állásfoglalás.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Joachim Stamp képe

Dr. Joachim Stamp

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Bonn II

FDP, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 24.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Christof Rasche által. A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Nincs állásfoglalás.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Marc Lürbke képe

Marc Lürbke

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Paderborn II

FDP, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 24.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Christof Rasche által. A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Nincs állásfoglalás.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Thomas Nückel képe

Thomas Nückel

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Herne I

FDP, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 24.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Christof Rasche által. A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Nincs állásfoglalás.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Angela Freimuth képe

Angela Freimuth

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Märkischer Kreis III

FDP, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 24.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Christof Rasche által. A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Nincs állásfoglalás.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Yvonne Gebauer képe

Yvonne Gebauer

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Köln IV

FDP, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 24.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Christof Rasche által. A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Nincs állásfoglalás.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Marcel Hafke képe

Marcel Hafke

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Wuppertal I

FDP, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 24.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Christof Rasche által. A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Nincs állásfoglalás.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Henning Höne képe

Henning Höne

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Coesfeld I - Borken III

FDP, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 24.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Christof Rasche által. A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Nincs állásfoglalás.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Ralph Bombis képe

Ralph Bombis

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Rhein-Erft-Kreis III

FDP, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 24.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Christof Rasche által. A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Nincs állásfoglalás.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Dietmar Brockes képe

Dietmar Brockes

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Viersen II

FDP, utoljára szerkesztve: 2020. 08. 24.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Christof Rasche által. A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Nincs állásfoglalás.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Markus Wagner

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AfD

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Gabriele Walger-Demolsky

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Választókerület: Bochum II

AfD

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Sebastian Watermeier képe

Sebastian Watermeier

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Választókerület: Gelsenkirchen II

SPD

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Simone Wendland képe

Simone Wendland

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Választókerület: Münster I

CDU

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Christina Weng képe

Christina Weng

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Választókerület: Minden-Lübbecke II

SPD

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Heike Wermer képe

Heike Wermer

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Választókerület: Borken II

CDU

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Claudia Schlottmann

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Választókerület: Mettmann I

CDU

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Marco Schmitz képe

Marco Schmitz

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Választókerület: Düsseldorf II

CDU

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Rüdiger Scholz képe

Rüdiger Scholz

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Választókerület: Leverkusen

CDU

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Fabian Schrumpf képe

Fabian Schrumpf

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Választókerület: Essen IV

CDU

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Helmut Seifen képe

Helmut Seifen

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Borken II

AfD

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Martin Sträßer képe

Martin Sträßer

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Mettmann IV

CDU

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Herbert Strotebeck képe

Herbert Strotebeck

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Mettmann II

AfD

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Raphael Tigges képe

Raphael Tigges

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Gütersloh II

CDU

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Sven W. Tritschler

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Köln VII

AfD

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Heike Troles

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

CDU

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Christian Untrieser képe

Dr. Christian Untrieser

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Mettmann II

CDU

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Martin Vincentz képe

Dr. med. Martin Vincentz

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Krefeld II

AfD

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Marco Voge képe

Marco Voge

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Märkischer Kreis II

CDU

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Nic Peter Vogel

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

AfD

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Stefan Nacke képe

Dr. Stefan Nacke

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Münster II

CDU

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Dietmar Panske képe

Dietmar Panske

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Választókerület: Coesfeld II

CDU

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Dr. Patricia Peill

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Düren I

CDU

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Bernd Petelkau

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Köln II

CDU

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Romina Plonsker képe

Romina Plonsker

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Rhein-Erft-Kreis I

CDU

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Marcus Pretzell képe

Marcus Pretzell

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

fraktionslos

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Charlotte Quik

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Wesel III

CDU

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Jochen Ritter

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Olpe

CDU

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Frank Rock

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Rhein-Erft-Kreis II

CDU

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Thomas Röckemann képe

Thomas Röckemann

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Minden-Lübbecke II

AfD

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Karsten Rudolph képe

Prof. Dr. Karsten Rudolph

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Bochum II

SPD

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Susana dos Santos Herrmann képe

Susana dos Santos Herrmann

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Köln VI

SPD

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Oliver Kehrl képe

Oliver Kehrl

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Köln I

CDU

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Andreas Keith

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

AfD

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Jochen Klenner képe

Jochen Klenner

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Mönchengladbach II

CDU

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Oliver Krauß képe

Oliver Krauß

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Rhein-Sieg-Kreis III

CDU

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Alexander Langguth

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Märkischer Kreis I

fraktionslos

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Olaf Lehne képe

Olaf Lehne

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Düsseldorf I

CDU

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Christian Loose képe

Christian Loose

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Bochum I

AfD

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Bodo Löttgen

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Oberbergischer Kreis II

CDU

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Frank Müller

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Essen II

SPD

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Björn Franken

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

CDU

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Heinrich Frieling

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Soest I

CDU

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Anke Fuchs-Dreisbach képe

Anke Fuchs-Dreisbach

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Siegen-Wittgenstein II

CDU

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Katharina Gebauer

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Rhein-Sieg-Kreis IV

CDU

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Jörg Geerlings képe

Dr. Jörg Geerlings

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Rhein-Kreis Neuss I

CDU

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Thomas Göddertz képe

Thomas Göddertz

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Bottrop

SPD

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Matthias Goeken képe

Matthias Goeken

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Höxter

CDU

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Daniel Hagemeier képe

Daniel Hagemeier

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Warendorf I

CDU

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Bernhard Hoppe-Biermeyer

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Paderborn I

CDU

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Christina Kampmann képe

Christina Kampmann

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Bielefeld I

SPD

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Lisa Kapteinat

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Recklinghausen V

SPD

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Christos Katzidis képe

Dr. Christos Katzidis

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Bonn II

CDU

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Volkan Baran képe

Volkan Baran

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Dortmund II

SPD

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Roger Beckamp képe

Roger Beckamp

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Köln II

AfD

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Christian Blex képe

Dr. Christian Blex

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

AfD

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Jörg Blöming képe

Jörg Blöming

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Soest II

CDU

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Marc Matthias Blondin

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Krefeld II

CDU

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Sonja Bongers

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Oberhausen I

SPD

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Frank Boss képe

Frank Boss

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Mönchengladbach I

CDU

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Florian Braun képe

Florian Braun

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Köln V

CDU

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Nadja Büteführ képe

Dr. Nadja Büteführ

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Ennepe-Ruhr-Kreis II

SPD

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Guido Déus képe

Guido Déus

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Bonn I

CDU

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Angela Erwin

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Düsseldorf III

CDU

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Frank Sundermann képe

Frank Sundermann

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Steinfurt III

SPD

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Petra Vogt

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

CDU

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Eva-Maria Voigt-Küppers képe

Eva-Maria Voigt-Küppers

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Aachen III

SPD

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Margret Voßeler

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Kleve I

CDU

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Klaus Voussem képe

Klaus Voussem

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Euskirchen I

CDU

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Rüdiger Weiß képe

Rüdiger Weiß

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Unna III - Hamm II

SPD

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Markus Herbert Weske

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Düsseldorf I

SPD

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Sven Wolf képe

Sven Wolf

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

SPD

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Hendrik Wüst képe

Hendrik Wüst

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Borken I

CDU

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Ibrahim Yetim képe

Ibrahim Yetim

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Wesel IV

SPD

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Stefan Zimkeit képe

Stefan Zimkeit

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Oberhausen II - Wesel I

SPD

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Peter Preuß

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Düsseldorf IV

CDU

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Henning Rehbaum képe

Henning Rehbaum

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Warendorf II

CDU

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Norbert Römer képe

Norbert Römer

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Soest I

SPD

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Thorsten Schick

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Märkischer Kreis I

CDU

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Rainer Schmeltzer képe

Rainer Schmeltzer

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Unna II

SPD

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René Schneider

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Wesel II

SPD

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Christina Schulze Föcking képe

Christina Schulze Föcking

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Steinfurt I

CDU

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Daniel Sieveke képe

Daniel Sieveke

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Paderborn II

CDU

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Ina Spanier-Oppermann képe

Ina Spanier-Oppermann

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Krefeld II

SPD

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Marlies Stotz képe

Marlies Stotz

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Soest II

SPD

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Lutz Lienenkämper képe

Lutz Lienenkämper

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Rhein-Kreis Neuss III

CDU

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Carsten Löcker

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Recklinghausen II

SPD

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Nadja Lüders képe

Nadja Lüders

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Dortmund III

SPD

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Dennis Maelzer képe

Dr. Dennis Maelzer

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Lippe III

SPD

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Arne Moritz

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Solingen I

CDU

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Holger Müller

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Rheinisch-Bergischer Kreis I

CDU

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Elisabeth Müller-Witt képe

Elisabeth Müller-Witt

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Mettmann III

SPD

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Josef Neumann

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Wuppertal III - Solingen II

SPD

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Marcus Optendrenk képe

Dr. Marcus Optendrenk

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Viersen II

CDU

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Jochen Ott képe

Jochen Ott

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Köln V

SPD

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Klaus Kaiser képe

Klaus Kaiser

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Hochsauerlandkreis I

CDU

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Jens Kamieth képe

Jens Kamieth

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Siegen-Wittgenstein I

CDU

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Matthias Kerkhoff képe

Matthias Kerkhoff

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Hochsauerlandkreis II

CDU

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Regina Kopp-Herr képe

Regina Kopp-Herr

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

SPD

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Hans-Willi Körfges képe

Hans-Willi Körfges

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Mönchengladbach I

SPD

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Kirstin Korte képe

Kirstin Korte

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

CDU

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Andreas Kossiski

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Köln IV

SPD

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Hannelore Kraft képe

Hannelore Kraft

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Mülheim I

SPD

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Hubertus Kramer képe

Hubertus Kramer

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Hagen II - Ennepe-Ruhr-Kreis III

SPD

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Bernd Krückel képe

Bernd Krückel

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Heinsberg I

CDU

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André Kuper képe

André Kuper

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Gütersloh III

CDU

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Thomas Kutschaty képe

Thomas Kutschaty

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Essen I - Mülheim II

SPD

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Armin Laschet képe

Armin Laschet

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Aachen II

CDU

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Georg Fortmeier képe

Georg Fortmeier

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Gütersloh I - Bielefeld III

SPD

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Hartmut Ganzke képe

Hartmut Ganzke

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Unna I

SPD

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Heike Gebhard képe

Heike Gebhard

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Gelsenkirchen I

SPD

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Gregor Golland képe

Gregor Golland

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Rhein-Erft-Kreis III

CDU

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Marc Herter képe

Marc Herter

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Hamm I

SPD

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Josef Hovenjürgen képe

Josef Hovenjürgen

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Recklinghausen IV

CDU

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Michael R. Hübner

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Recklinghausen III

SPD

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Ralf Jäger képe

Ralf Jäger

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Duisburg III

SPD

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Armin Jahl képe

Armin Jahl

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Dortmund I

SPD

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Jürgen Berghahn képe

Jürgen Berghahn

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Lippe II

SPD

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Andreas Bialas képe

Andreas Bialas

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Wuppertal II

SPD

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Peter Biesenbach képe

Peter Biesenbach

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Oberbergischer Kreis I

CDU

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Rainer Bischoff képe

Rainer Bischoff

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Duisburg II

SPD

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Inge Blask képe

Inge Blask

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

SPD

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Frank Börner képe

Frank Börner

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

SPD

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Rainer Bovermann képe

Prof. Dr. Rainer Bovermann

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Ennepe-Ruhr-Kreis I

SPD

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Christian Dahm képe

Christian Dahm

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

SPD

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Rainer Deppe képe

Rainer Deppe

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Rheinisch-Bergischer Kreis II

CDU

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Gordan Dudas képe

Gordan Dudas

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Märkischer Kreis III

SPD

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Britta Altenkamp képe

Britta Altenkamp

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Essen III

SPD

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Andreas Becker

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Recklinghausen I

SPD

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Dietmar Bell képe

Dietmar Bell

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Wuppertal I

SPD

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Guido van den Berg képe

Guido van den Berg

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Rhein-Erft-Kreis I

SPD

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Dr. Stefan Berger

a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen

Választókerület: Viersen I

CDU

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