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Petition is addressed to: Grosser Rat des Kantons Bern
Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung
Die nachfolgend aufgeführten und persönlich unterzeichnenden Personen stellen gestützt auf Art. 20 der Berner Kantonsverfassung folgenden Antrag:
Antrag:
Wir ersuchen die Kantonsregierung, die oben genannte Verordnung anzupassen und die Begrenzung der Stundenzahl aufzuheben.
Reason
Begründung:
Unter Artikel 2 "Familienergänzende Kinderbetreuung", Abschnitt 2.1 "Bewilligung und Aufsicht von Kinder-tagesstätten", Unterabschnitt 2.1.1 "Allgemeines", Art. 4 "Bewilligungspflicht", wird unter Punkt 2b die Anzahl der Stunden, die ein Kind in einem Betreuungsangebot, das keine Kita ist, verbringen darf, auf 6 Stunden pro Woche reduziert. Mit dieser Einschränkung ist es nicht mehr möglich, ein Kind mehr als zweimal pro Woche in eine Spielgruppe zu geben, die es in allen Bereichen fördert und unterstützt. In der Stadt Bern wurde dieses Angebot sehr gewünscht und unterstützt, auch andere Gemeinden standen dem wohlwollend gegenüber.
Diese Einschränkung bedeutet, dass ein Kind weniger Förderung in der frühen Kindheit erhält, unabhängig davon, ob dies von den Eltern gewünscht wird. Viele Eltern können diese Einschränkung nicht nachvollziehen. Dasselbe gilt für die Spielgruppenleitungen, die dadurch in ihrer pädagogischen Arbeit eingeschränkt werden. Sie erleiden eine nicht unbeträchtliche finanzielle Einbusse, die nicht so einfach aufzuholen ist. Und die bisherigen Kinder, die noch ein weiteres Jahr so gefördert werden wollen, müssen ebenfalls mit Einbussen in ihrer Förderung rechnen.
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Petition details
Petition started:
06/18/2024
Petition ends:
11/26/2024
Region:
Bern
Topic:
Education
This petition has been translated into the following languages
News
-
Die Petition wurde eingereicht
on 15 Jan 2025Dank Euch mit Euren vielen Unterschriften konnten wir die Petition einreichen.
Ein runder Tisch mit der Gesundheitsdirektion des Kantons Bern hat bereits einen ersten Erfolg gebracht:
"Teilrevision der Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV)
Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) hat verschiedene Anpassungen in der Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) entworfen und schickt diesen Entwurf nun bis am 26. Januar 2025 in Konsultation."
Wir sind am Konsultationsverfahren beteiligt.
Liebe Grüsse im Namen der FKS Kanton Bern
Margarete Fieguth Jacot -
Änderungen an der Petition
on 28 Oct 2024 -
Änderungen an der Petition
on 20 Jun 2024
Debate
der Kanton könnte alternativ das Bewilligungsverfahren für Spielgruppen erleichtern. Dabei müssten die Voraussetzungen von Spielgruppen (Ausbildung, Räumlichkeiten, etc.) berücksichtigt werden. Es kann nicht sein, dass Spielgruppen dieselben Rahmenbedingungen benötigen, wie Kitas.