Petition addressed to:
OdA AM
Mit der aktuellen Überarbeitung der Prüfungsordnung der OdA AM bitten wir die beteiligten Verbände der Fachrichtung TEN, die IG TEN und die OdA AM, der Vielfalt der Methode TEN in der neuen Prüfungsordnung Rechnung zu tragen. Wir wünschen weiterhin eine ähnlich offene Formulierung wie in der aktuellen Übergangsregelung Anforderungen TEN der OdA AM unter Punkt 1.2, “Grundlage für die Diagnostik und Therapie sind die Erkenntnisse der Humoralmedizin und/oder einer damit verwandten Konstitutionslehre. Darauf und auf einem ganzheitlichen Therapieansatz müssen sowohl die Diagnose- als auch die Behandlungsmethoden basieren.“ Die Konstitutionslehre soll hier nicht ausschliesslich auf die Humoralmedizin eingeschränkt werden.
Eine Reduktion in Therapie und Diagnostik auf die Humoralmedizin entspricht nicht der Vielfalt der Methode TEN, wie sie in der Schweiz und Europa seit Jahren praktiziert wird. Wir wünschen uns weiterhin Raum für eine vielfältige TEN Methode, welche auch die folgenden Ansätze enthalten kann:
- ParacelsusMedizin
- Spagyrik
- Schüssler
- Klostermedizin Hildegard von Bingen
- Signaturenlehre Ceres
- Homotoxikologie nach Dr. Reckeweg
- Integrale Medizin
- Anthroposophische Medizin
(Diese Liste ist nicht abschliessend)
Diese Forderung soll im Berufsbild festgehalten und an der OdA AM Prüfung bei allen Prüfungsteilen berücksichtigt werden. Wir wünschen uns weiterhin die Möglichkeit, mit einem ganzheitlichen Therapieansatz zu argumentieren.
Reason
Auf Grundlage vieler Gespräche mit langjährigen HeilpraktikerInnen, mit Berufseinsteigern, PraktikantInnen und MetorandInnen und meiner eigenen Überzeugungen habe ich mich entschlossen, diese Petition im Namen vieler berufstätiger und angehender TEN HeilpraktikerInnen zu verfassen. Folgende Punkte waren in diesen Gesprächen die Hauptthemen:
- Der aktuelle Fokus auf die Humoralmedizin entspricht nicht der Vielfalt der Methode TEN. Die Humoralmedizin kann aber weiterhin ein Schwerpunkt in den Ausbildungen sein.
- Es gibt in der Schweiz heute nur wenige Praktikumsplätze mit einem Schwerpunkt in der Humoralmedizin, weshalb auch bei einer Prüfung der Schwerpunkt nicht auf einem ausschliesslich humoralen Konzept liegen sollte.
- Die Fallstudie P1 der HFP Prüfung sollte nicht mit viel Mühe und Aufwand in ein humorales Korsett gezwängt werden müssen und von Lektoren (teilweise für hohe Beträge) umformuliert werden, damit diese den Anforderungen der Experten gerecht werden.
- In der HFP soll die fachliche Kompetenz der TEN HeilpraktikerInnen auf ein ganzheitliches Therapiekonzept hin überprüft werden. Hierbei sollten die zu Prüfenden aber die Wahl haben, ob hierfür z.B. mit den 5 Entien nach Paracelsus, der Konstitutionslehre nach Schüssler oder einem anderen ganzheitlichen TEN Konzept argumentiert wird.
- Die Wahl des Behandlungskonzeptes soll auf Grundlage der Beschwerden des Klienten getroffen werden und nicht auf Basis einer möglichen HFP Fallarbeit mit Schwerpunkt Humoralmedizin.
Ganzheitliche Medizinsysteme sind einfach unabdingbar, Gewährleistung und Anerkennung der Vielfalt.