Søknad er adressert til:
Grosser Rat des Kantons Bern
Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung
Die nachfolgend aufgeführten und persönlich unterzeichnenden Personen stellen gestützt auf Art. 20 der Berner Kantonsverfassung folgenden Antrag:
Antrag:
Wir ersuchen die Kantonsregierung, die oben genannte Verordnung anzupassen und die Begrenzung der Stundenzahl aufzuheben.
Grunn
Begründung:
Unter Artikel 2 "Familienergänzende Kinderbetreuung", Abschnitt 2.1 "Bewilligung und Aufsicht von Kinder-tagesstätten", Unterabschnitt 2.1.1 "Allgemeines", Art. 4 "Bewilligungspflicht", wird unter Punkt 2b die Anzahl der Stunden, die ein Kind in einem Betreuungsangebot, das keine Kita ist, verbringen darf, auf 6 Stunden pro Woche reduziert. Mit dieser Einschränkung ist es nicht mehr möglich, ein Kind mehr als zweimal pro Woche in eine Spielgruppe zu geben, die es in allen Bereichen fördert und unterstützt. In der Stadt Bern wurde dieses Angebot sehr gewünscht und unterstützt, auch andere Gemeinden standen dem wohlwollend gegenüber.
Diese Einschränkung bedeutet, dass ein Kind weniger Förderung in der frühen Kindheit erhält, unabhängig davon, ob dies von den Eltern gewünscht wird. Viele Eltern können diese Einschränkung nicht nachvollziehen. Dasselbe gilt für die Spielgruppenleitungen, die dadurch in ihrer pädagogischen Arbeit eingeschränkt werden. Sie erleiden eine nicht unbeträchtliche finanzielle Einbusse, die nicht so einfach aufzuholen ist. Und die bisherigen Kinder, die noch ein weiteres Jahr so gefördert werden wollen, müssen ebenfalls mit Einbussen in ihrer Förderung rechnen.