Region: Thayngen

Kein SEXgewerbe im Dorf

Petycja jest adresowana do
Gemeinderat

628 Podpisy

Postulat petycji został rozpatrzony częściowo pozytywnie.

628 Podpisy

Postulat petycji został rozpatrzony częściowo pozytywnie.

  1. Rozpoczęty lutego 2026
  2. Zbiórka zakończona
  3. Wysłano w 20.03.2026
  4. Dialog
  5. Częściowy sukces

Aktualności

22.05.2026, 01:27

Liebe Unterstützer
Der Gemeinderat Thayngen hat Stellung bezogen zu dem Baugesuch im Oberhof 3 zur Umnutzung als Sex- und Erotikgewerbe.
Der Gemeinderat Thayngen LEHNT DAS BAUGESUCH AB. Der IG Rotlicht liegt der sechs Seitige Entscheid der Gemeinde vor.

Darin wird auf diverse Punkte verwiesen:
1.Erhebliche ideelle Emissionen
2.Zusätzliche Verkehrs- und Parkprobleme
3.Nutzungskonflikte in der überwiegenden Wohnnutzung in der Zone
4.mit dem Charakter der Umgebung nicht vereinbar
5.Betriebszeiten ausserhalb üblicher Arbeitszeiten
6.fehlender Parkierungsnachweis
7.Nähe zu sensiblen Einrichtungen
8.Empfindlichkeit des Standorts

Der Gemeinderat leitet diesen Entscheid nun an das Baudepartement des Kantons Schaffhausens weiter mit dem Antrag, die nachgesuchte Umnutzungsbewilligung gestützt auf die fehlende Standortverträglichkeit gemäss Art. 41BaiG zu verweigern.

Die IG Rotlicht dankt dem Gemeinderat für den Entscheid und hofft nun, dass der Kanton dem Antrag des Gemeinderates Thayngen, entspricht. Denn dies würde dem Willen des Volkes von Thayngen entsprechen.

Wir halten Euch weiterhin auf dem Laufenden.

IG Rotlicht


29.04.2026, 15:43

Liebe Petitionsteilnehmer

Die Gemeinde Thayngen hat die zahlreichen Einwendungen nach Ablauf der öffentlichen Auflage dem Bauherrn zur Stellungnahme zugestellt. Diese Stellungnahme ist Mitte April bei der Gemeinde Thayngen eingetroffen. Nun wird der Antrag des Gemeinderates zum Bauvorhaben an das Bauinspektorat des Kantons Schaffhausen vorbereitet. Der Gemeinderat wird voraussichtlich diesen Antrag an seiner Sitzung vom 5. Mai 2026 behandeln. 


20.03.2026, 06:53

Liebe Unterstützer

Heute wurde die Petition "kein SEXgewerbe im Dorf" an den Gemeindepräsidenten übergeben.
Insgesamt kamen 842 Unterschriften zusammen!

527 Gemeinde Thayngen
108 andere Kantonsteile Schaffhausen
206 Auswärtige

Danke für Eure Unterstützung, wir bleiben dran!

IG Rotlicht


07.03.2026, 10:57

Liebe Unterstützer

WOW wir haben heute die 500 Marke geknackt!! Dazu liegen noch rund 200 Unterschriften auf Papier bei uns bereit.

Vielen Dank, aber wir möchten noch nicht aufgeben und sammeln weiter.

Macht Euer Umfeld auf die Petition aufmerksam!

Liebe Grüsse

IG Rotlicht


02.03.2026, 10:11

Wortlaut Wohnzone in Wohngebiet angepasst


Neuer Petitionstext:

Kein SEXgewerbe inim der WohnzoneWohngebiet von Thayngen.



Neue Begründung:

Mit grosser Sorge haben wir zur Kenntnis genommen, dass im Wohngebiet von Thayngen die Bewilligung für ein Sexgewerbe ausgeschrieben wurde.Wir sind der klaren Überzeugung, dass ein solches Gewerbe nicht in eine Dorf-Dorfzone- bzw. WohnzoneWohngebiet gehört. Wohngebiete dienen in erster Linie dem ruhigen und sicheren Zusammenleben von Familien, Kindern, älteren Menschen und Berufstätigen. Ein Betrieb dieser Art kann – unabhängig von moralischen Bewertungen – zu erhöhter Verkehrsfrequenz, Lärmemissionen, Sicherheitsbedenken und einer Veränderung des Quartiercharakters führen.Wir erwarten vom Gemeinderat, dass er sich konsequent für den Schutz der Wohnqualität, der Sicherheit und des sozialen Gefüges unserer Gemeinde einsetzt. Die Raumplanung soll sicherstellen, dass gewerbliche Nutzungen klar von WohnzonenWohngebieten getrennt bleiben, insbesondere wenn sie potenziell konfliktträchtig sind.Wir bitten Sie daher, alles in Ihrer Kompetenz Stehende zu unternehmen, damit in der WohnzoneimWohngebiet von Thayngen kein Sexgewerbe bewilligt wird.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 240



01.03.2026, 02:17

Wortwahländerung von Wohnzone zu Wohngebiet


Neue Begründung:

Mit grosser Sorge haben wir zur Kenntnis genommen, dass inim der WohnzoneWohngebiet von Thayngen die Bewilligung für ein Sexgewerbe ausgeschrieben wurde.Wir sind der klaren Überzeugung, dass ein solches Gewerbe nicht in eine Dorf- bzw. Wohnzone gehört. WohnzonenWohngebiete dienen in erster Linie dem ruhigen und sicheren Zusammenleben von Familien, Kindern, älteren Menschen und Berufstätigen. Ein Betrieb dieser Art kann – unabhängig von moralischen Bewertungen – zu erhöhter Verkehrsfrequenz, Lärmemissionen, Sicherheitsbedenken und einer Veränderung des Quartiercharakters führen.Wir erwarten vom Gemeinderat, dass er sich konsequent für den Schutz der Wohnqualität, der Sicherheit und des sozialen Gefüges unserer Gemeinde einsetzt. Die Raumplanung soll sicherstellen, dass gewerbliche Nutzungen klar von Wohnzonen getrennt bleiben, insbesondere wenn sie potenziell konfliktträchtig sind.Wir bitten Sie daher, alles in Ihrer Kompetenz Stehende zu unternehmen, damit in der Wohnzone von Thayngen kein Sexgewerbe bewilligt wird.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 152


Pomóż nam wzmocnić uczestnictwo obywateli. Chcemy, aby twoja petycja przyciągnęła uwagę i pozostała niezależna.

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