24.06.2026, 14:42
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer
Der Gemeinderat hat an der Informationsveranstaltung zur Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) vom 15. Juni 2026 öffentlich bestätigt, dass die neue BNO um einen Artikel ergänzt wird, wonach Sex- und Erotikgewerbe künftig in Dorf- und Wohnzonen von Thayngen nicht mehr zulässig sind.
Sobald die Revision vollständig überarbeitet und vom Kanton Schaffhausen genehmigt wurde, wird die Bevölkerung von Thayngen im Rahmen einer Volksabstimmung das letzte Wort haben.
Die IG Rotlicht freut sich sehr, dass wir mit eurer Unterstützung bereits einiges bewegen konnten. Dafür danken wir euch herzlich!
Bis die revidierte BNO zur Abstimmung vorgelegt wird, kann allerdings noch einige Zeit vergehen.
Vielen Dank für eure weitere Unterstützung.
IG Rotlicht