Neuigkeiten
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 24.06.2026Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer
Der Gemeinderat hat an der Informationsveranstaltung zur Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) vom 15. Juni 2026 öffentlich bestätigt, dass die neue BNO um einen Artikel ergänzt wird, wonach Sex- und Erotikgewerbe künftig in Dorf- und Wohnzonen von Thayngen nicht mehr zulässig sind.
Sobald die Revision vollständig überarbeitet und vom Kanton Schaffhausen genehmigt wurde, wird die Bevölkerung von Thayngen im Rahmen einer Volksabstimmung das letzte Wort haben.
Die IG Rotlicht freut sich sehr, dass wir mit eurer Unterstützung bereits einiges bewegen konnten. Dafür danken wir euch herzlich!
Bis die revidierte BNO zur Abstimmung vorgelegt wird, kann allerdings noch einige Zeit vergehen.Vielen Dank für eure weitere Unterstützung.
IG Rotlicht
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Änderung Bau & Nutzungsordnung Thayngen
am 24.06.2026Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer
Der Gemeinderat hat an der Informationsveranstaltung zur Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) vom 15. Juni 2026 öffentlich bestätigt, dass die neue BNO um einen Artikel ergänzt wird, wonach Sex- und Erotikgewerbe künftig in Dorf- und Wohnzonen von Thayngen nicht mehr zulässig sind.
Sobald die Revision vollständig überarbeitet und vom Kanton Schaffhausen genehmigt wurde, wird die Bevölkerung von Thayngen im Rahmen einer Volksabstimmung das letzte Wort haben.
Die IG Rotlicht freut sich sehr, dass wir mit eurer Unterstützung bereits einiges bewegen konnten. Dafür danken wir euch herzlich!
Bis die revidierte BNO zur Abstimmung vorgelegt wird, kann allerdings noch einige Zeit vergehen.Vielen Dank für eure weitere Unterstützung.
IG Rotlicht
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 22.05.2026Liebe Unterstützer
Der Gemeinderat Thayngen hat Stellung bezogen zu dem Baugesuch im Oberhof 3 zur Umnutzung als Sex- und Erotikgewerbe.
Der Gemeinderat Thayngen LEHNT DAS BAUGESUCH AB. Der IG Rotlicht liegt der sechs Seitige Entscheid der Gemeinde vor.Darin wird auf diverse Punkte verwiesen:
1.Erhebliche ideelle Emissionen
2.Zusätzliche Verkehrs- und Parkprobleme
3.Nutzungskonflikte in der überwiegenden Wohnnutzung in der Zone
4.mit dem Charakter der Umgebung nicht vereinbar
5.Betriebszeiten ausserhalb üblicher Arbeitszeiten
6.fehlender Parkierungsnachweis
7.Nähe zu sensiblen Einrichtungen
8.Empfindlichkeit des StandortsDer Gemeinderat leitet diesen Entscheid nun an das Baudepartement des Kantons Schaffhausens weiter mit dem Antrag, die nachgesuchte Umnutzungsbewilligung gestützt auf die fehlende Standortverträglichkeit gemäss Art. 41BaiG zu verweigern.
Die IG Rotlicht dankt dem Gemeinderat für den Entscheid und hofft nun, dass der Kanton dem Antrag des Gemeinderates Thayngen, entspricht. Denn dies würde dem Willen des Volkes von Thayngen entsprechen.
Wir halten Euch weiterhin auf dem Laufenden.
IG Rotlicht