03/01/2026, 02:17
Wortwahländerung von Wohnzone zu Wohngebiet
Neue Begründung:
Mit grosser Sorge haben wir zur Kenntnis genommen, dass inim der WohnzoneWohngebiet von Thayngen die Bewilligung für ein Sexgewerbe ausgeschrieben wurde.Wir sind der klaren Überzeugung, dass ein solches Gewerbe nicht in eine Dorf- bzw. Wohnzone gehört. WohnzonenWohngebiete dienen in erster Linie dem ruhigen und sicheren Zusammenleben von Familien, Kindern, älteren Menschen und Berufstätigen. Ein Betrieb dieser Art kann – unabhängig von moralischen Bewertungen – zu erhöhter Verkehrsfrequenz, Lärmemissionen, Sicherheitsbedenken und einer Veränderung des Quartiercharakters führen.Wir erwarten vom Gemeinderat, dass er sich konsequent für den Schutz der Wohnqualität, der Sicherheit und des sozialen Gefüges unserer Gemeinde einsetzt. Die Raumplanung soll sicherstellen, dass gewerbliche Nutzungen klar von Wohnzonen getrennt bleiben, insbesondere wenn sie potenziell konfliktträchtig sind.Wir bitten Sie daher, alles in Ihrer Kompetenz Stehende zu unternehmen, damit in der Wohnzone von Thayngen kein Sexgewerbe bewilligt wird.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 152