Energie

Unterstützung des Eigenverbrauchs von Photovoltaikanlagen in Verbindung mit Stromspeichern

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

253 handtekeningen

De petitie is deels geaccepteerd

253 handtekeningen

De petitie is deels geaccepteerd

  1. Begonnen 2020
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. ingediend op 04-12-2020
  4. Dialoog
  5. Deelsucces

Nieuws

13-10-2020 18:45

Es wurde ein Referentenentwurf vom Bundeskabinett verabschiedet. Die darin enthaltenen Regeln sind noch grausamer als die Vorschläge der BNA.


Neuer Petitionstext: Durch eine PV-Anlage erzeugter Strom, der selbst verbraucht wird, darf nicht mit zusätzlichen Abgaben oder Gebühren künstlich verteuert werden. Eigenverbrauch muss wirtschaftlich bleiben!
Die Bundesnetzagentur hat Pläne bezüglich der vorgesehenen "Prosumer"-Regeln für die Nutzung von Photovoltaik-Anlagen veröffentlicht.Deren Konzept sieht drei Varianten vor, die regeln, wie zukünftig PV-Anlagen, die nicht (mehr) durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz subventioniert werden, weiter betrieben werden können.
2 der drei Modelle sehen vor, dass die komplette Stromerzeugung privater PV-Anlagen für wenig Geld ins Netz eingespeist wird und der verbrauchte Strom zu normalen Gebühren von dern Energieunternehmen zurückgekauft werden muss.
Variante 3 sieht zwar vor, dass der selbst verbrauchte Strom gegen den eingekauften Strom verrechnet wird, aber die Anlagen werden durch enorm hohe Anschlussgebühren so hoch belastet, dass sie nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können..
Link zum Dokument der BNA: www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/ProsumerModell.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Für die Abrechnung des Eigenverbrauchs soll ein Zwei-Richtungs-Zähler anstelle der teuren Smartmeter verwendet werden.


Neue Begründung: Die geplanten Abrechnungsarten bewirken, dass die Errichtung von Stromspeichern in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage sinnlos werden. Wenn der gesamte produzierte Strom ins Netz eingespeist werden muss, dann macht es keinen Sinn, diesen zuvor noch durch einen Speicher zu leiten. Das vorgesehene 3. Abrechnungsmodell macht die laufenden Grundgebühren für die Photovoltaikanlage so teuer, dass diese nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden kann.
Photovoltaik-Anlagen in Verbindung mit Stromspeichern tragen wesentlich zur Reduzierung der CO²-Belastung bei. Die Stromspeicher unterstützen die Stabilisierung der Stromnetze, weil sie die Volatilität der erneuerbaren Energie wirksam ausgleichen.
Die vorgesehenen Abrechnungsarten sind nur geeignet, die Gewinne der Energieerzeuger auf Kosten der privaten PV-Betreiber zu maximieren.
Mittlerweile wurde ein Referentenentwurf vom Bundeskabinett verabschiedet, der noch grausamer ist, als die Vorschläge der BNA. Speicher sind überhaupt nicht mehr gewünscht. PV Anlagen sollen den Strom möglichst für wenig Geld vollständig ins Netz einspeisen. Der verbrauchte Strom soll dann für teures Geld von den EVUs zurückgekauft werden. Selbstverbrauch ist möglich, daz müssen aber teure Messeinrichtungen installiert werden und bestehende Anlagen müssen teuer umgebaut werden. Ein einfacher Zwei-Richtungs-Zähler ermöglicht unbürokratisch eine einfache Abrechnung, wobei der nicht selbst verbrauchte Strom ohne Subvention zum durchschnittlichen Börsenpreis des Abrechnungsjahres vergütet werden soll. Wurde mehr Strom bezogen als eingespeist, muss der Verbraucher normale Stromgebühren bezahlen. Das oberste Ziel soll es sein, den Strom, den man produziert auch selbst zu verbrauchen.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 214 (210 in Deutschland)


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