Region: Belgium
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Aufhebung des Aus- und Einreiseverbotes für in Belgien lebende Personen

Petitioner not public
Petition is addressed to
Belgische Regierung, Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft

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04/24/2020, 10:43

Eine kurze Zwischen-Info.
Das Land NRW hat auf meine Anfrage wie folgt reagiert:

»Sehr geehrter Herr Jusczyk,

ich danke Ihnen für Ihre E-Mail und möchte Ihnen dazu folgende Rückmeldung geben.

Die aktuelle Ausnahmesituation stellt uns alle vor eine ungewohnte Herausforderung:

Zum einen gilt es die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und zum anderen sind wir bemüht, die Einschränkungen für den Einzelnen in einem zumutbarem Rahmen zu belassen. Hier die Balance zu finden ist nicht einfach.

Die Regierungsspitzen von Deutschland, Niederlanden und Belgien stehen im regelmäßigen Austausch und beraten sich über die umzusetzenden Maßnahmen.

Es gibt jedoch Vorgaben und Regeln, die sich ausschließlich auf die jeweilige landesspezifische Situation, zeitlich begrenzt, beziehen.

Für NRW wurde zum Beispiel in der vergangenen Woche die die CoronaEinreiseVO erlassen.

Die Notwendigkeiten werden von jeder Seite nun unterschiedlich beurteilt.

Wichtig ist uns aber, dass bei den Grundsatzregelungen auch die besonderen Lebenssituationen, z.B. Grenzpendler, Personen mit pflege- oder schutzbedürftigen Angehörigen, berücksichtigt werden und hier Ausnahmen Anwendung finden.

Wir sind zuversichtlich, dass wir gemeinsam zur alten Situation zurückkehren können.

Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Gesundheit.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr ServiceCenter«

Hier ein Link zur CoronaEinreiseVO: www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-17_coronaeinreisevo_in_der_ab_20.04.2020_geltenden_fassung.pdf

Alle Länder, einschließlich Deutschlands, setzen derzeit die Schengen-Verträge außer Kraft.
Zu den Themen "Einkäufe von im benachbarten Ausland lebenden Personen im Grenzland" oder generell "kurze Aufenthalte von Personen aus den benachbarten EU-Staaten Belgien und den Niederlanden im Grenzgebiet" wird leider in der Verordnung nichts gesagt.
Sie ist allerdings nur bis zum 3. Mai in Kraft. Wie es danach weitergeht, bleibt abzuwarten.


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