Art. 5 des deutschen Grundgesetzes spricht ein Recht auf freien Zugang au allen öffentlichen Informationsquellen zu. Dazu gehören auch die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF. Wenn diese Sender laut Belgacom überhöhte Gebühren für die Ausstrahlung in Belgien verlangen, so verstösst dies gegen das Grundgesetz!
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