Weg mit den Einkommensgrenzen für Chancengleichheit!

Petition richtet sich an
Oberösterreichische Landesregierung

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47 von 6.500 für Quorum in Oberösterreich Oberösterreich

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Petition richtet sich an: Oberösterreichische Landesregierung

Die Kostenbeiträge aus Einkommen von Menschen mit Behinderungen zu Unterstützungsleistungen des OÖ. Chancengleichheitsgesetzes sollen abgeschafft werden!

Begründung

Mit Inkrafttreten des OÖ. Chancengleichheitsgesetzes 2008 wurde der politische Wille festgeschrieben, die gesellschaftliche Inklusion beeinträchtigter Menschen zu unterstützen. 

Im Rahmen der politischen Bemühungen für mehr Inklusion wird es beeinträchtigten Menschen im letzten Jahrzehnt unter anderem erleichtert, sich am 1. Arbeitsmarkt zu etablieren. 

Dank der „Persönlichen Assistenz am Arbeits- und Ausbildungsplatz“ oder auch "Integriert studieren", ergeben sich auch für Menschen mit Beeinträchtigungen Chancen auf einen höheren Bildungsabschluss und berufliche Aufstiegschancen. 

 
Hier lauert jedoch für Betroffene ein „Ambitions-Dilemma“: Was nützt der beste Hochschulabschluss, wenn das Einkommen politisch durch die sogenannte Beitragsverordnung zum OÖ. Chancengleichheitsgesetzt auf € 2.000,-- Schoneinkommen bei Persönlicher Assistenz bzw. € 1.350,-- bei Voll- oder Teilbetreuung begrenzt wird. 

 

Wenn man also ein Einkommen erzielt, das die jeweiligen Grenzen übersteigt, wird man zur Kasse gebeten, weil man Unterstützung in Form einer Hauptleistung, wie sie im OÖ. Chancengleichheitsgesetz (OÖ ChG) bezeichnet wird, benötigt. Man bezahlt also dafür, dass man beeinträchtigt ist und zusätzlich für das Engagement in Studium, Fortbildung oder am Arbeitsmarkt, wodurch sich ja erst ein höheres Einkommen ergibt, das dann bis zur Höhe des jeweiligen Schoneinkommens abgeschöpft wird. 

Aber auch wenn man aufgrund einer körperlichen, mentalen, psychischen oder Sinnesbeeinträchtigung pensioniert wird, muss man bei Überschreitung der Grenzen für ChG-Leistungen Beiträge bezahlen.
 Zusätzlich ist man seit 2024 verpflichtet, bei Bezug einer Leistung nach dem OÖ. ChG, eine Arbeitnehmerveranlagung zu machen. Wenn sich daraus eine Gutschrift ergibt, zählt diese als zusätzliches Einkommen und wird ebenfalls zusätzlich abgeschöpft. 

Da diese Grenzen seit Einführung 2008 nur 2x (und nicht jährlich) valorisiert wurden, ist für die Betroffenen ein drastischer Einkommensverlust entstanden, der nicht mehr gutzumachen ist. Hätte man nämlich seit 2008 die Einkommensgrenze jährlich um die Inflationsrate valorisiert, würde sie heute bei ca. € 2.300,-- liegen . Außerdem ergibt sich aus der Einkommensgrenze für Betroffene zusätzlich ein steuerlicher Nachteil. Während die Lohnsteuer vom gesamten Bruttoeinkommen berechnet wird, steht den Menschen mit Beeinträchtigungen nur der bereits bekannte Betrag des Schoneinkommens zur Verfügung. 

 

All diese Benachteiligungen stellen für Betroffene eine erhebliche Ungleichbehandlung gegenüber Menschen ohne Behinderungen hinsichtlich der freien Verfügung über ihre finanziellen Mittel dar. 

 

Deshalb fordern wir den OÖ Landtag hiermit auf, die Beitragsverordnung im Zuge der derzeitigen Novellierung des OÖ. Chancengleichheitsgesetzes mit zu verändern und die darin geregelten Einkommensgrenzen ersatzlos abzuschaffen! 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, IVMB, Linz
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 28.05.2026
Sammlung endet: 27.11.2026
Region: Oberösterreich
Kategorie: Soziales

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Warum Menschen unterschreiben

Weil meine 6 jährige Tochter auch beeinträchtigt ist und ich alleinerziehen bin. Jede Unterstützung ist uns hilfreich und wichtig!

Mit der Einkommensgrenze wird das Vorankommen von Menschen mit Behinderung blockiert. Dadurch ist es Ihnen nicht möglich an der Gesellschaft vollumfänglich teilzuhaben und auch ihren Beitrag zu leisten.
Leistung muss sich lohnen.

Gleiche Chancen für Beeinträchtigte Menschen

Selbstbetroffenheit

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