Petiția este adresată către:
Magistrat Krems
Die überparteiliche Bürgerinitiative „Kremser Bürger für Krems“ ist gegen die vorgesehene Verdichtung der Baustruktur durch die beabsichtigte mehrgeschossige Neubebauung in der Weltkulturerbe-Stadt Krems und der damit verbundenen Änderung des Bebauungsplanes
Die Unterzeichner bringen hiermit Ihren Unmut über die Vorgangsweise bei der Abwicklung von Behördenverfahren im Zuge von Bauprojekten, über die mangelnde bzw. nicht vorhandene Einbindung der betroffenen Anrainer und Bürger, sowie über die fehlende gesamtheitliche Planung in den Bereichen Stadtentwicklung und Infrastrukturplanung zum Ausdruck!
motive
Mit der Aufnahme der Stadt Krems in das Weltkulturerbe Wachau ist die Erhaltung und Pflege der historischen Altstadt, der gründerzeitlichen Baustruktur außerhalb des Altstadtbereiches sowie der landschaftsprägenden Weinbauterrassen hinter der Kremser Altstadt zur Zielsetzung geworden.
Die jetzt geplanten Bauvorhaben entsprechen nicht den üblichen Anforderungen über die Ziele der örtlichen Raumordnung und sollten auf die Bedürfnisse der Bevölkerung und die Erfordernisse des Schutzes von Orts-, Straßen- und Landschaftsbild sorgfältig abgestimmt sein.
Es sind auch massive negative Umweltauswirkungen durch verkehrsbedingte Emissionen (Abgase, Lärm) sowie durch eine erhebliche Steigerung der Verkehrsbelastung in der Stadt Krems und auf den betroffenen Erschließungsstraßen zu erwarten.
Der Mangel an ausreichenden Stellplätzen auf den öffentlichen Verkehrsflächen infolge der nicht ausreichenden Fahrbahnbreiten und fehlende freie Verkehrsflächen vor den Zufahrten zu den Wohngebäuden und deren Garagen verursachen erhöhte Gefährdungspotentiale.
Ebenso droht eine erhebliche Veränderung des Microklimas – gerade in Zeiten der Klimaerwärmung - durch verdichtete Verbauung, Verringerung des Baum- und Pflanzenbestandes und durch eine weitere „Versiegelung“ unserer Stadt.
Die geplanten Bauvorhaben entsprechen nicht den üblichen Anforderungen entsprechend den Zielen der örtlichen Raumordnung und die beabsichtige Änderung der Bebauungspläne widerspricht den Kriterien der geltenden gesetzlichen Grundlagen und vor allem den Bestimmungen des NÖ Raumordnungsgesetzes.