Bildung

So nicht: Freizeitpädagogik bleibt!

Petition richtet sich an
Bundesregierung
18.353 Unterstützende 18.296 in Österreich
101% von 18.000 für Quorum
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  1. Gestartet Mai 2023
  2. Sammlung noch > 2 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, die katastrophale Eliminierung der Freizeitpädagogik nicht umzusetzen – die geplante Schulnovelle darf so nicht kommen!

Die Regierung plant eine Novelle der Schulgesetze, die gravierende Auswirkungen auf die Freizeitpädagogik haben wird und tausende Arbeitsplätze gefährdet. Eine neue Berufsgruppe „Assistenzpädagogik“ soll eingeführt, die schulische Freizeitpädagogik und die Ausbildung dazu jedoch eliminiert werden. Würde das Gesetz in der vorliegenden Form kommen, wäre das verbunden mit massiven Verschlechterungen der Einkommen, der Arbeitsbedingungen und der Ausbildung der Beschäftigten sowie der Betreuungssituation für zehntausende Kinder in ganz Österreich.

 

Wir fordern:

  • Keine Einkommensverluste, weder für bestehende noch für zukünftige Verträge von Freizeitpädagog:innen
  • Erhalt und Ausbau der bisherigen Ausbildung auf der Pädagogischen Hochschule
  • Kein Ersetzen von Lehrer:innen oder Freizeitpädagog:innen durch Assistenzpädagog:innen
  • Förderung von Quereinsteiger:innen und Migrant:innen statt unsinniger Einstiegshürden wie Matura als Voraussetzung für den Beruf
  • Klare gesetzliche Regelungen für den Übergang statt der völlig unklaren arbeitsrechtlichen Situation
  • Kein Job darf verloren gehen: weder von Freizeitpädagog:innen, noch von Assistent:innen, Pflegeassistent:innen, Büropersonal, …!

Wir fordern die Bundesregierung und die politisch Verantwortlichen auf, diesen unausgegorenen Entwurf, der in Hinterzimmern ohne Einbindung der Betroffenen erdacht wurden, zurückzunehmen. Stattdessen müssen sofort transparente Verhandlungen mit den gewählten Betriebsräten und Vertretungen aller betroffenen Berufsgruppen, Gewerkschaften und Arbeiterkammer sowie Elternvertreter:innen aufgenommen werden.

Wir kämpfen für den vollständigen Erhalt aller Arbeitsplätze in Qualität und Quantität und für eine Verbesserung unserer Arbeitsbedingungen!

Begründung

Mehr Infos hier: www.betriebsrat-bim.at

Beschluss der 179. Tagung der Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien:

Eine von der Bundesregierung geplante Novelle der Schulgesetze hätte gravierende negative Auswirkungen auf die bestehende Freizeitpädagogik in Österreich. Würde das Gesetz in der vorliegenden Form kommen, wäre das die Eliminierung der Freizeitpädagogik verbunden mit massiven Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen und der Ausbildung der Beschäftigten sowie der Betreuungssituation für zehntausende SchülerInnen.

Die zentrale Änderung der geplanten Novelle zum Schulrecht ist die Einführung sogenannter „Assistenzpädagogen“ (keine weibliche Form im Gesetzesentwurf). Diese sollen tausende Kolleg:innen ersetzen, die bisher als Freizeitpädagog:innen und Erzieher:innen für unterschiedliche Arbeitgeber in ganz Österreich tätig sind. Die Assistenzpädagogen sollen im öffentlichen Dienst arbeiten. Der Beruf der Freizeitpädagogik und die Ausbildung dazu würden aus allen Schulgesetzen eliminiert werden.

 

Massive Gehaltseinbußen drohen

Die vorliegende Novelle beinhaltet ein neues Gehaltsschema, das massive Gehaltskürzungen für Freizeitpädagog:innen befürchten lässt. Der Vergleich mit dem aktuellen Gehalt von Beschäftigten, die dem KV-Sozialwirtschaft unterliegen, zeigt, dass vor allem in den ersten Jahren mit einem Minus von bis zu 19% zu rechnen ist. Erst nach über 18 Berufsjahren würde dieses Gehaltsschema mit dem jetzigen Kollektivvertrag gleichziehen bzw. diesen erst ab 24,5 Jahren spürbar überholen. Und das auch nur, wenn es zur vollen Anrechnung sämtlicher bisheriger Vordienstzeiten kommt.

 

Schmalspurausbildung und Einstiegshürden

Voraussetzung für die Tätigkeit als Freizeitpädagog:in ist aktuell ein Lehrgang im Umfang von zwei Semestern (60 ETCS) oder eine vergleichbare bzw. höherwertige Ausbildung. Diese soll durch die Novelle auf 30 ECTS halbiert werden. Zusätzlich ist absurderweise vorgesehen, die Matura als Voraussetzung für den Beruf einzuführen. Diese formale Hürde ist für einen Beruf mit musischen, kreativen, sportlichen und sozialen Hauptaspekten nicht nachvollziehbar. Vielen Beschäftigten droht somit die Arbeitslosigkeit.

 

Betroffene nicht informiert bzw. einbezogen

Weder Beschäftigte noch die Geschäftsführer:innen der Anbieter von Freizeitpädagogik wurden in die Gesetzwerdung bislang einbezogen. Im vorliegenden Entwurf fehlen Übergangsbestimmungen bzw. ist auch die Finanzierung ungelöst. Die Novelle soll bereits mit Schulbeginn im September 2024 umgesetzt werden. Die tausenden Beschäftigten sind massiv verunsichert und bleiben auf der Strecke. Änderungsvorhaben von einer solchen Tragweite können nicht über die Köpfe hinweg diktiert werden.

 

Arbeitsrecht: Viele Unklarheiten – Personalmangel wird verschärft

Was die Folgen eines solchen Gesetzespakets betrifft, gibt es aktuell mehr Fragen als Antworten. Eine Vielzahl an Punkten ist noch unklar, das betrifft unter anderem mögliche Übergangsbestimmungen, die konkrete Arbeitszeit, die Anrechnung von Vordienstzeiten sowie besoldungsrechtliche Auswirkungen der geplanten Novelle auf Arbeitnehmer:innen im aufrechten Arbeitsverhältnis. Völlig offen ist ebenfalls der Umgang mit Kolleg:innen mit Verwaltungs- und Unterstützungstätigkeiten.

Doch nicht nur was die drohenden Gehaltseinbußen angeht, müssen alle Alarmglocken schrillen. Anscheinend soll im Zuge der Umsetzung auch massiv Personal reduziert werden. So eine umfassende Personalkürzung hätte gravierende Auswirkungen auf den gesamten Volksschulbetrieb in Wien und bedeutet im Grunde eine vollständige Verunmöglichung qualitativ hochwertiger freizeitpädagogischer Betreuung in ganztägigen Volksschulen.

Ein akuter Personalmangel ist daher zu befürchten, sollte der Entwurf nicht mit umfassenden Schutzklauseln versehen werden, die verschlechternde Eingriffe in aufrechte Arbeitsverträge bzw. Kündigungen verbieten. Die nationale Rechtslage und die europäische Betriebsübergangsrichtlinie bieten hierzu jedenfalls keinen ausreichenden Schutz vor arbeitsrechtlichen Verschlechterungen.

Positive Auswirkungen auf die Pädagogik insgesamt sind anzuzweifeln. Durch die Schmalspurausbildung droht ein Niveauverlust. Zudem ist etwa auch ungeklärt, wie künftig die Betreuung in den Ferien organisiert werden soll.

Die AK Wien fordert gemeinsam mit Gewerkschaften, Betriebsrat und Belegschaft, dieses Gesetzesvorhaben der Regierung grundlegend neu zu verhandeln.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Betriebsrat Bildung im Mittelpunkt aus Wien
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Es geht um die Zukunft den Kindern

Die neue Ausbildung würde den bisherigen Freizeitpädagog*innen mehr Qualifikation bieten!

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Ich finde, so wichtige Entscheidungen bez der Grundausbildung unserer Kinder, ich bin Mutter einer erwachsenen Tochter, müssen in basisdemokratischer Anhörung und Diskussion aller Lager getroffen werden, nicht nur von Fachleuten und PolitikerInnen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Ebenso müssen Einwände berücksichtigt und eingearbeitet werden, mit dem Ziel einer vernünftigen und soweit möglich, konsensualen Entscheidung.

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