Region: Østerrike
Bilde av begjæringen Schutz der Ehre auch ohne Namensnennung - Schutz für Miglieder einer Gruppe
Minoritetsvern

Schutz der Ehre auch ohne Namensnennung - Schutz für Miglieder einer Gruppe

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29 Støttende 29 inn Østerrike

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  1. Startet 2017
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Mislyktes

Um der Verbreitung von Hass entgegen zu wirken, ersuche ich um die Erweiterung der vorhandenen Gesetze, die zivilrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Person vor Beleidigung, Ehrabschneidung, falscher Anklage, etc. vorsehen.

Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass Behauptungen, Anklagen und Unterstellungen, welche Mitglieder einer Gruppe diffamieren ebenso geregelt werden, wie es für namentlich genannte Personen Gesetz ist (z.B. Pflichteinschaltung einer Entgegnung im benützten Medium, Zahlung einer Entschädigung, etc.)

Klagerecht erhalten sollen die anerkannten Interessensvertretungen der betroffenen Gruppe wie etwa die Gewerkschaft (Beamten- oder Lehrer-bashing) die Armutskonferenz ("Arbeitslose sind Arbeitsscheue") oder Religionsvertretungen (Kultusgemeinde bei antisemitischen Behauptungen) auch NGOs (für Flüchtlinge).

Grunnen til

Es soll, wenigstens in unserem Lande gegen Hass und Verhetzung wirksam vorgegangen werden. Verfahren im Zivilrecht führen nicht zur Kriminalisierung von Bagatelldelikten.

Sehr viele Leute in Österreich fühlen sich schon verfolgt, weil sie zu einer Gruppe gehören, gegen die sowohl verdeckt als auch immer häufiger öffentlich Stimmung gemacht wird.

Die Erweiterung des Ehrenschutzes auch für nicht mit Namen genannten Betroffenen wäre ein wichtiger Schritt für direktere Demokratie.

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  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Ready for submitting

    på 29.06.2017

    Schutz für die Ehre und den guten Ruf auch von nicht namentlich angeführten Betroffenen (also Mitglieder von diskriminierten Gruppen)

    Leider machen es mir alter Alter und Gesundheitszustand unmöglich, das Anliegen selber weiter zu betreiben. Ich muss daher alle, die für die Erweiterung der entsprechenden Gesetze eintreten, bitten, an mmeiner Stelle weiter aktiv zu bleiben.

    Ganz besonders möchte ich allle, die sich als demokratische Linke verstehen, bitten, den Entwurfstext ihren Rechtsberatern zur Stellungnahme vorzulegen.
    Ich meine, wenn das Klagerecht nur anerkannten Interessensvertretungen vorbehalten ist, dann sindi die Gefahren des Missbrauchs und der Kostenexplosion doch nicht so gravierend.

    LG Dora Schimanko

Ingen PRO-argument ennå.

FORTSETZUNG: Gesetzliche Strafdrohungen könnten auch dazu verleiten, die materiellen und sozialen Ursachen von Hass, Agression etc. nicht aufzuzeigen und zu bekämpfen ... ?

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