Petition richtet sich an:
Regierung/Parlament
Um der Verbreitung von Hass entgegen zu wirken, ersuche ich um die Erweiterung der vorhandenen Gesetze, die zivilrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Person vor Beleidigung, Ehrabschneidung, falscher Anklage, etc. vorsehen.
Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass Behauptungen, Anklagen und Unterstellungen, welche Mitglieder einer Gruppe diffamieren ebenso geregelt werden, wie es für namentlich genannte Personen Gesetz ist (z.B. Pflichteinschaltung einer Entgegnung im benützten Medium, Zahlung einer Entschädigung, etc.)
Klagerecht erhalten sollen die anerkannten Interessensvertretungen der betroffenen Gruppe wie etwa die Gewerkschaft (Beamten- oder Lehrer-bashing) die Armutskonferenz ("Arbeitslose sind Arbeitsscheue") oder Religionsvertretungen (Kultusgemeinde bei antisemitischen Behauptungen) auch NGOs (für Flüchtlinge).
Begründung
Es soll, wenigstens in unserem Lande gegen Hass und Verhetzung wirksam vorgegangen werden. Verfahren im Zivilrecht führen nicht zur Kriminalisierung von Bagatelldelikten.
Sehr viele Leute in Österreich fühlen sich schon verfolgt, weil sie zu einer Gruppe gehören, gegen die sowohl verdeckt als auch immer häufiger öffentlich Stimmung gemacht wird.
Die Erweiterung des Ehrenschutzes auch für nicht mit Namen genannten Betroffenen wäre ein wichtiger Schritt für direktere Demokratie.