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Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
noch bis 15. Mai besteht die Möglichkeit, zur geplanten Änderung 01/2026 des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes der Stadtgemeinde Klosterneuburg (Stadtgemeinde Klosterneuburg - Home - Stadtgemeinde) Stellung zu nehmen.
Diese Änderung betrifft unter anderem mehrere Bereiche entlang der Kritzendorfer Hauptstraße – insbesondere Hauptstraße 48–54, Hauptstraße 129 und Hauptstraße 131.Aus unserer Sicht geht es dabei nicht nur um technische Anpassungen, sondern um die weitere Entwicklung und Verdichtung des Kritzendorfer Ortskerns. Genau deshalb ist es wichtig, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger jetzt ihre Stimme erheben.
Eine Stellungnahme muss nicht lang sein. Auch wenige Sätze reichen, um deutlich zu machen, dass Ortsbild, Lebensqualität, Verkehr, Infrastruktur und echte Bürgerbeteiligung berücksichtigt werden müssen.
Bitte sendet eure Stellungnahme bis spätestens 15. Mai an:
stadtamt@klosterneuburg.atBetreff-Vorschlag:
Stellungnahme zur Änderung 01/2026 Flächenwidmungs- und BebauungsplanJede Stellungnahme wird aktenkundig.
Bitte macht mit und leitet diese Information weiter.Vielen Dank für eure Unterstützung!
Margit Schwed -
Neuigkeiten aus Kritzendorf – Stellungnahme eingebracht
op 27-04-2026Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
ich habe heute eine Stellungnahme zur aktuellen Änderung 01/2026 des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes bei der Stadtgemeinde Klosterneuburg eingebracht.
Dabei geht es nicht um eine bloß technische Anpassung, sondern um die weitere Verdichtung entlang der Kritzendorfer Hauptstraße – unter anderem in den Bereichen Hauptstraße 48–54, 129 und 131.Nach dem Abriss des Theresienhofes und des ehemaligen Gasthofes Tabery zeigt sich nun immer deutlicher, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern um eine Entwicklung, die den gesamten Ortskern betrifft.
In meiner Stellungnahme spreche ich insbesondere an:
– die zunehmende Bebauungsdichte im Ortskern
– fehlende nachvollziehbare Darstellungen der Auswirkungen auf Ortsbild, Verkehr und Lebensqualität
– sowie die bislang nicht sichtbare Umsetzung der angekündigten BürgerbeteiligungMir ist wichtig, dass diese Entwicklung nicht widerspruchslos passiert.
Unsere Petition läuft noch bis 7. Juli 2026 – jede Unterstützung zählt!
👉 Bitte teilt die Petition weiter und motiviert auch andere, sich einzubringen.
Vielen Dank für eure Unterstützung!
Margit Schwed -
Grüß Euch!
Am 21.11.2025 wurde in der GR-Sitzung beschlossen, mich zur Sitzung des Verwaltungs-Ausschusses einzuladen.
Ich konnte also am 16.2. den Ausschussmitgliedern unser Konzept für Bürgerbeteiligung sowie den Vorschlag für die Verfahrensleitlinie vortragen.
Es entwickelte sich eine recht gutes Gespräch und es wurde mir vom Ausschuss-Vorsitzenden zugesagt, dass sich der Ausschuss mit den, dem Protokoll beigelegten, Unterlagen auseinandersetzen und mich vom Ergebnis informieren wird.
Hier unser Vorschlag für die Leitlinie (das Konzept findet Ihr im Anhang):
Vorschlag Verfahrensleitlinie „Bürgerbeteiligung bei großvolumigen Bauvorhaben“
Dieser Vorschlag betrifft die Ausgestaltung von Beteiligungsverfahren im Rahmen der
Geschäftsordnung und greift nicht in Bau- oder Widmungsentscheidungen ein.
1. Zielsetzung
Zur Sicherstellung transparenter und nachvollziehbarer Entscheidungsprozesse bei Bauvorhaben mit wesentlicher örtlicher Auswirkung wird eine strukturierte Bürgerbeteiligung vorgesehen.
Ziel ist die Verbesserung der Entscheidungsgrundlagen sowie die Stärkung der Akzeptanz politischer Beschlüsse.
2. Anwendungsbereich
Die Leitlinie findet Anwendung bei Bauvorhaben,
- die mehr als 10 Wohneinheiten umfassen bzw. Siedlungscharakter haben und/oder
- die aufgrund ihrer Größe, Lage oder Nutzung erhebliche Auswirkungen auf Verkehr, soziale
oder technische Infrastruktur oder das Ortsbild erwarten lassen.
3. Ablauf
Vor politischer Beschlussfassung sind folgende Schritte vorgesehen:
1. Veröffentlichung einer strukturierten Informationsunterlage
2. Dreiwöchige Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme
3. Durchführung eines moderierten Informations- und Diskussionsforums
4. Erstellung eines Abwägungsberichts
4. Zuständigkeit
Die Entscheidungszuständigkeit der zuständigen politischen Organe bleibt unberührt.
5. Mehrwert
- Erhöhung der Transparenz
- Verbesserung der Planungsqualität
- Reduktion späterer Konflikte
- Stärkung der Legitimation politischer Entscheidungen
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Verfahrensleitlinie
Bürgerbeteiligung bei großvolumigen Bauvorhaben – Beschlussentwurf
§1 Zweck
Diese Leitlinie dient der strukturierten, frühzeitigen Information und Einbindung der Bevölkerung bei
Bauvorhaben, die aufgrund ihres Umfangs oder ihrer Auswirkungen geeignet sind, einen Ortsteil
wesentlich zu beeinflussen.
Ziel ist die Erhöhung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen.
§2 Anwendungsbereich
Die Leitlinie kommt zur Anwendung bei Bauvorhaben,
1. die mehr als 10 Wohneinheiten umfassen bzw. Siedlungscharakter haben und/oder
2. die aufgrund ihrer Größe, Lage oder Nutzung erhebliche Auswirkungen auf Verkehr, soziale
oder technische Infrastruktur oder das Ortsbild erwarten lassen.
Die Beurteilung erfolgt durch den zuständigen Ausschuss.
§3 Informationsunterlage
Vor einer politischen Beschlussfassung ist eine Informationsunterlage zu erstellen und öƯentlich
zugänglich zu machen. Diese enthält insbesondere:
1. Projektbeschreibung (Lage, Umfang, Nutzung, Baukörper)
2. Darstellung der verkehrlichen Auswirkungen
3. Darstellung der Auswirkungen auf technische und soziale Infrastruktur
4. Einschätzung der ortsbildlichen Wirkung
5. Darstellung offener Fragen bzw. Prüfaufträge
§4 Beteiligungsverfahren
1. Veröffentlichung der Informationsunterlage
2. Dreiwöchige Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme
3. Durchführung eines moderierten Informations- und Diskussionsforums
4. Protokollierung der Ergebnisse
§5 Abwägungsbericht
Vor der politischen Beschlussfassung ist ein Abwägungsbericht zu erstellen.
Dieser enthält:
Zusammenfassung der eingelangten Stellungnahmen
fachliche Bewertung
nachvollziehbare Begründung, welche Anregungen berücksichtigt wurden
§6 Entscheidungszuständigkeit
Die Entscheidungszuständigkeit der zuständigen Organe bleibt unberührt.
§7 Evaluierung
Die Leitlinie wird nach zwei Anwendungsfällen, spätestens jedoch nach 24 Monaten, evaluiert.
Dabei sind insbesondere Verfahrensdauer, Verwaltungsaufwand, Qualität der
Entscheidungsgrundlagen sowie Auswirkungen auf Konfliktverläufe zu berücksichtigen.
Das Ergebnis ist dem Gemeinderat vorzulegen.
Über den weiteren Verlauf werde ich wieder berichten!
Herzlichen Gruß
Margit & Martin
Ortsbild muss erhalten bleiben!