1,106 signatures
Petition is addressed to: Studienkommission Rechtswissenschaften
Mit der Petition soll den Entscheidungsträger:innen der JKU bewiesen werden, dass wir Studierende gegen eine Änderung im Öffentlichen Recht und einem Verlust an Studierbarkeit, Eigenverantwortung und Flexibilität gemeinsam auftreten. Zeigen wir, dass wir diese Änderung nicht einfach so hinnehmen!
Reason
Das Öffentliche Recht II an der JKU wurde von den Professor:innen und dem Mittelbau entgegen der intensiven Einwände der Studierenden zum Nachteil geändert.
Das neue Konzept enthält unter anderem folgende Veränderungen:
1) Kurse des Öffentlichen Rechts werden verpflichtend
Die bislang freiwilligen Kurse des Öffentlichen Rechts ( KS Staats- und Verwaltungsorganisation I, KS Grundrechte I, KS Staats- und Verwaltungshandeln, KS Verwaltungsverfahren und Gerichtsbarkeit Öffentlichen Rechts I), durch deren Absolvierung man Bonuspunkte für die AG Öffentliches Recht II sammeln konnte, werden im neuen Konzept verpflichtend vorgesehen.
Man muss künftig fünf von sechs Kursen (es entstehen zwei neue Kurse durch die Teilung von Verwaltungsverfahren und Gerichtsbarkeit des Öffentlichen Rechts auf jeweils einen eigenen Kurs und die Umwandlung der VL Besonderes Verwaltungsrecht in einen Kurs) als Voraussetzung für die UE Öffentliches Recht II bestehen.
2) Moodletests werden durch schriftliche Klausuren ersetzt
Die Kurse werden im neuen Konzept nicht mehr durch Moodletests, sondern durch schriftliche Klausuren (zwei Sammelklausuren, mit denen jeweils drei Kurse abgeprüft werden) abgeschlossen. Das neue System ersetzt daher die Moodletests, die von jedem beliebigen Standort flexibel absolviert werden konnten unter Heranziehung aller Hilfsmittel, durch zwei schriftliche Klausuren, die nur im Hörsaal oder den Außenstandorten ohne Hilfsmittel geschrieben werden müssen. Dies stellt einen klaren Einschnitt in die Flexibilität der Studierenden dar. Besonders für arbeitende Studierende und MM-Studierende bedeutet dies eine zusätzliche Belastung, da hier oftmals für die künftigen schriftlichen Klausuren extra Urlaub eingeplant werden muss oder lange Wege zu den Außenstandorten zurückgelegt werden müssen.
3) keine Bonuspunkte mehr in der AG Öffentliches Recht II
Bislang konnte man durch Absolvierung der vier freiwilligen Kurse im Öffentlichen Recht insgesamt acht Bonuspunkte für die Klausur der AG Öffentliches Recht II durch zusätzliches Engagement gewinnen. Mit der Einführung verpflichtender Kurse (siehe Punkt 1) entfällt diese Möglichkeit komplett. Dies erhöht den Arbeitsaufwand in der AG erheblich. In Kombination mit den neu eingeführten schriftlichen Klausuren in den Kursen wird das Öffentliche Recht dadurch jedenfalls noch zeitintensiver.
4) Übung Öffentliches Recht II (1) wird verpflichtend und mit einer Klausur benotet
Die Übung Öffentliches Recht II (1) ist derzeit freiwillig und dient der Vorbereitung auf die Prüfungsübung Öffentliches Recht II (2). Man schließt die Übung Öffentliches Recht II (1) mit einer Probeklausur ab, die ernsthaft bearbeitet sein muss, und erwirbt dann freie Studienleistungen.
Im neuen Konzept ist die Übung Öffentliches Recht II (1) verpflichtend vorgesehen und ausgestattet mit einer schriftlichen Klausur, die positiv sein muss. Ihre Absolvierung ist in Zukunft Voraussetzung für die UE Öffentliches Recht II (2). Nicht nur entfällt hier eine sinnvolle Möglichkeit, freie Studienleistungen zu sammeln, sondern es wird auch eine neue Voraussetzungskette geschaffen.
Insgesamt bedeuten diese Änderungen einen Verlust an Flexibilität, Eigenverantwortung undStudierbarkeit. Der Studienablauf wird ähnlich einem Schulsystem genau vorgeschrieben und lässt keinen Spielraum für individuelle Anpassungen. Die Studierbarkeit des idealtypischen Studienverlaufs wird beeinträchtigt, da das Öffentliche Recht in Zukunft immer mehr Platz einnimmt und für „Nebenfächer“ immer weniger Zeit bleibt.
Wir sagen klar Nein zu…
…Verlust von Flexibilität und Eigenverantwortung und Verschulung des Systems
…der Aufgabe von Moodletests bei Kursen
…der Abschaffung des Bonussystems
…der Verschlechterung der Studierbarkeit
Wir geben hier noch nicht auf und kämpfen weiter für ein flexibles, studierendenfreundliches und schaffbares öffentliches Recht! Wenn du uns unterstützen willst, unterschreibe unsere Petition!
Share petition
Petition details
Petition started:
02/27/2025
Petition ends:
08/26/2025
Region:
Linz
Topic:
Education
Translate this petition now
new language versionNews
-
Änderungen an der Petition
on 06 Mar 2025 -
Änderungen an der Petition
on 03 Mar 2025
Debate
No CONTRA argument yet.
Why people sign
Die geplanten Änderungen stellen keine Qualitätsverbesserung des Studiums dar. Das Wissen im ÖR II (2) muss ohnehin durch positive Absolvierung von 3 der 4 Klausuren unter Beweis gestellt werden. Für Berufstätige stellen die Änderungen leider einen Mehraufwand dar, dem keine Verbesserung in der Qualität der Ausbildung gegenübersteht.
Dies ist meiner Meinung nach der Schritt in die falsche Richtung.
Gerade die Rechtsfächer sollren studierendenfreundlicher werden und evtl flexibler.
Tools for the spreading of the petition.
You have your own website, a blog or an entire web portal? Become an advocate and multiplier for this petition. We have the banners, widgets and API (interface) to integrate on your pages. To the tools
Da viele MMJUS Studenten auch vollzeitbeschäftigt sind wäre das ein sehr großer Zeitaufwand die Kurse, die bislang freiwillig waren, verpflichtend zu absolvieren. Das Studium sollte primär Flexibilität anbieten. Die neue Regelung würde vielen Student/Innen die Motivation und die Studierbarkeit auf dem Weg stehen.