Petition richtet sich an:
Österreichische Bundesregierung
Diese Petition richtet sich an die österreichische Bundesregierung und fordert diese auf, die aktuell bestehende gesetzliche Regelung zum Nichtraucherschutz unverändert beizubehalten. Das sich derzeit abzeichnende Kippen dieser Regelung und die Umsetzung eines absoluten Rauchverbots in der Gastronomie ist intolerant und keineswegs angebracht!
Begründung
Mit dieser Petition möchten die unterzeichnenden BürgerInnen gegen den derzeit im Raum stehende Neuanlauf in Richtung "absolutes Rauchverbot" Einspruch erheben.
Die bislang geltende und vom Gesetz beschlossene Regelung zum Nichtraucherschutz ist dem Verhältnis entsprechend ausreichend, lösungsorieniert, tolerant und berücksichtigt sowohl die Anliegen der RaucherInnen als auch NichtraucherInnen.
Eine dem Willen und Streben eklatanter Raucher-Gegner eingeknickte Gesetzgebung wäre gleichzustellen mit einer Bevormundung aller Gastronomen. Wenn jemand sich für die Gastronomie entscheidet dann tut er dies aus freier Entscheidung und aus eigener Überzeugung nach seinem Konzept wie er/sie sich das vorstellt, wo er/sie sich wohlfühlt und wo er/sie den größtmöglichen wirtschaftlichen als auch unternehmerischen Erfolg sieht. Bei allen Pflichten, Rechten und Risiken die ein Gastronom in seiner unternehmerischen Tätigkeit ausübt, darf es nicht sein, dass die Politik die Gastronomie immer mehr bevormundet.
Jeder Gastronom musste sich auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Nichtraucherschutzes einstellen und teilweise mit hohen Investitionskosten sein Gastronomie Konzept umstellen, oder teilweise sogar neu ausrichten. Dies hat sich sehr erfolgreich etabliert und findet hohe Akzeptanz bei den BürgerInnen.
Eine neuerliche Abänderung und ein "absolutes Rauchverbot" wäre demzufolge eine Aberkennung dieser Bemühungen, ein Zeichen von Intoleranz und somit ein gravierender Einschnitt im Bereich der Gastronomie. Das alles lediglich aufgebaut auf dem sturen und intoleranten Geltungsdrang eklatanter Raucher-Gegner.
Wie es den BürgerInnen frei steht sich für oder gegen das Rauchen zu entscheiden, so sollte es auch jedem Gastronom freigestellt sein, ob er in seiner Gastronomie für oder gegen das Rauchen ist, bzw. unter Rücksichtnahme auf die derzeit gültige Nichtraucherschutz Regelung eine für beide Gruppen akzeptable Lösung anbietet. Genau so sollte es nicht Aufgabe der Politik sein, für eine einzelne Gruppe Partei zu ergreifen, sondern sollte ein lösungsorientierter und toleranter Mittelweg gefunden werden, wie wir das aktuell mit der Nichtraucherschutz Regelung bestens vorliegen haben.
Wenn jemand eklatant gegen ein Verhalten ist dann steht es jedem frei sich gegen etwas zu entscheiden, so auch die Wahl seines bevorzugten Gastronomie Besuchs.